Zitat Zitat von dissens Beitrag anzeigen
Ein Grund, der sich mir aufdrängt: Um die Zukunft des Hundes zu sichern für den Fall, dass einem selbst was passiert. Ein Hund, der im Mitbesitz von jemand anderem ist ... fällt der nicht raus aus dem Erbe?
Okay, das schmeiße ich mal den 'Klußscheißmodus' an (sofern ich Unrecht habe, bitte berichtigen):

Es gibt einen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer. Eigentümer ist derjenige, dem der Hund lt. Vertrag gehört. Besitzer ist derjenige, bei dem der Hund gerade ist.

Beispiel: Meine Hunde sind mein Eigentum (ich bin eingetragen). Solange ich sie an der Leine habe, bin ich auch Besitzer. Geht mein Mann mit den Hunden spazieren, bin ich immer noch Eigentümer, mein Mann ist dann aber der Besitzer.

Wie es sich beim Tod von 2 Eigentümern verhält, könnte ich mir so vorstellen (ohne Gewähr):

Ist ein Hund auf 2 Eigentümer eingetragen und einer davon verstirbt, so fällt eine Hälfte des Hundes in die Erbmasse. Entweder kann der hälftige Eigentümer die Erben dann auszahlen, oder die Hälfte wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unter den Erben aufgeteilt.