Zitat von
Trollmama
Okay, das schmeiße ich mal den 'Klußscheißmodus' an (sofern ich Unrecht habe, bitte berichtigen):
Es gibt einen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer. Eigentümer ist derjenige, dem der Hund lt. Vertrag gehört. Besitzer ist derjenige, bei dem der Hund gerade ist.
(...)
Wie es sich beim Tod von 2 Eigentümern verhält, könnte ich mir so vorstellen (ohne Gewähr):
Ist ein Hund auf 2 Eigentümer eingetragen und einer davon verstirbt, so fällt eine Hälfte des Hundes in die Erbmasse. Entweder kann der hälftige Eigentümer die Erben dann auszahlen, oder die Hälfte wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unter den Erben aufgeteilt.
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