Es ist soweit.

Ab dem 1. Januar 2014 werden im Kanton Glarus Hunde der Rasse Rhodesian Ridgeback auf der Rasseliste für gefährliche Hunde geführt und sind ab diesem Zeitpunkt bewilligungspflichtig.

Die Liste umfasst 12 Rassen und deren Mischlinge

Laut telefonischer Aussage des Regierungsrates entstand die Liste anhand von Beissvorfällen.

Hier in der Schweiz ist der sogenannte SKN der Sachkundenachweiss vorgeschrieben, welcher jeder Hundehalter nachweissen muss.

Über Sinn und Unsinn kann spekuliert werden.

Tierwelt – Schäferhund und Rottweiler bewilligungspflichtig