Hallo Gina,

ich kenne mich in Essen nicht aus und weiss deshalb auch nicht, wie der Essener Stadtwald gewertet wird.

Es gibt einen § im Landeshundegesetz NRW, der in Deinem Fall zutreffen könnte und somit müsstest Du Deine Ricky anleinen.

1. § 2 Allgemeine Pflichten
(2) 2. Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche.


Im Krefelder Stadtwald gibt es eine Hundewiese, die extra dafür ausgewiesen ist. Ca. 30 Meter neben der Hundewiese ist ein kleiner See. Es soll Hunde geben , die zum See laufen, um dort zu trinken oder ein kleines Bad zu nehmen. Ich habe von anderen Hundehaltern gehört, dass dort das O-Amt hinter den Bäumen lauert und dann die Hundehalter abkassiert ( 100 Teuro!!! ), deren Hunde kurz die Wiese verlassen haben.


Versuche doch einfach beim O-Amt (die sind zuständig!) abzukären, ob der E-Stadtwald eine "der Allgemeinheit zugängliche Parkanlage" ist.
Sollte es nicht so sein, könnten Dir das O-Amt dieses vielleicht schriftlich bescheinigen und Du könntest es den Polizisten beim nächstenmal vorzeigen.

Gruss
Rolf (der auch Polizeibeamter und Hundehalter ist und das ganze LHundG NRW recht locker sieht!)