Zitat Zitat von dissens Beitrag anzeigen
Ein Grund, der sich mir aufdrängt: Um die Zukunft des Hundes zu sichern für den Fall, dass einem selbst was passiert. Ein Hund, der im Mitbesitz von jemand anderem ist ... fällt der nicht raus aus dem Erbe?
Ich habe es schon immer geahnt, Tina....du bist ein gnadenloser Realist!

Auf diese Idee bin ich ja gar nicht gekommen (ob das was mit Verdrängung zu tun hat?)

Aber ja, wäre 'ne schöne Idee - wenn nur nicht als Begründung für das Mitbesitz-Modell von den Züchtern angegeben würde, dass man all die vielversprechenden Nachkommen des Kennels ja nun beim besten Willen nicht selbst halten könnte, bis zu einem evtl. Zuchteinsatz, und darüber hinaus die Hündinnen, die zur Zucht nicht mehr verwendet werden, als "Pensionshunde" in andere Hände gegeben worden wären.

Also... diese hehre Absicht unterstelle ich eher nicht....