Hallo,

die kurze Zusammenfassung des neuen Tierschutz-Gesetzes 2017:
Tiere dürfen im Internet nicht mehr angeboten werden, weder gratis, noch zu verkaufen.

Der eigentliche Zweck dahinter sollte die Eindämmung des illegalen Welpenhandels sein. Was jedoch zum riesigen Problem für viele Vereine, Pflegestellen und Privatpersonen wird. Notnasen werden ja meist übers Internet "angeboten", da die Reichweite im Vergleich zur Mundpropaganda einfach viel größer ist. Mit diesem neuen Gesetz ist das zukünftig verboten. Ausgenommen sind natürlich Tierheime, Züchter und Vereine mit Tierheim.
Das heißt, wenn Herr XY seinen Hund, aus welchem Grund auch immer, abgeben muss, darf er keinen geeigneten neuen Besitzer im Internet suchen, sondern muss sein Viecherl ins Tierheim geben und dort wird es vielleicht vermittelt. (die Tierheime bei uns sind ja überhaupt nicht voll... )

So hab ichs verstanden... in meinen Augen haben einige "wichtige" Leute wieder einmal ihr nicht vorhandenes Hirn ausgeschaltet bei dieser Aktion. Ich verstehe es, dass Privatpersonen nix mehr inserieren dürfen, aber Vereine

Aber es werdern fleißig Petitionen unterschrieben - hoffentlich kann eine Änderung erreicht werden.

LG Bettina