Zitat Zitat von baxstar Beitrag anzeigen

bisher ist der RR hier in NRW sozusagen liste 3 hund. fällt also in die 20/40 regelung und hat daher eine melde und chippflicht (man muss also alle daten zu dem hund inkl. chipnummer genau angeben) und hat eine versicherungspflicht. eine sachkundenachweis ist hilfreich aber noch nicht vorgeschrieben. (20/40 regelung bezieht sich auf alle hunde die schwerer als 2o kg sind und/ oder größer als 40 cm schulterhöhe) - mit meldepflicht ist gemeint, dass man zusätzlich zum melden des hundes (muss ja jeder hund) auch alle daten zu dem hund genau deklarieren muss (wurftag, chipnr., größe, geschlecht etc.) ob das grundstück auch extra gesichert sein muss, hab ich gerade nicht im kopf, da es bei uns das eh ist.
Sachkundenachweis ist in NRW für 20/40er Vorgeschrieben:

§ 11 Große Hunde

(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit
besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung
abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit
obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.