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    Ausrufezeichen AW: Doch kein korrekter Ridgeback

    Zitat Zitat von Feli Grosshans
    Ich bin entsetzt! Ein kleiner Hund ist in der Familie und wird geliebt PUNKT.
    Eine sich später herausstellende Zuchtuntauglichkeit sollte NIEMALS ein Grund sein, den Hund wieder abzuschieben. Der ist doch längst ein Familienmitglied. Wenn denn später unbedingt gezüchtet werden soll, schaut man sich eben nach einem potentiell(!) zuchtatauglicheren Hund um, wobei es NIE eine Garantie geben kann, dass Hundi im Standard bleibt oder nicht doch noch Zahnfehler entwickelt.

    Und auf die nicht unerheblichen Summen kannste aber warten......Nicht immer Einnahmen bei der Welpenabgabe mit Gewinn verwechseln!



    Liebe Feli,

    mit Verlaub, deine Lesefähigkeit hat wohl etwas gelitten???

    WO habe ich gefordert, den Welpen zurückzugeben???

    Ich habe der Besitzerin die mögliche, logische und juristisch korrekte Vorgangsweise detailiert erklärt.

    Auch die möglichen Nachteile, die sie hat, wenn sie mit ihrem Welpen:

    a) nie erfolgreich zu einer Ausstellung gehen

    b) nie züchten kann, bzw. legal darf.

    Das sie da auch einen nicht unbeträchtlichen finanziellen Nachteil hat, darf wohl erwähnt werden.

    Du musst mir übrigens nicht erklären, dass die Einnahmen bei Welpenverkäufen mit Reingewinn nichts zu tun haben. Diesem Irrglauben habe ich vor Jahren bereits abgeschworen.

    Ein einziger Wurf mit 6 Welpen a € 1.600,-- bringt allerdings € 9.600,--

    Sogar wenn du, milde gesagt, die Hälfte für Fütterung, Tierarzt, etc. abziehst, bleiben noch € 5.000,--.

    Diese haben oder nicht haben ist eine Gretchenfrage.

    Du siehst ja, die Sache beginnt schon damit, dass die Besitzerin wegen der Zuchtuntauglich Wertminderung annimmt, was ja auch stimmt.

    Wenn sie nur im geringsten im Zweifel ist, ob sie den Welpen, so wie er ist, vorbehaltslos liebt und akzeptiert, dann sollte sie jetzt darüber nachdenken und nicht, wenn der Welpe zum Junghund/adulten Hund wird.

    Ich bekomme mehr als genug davon mit, wie oft sich die Einstellung der Besitzer zu dem "Liebling" ändert, wenn dieser den Erwartungen nicht genügt.

    Dann werden diese Hunde oft sehr lieblos behandelt und abgeschoben.

    Also wäre es sogar im Interesse des Hundes, wenn er gleich zu jemand kommt, der weder züchten noch den Ausstellungszirkus mitmachen möchte.

    Da musst du nicht entsetzt sein - es kann viel mehr zum Wohle des Hundes sein.

    Einer unseren besten Jagd-Ridgies in der Steiermark ist auch nicht zuchttauglich.

    Trotzdem wird er geliebt und arbeitet hervorragend.

    Beste Grüsse

    rakor_ralph

  2. #2
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von brittik
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    Standard AW: Doch kein korrekter Ridgeback

    Ich liebe meine Sonne auch, OBWOHL er zu klein ist und einen Überbiss hat! Er ist die tollste Schmusematte der Welt! :-)

  3. #3
    shetani
    Gast

    Standard AW: Doch kein korrekter Ridgeback

    @nyna601 - Ihn wegen Betrug zu belangen ist deutlich überzogen und meines erachtens nach nicht der richtige Weg. Einzig und allein Minderung ist der richtige Weg denn hier steht Nicole auf jeden Fall nach BGB §437, §441 und §276 ein Anspruch zu.

    Was den eingetragenen Züchter betrifft - so kann ich es immer nur wiederholen - emotionslos informieren und vergleichen und nicht beim erst besten hängen bleiben kann einiges an Ärger ersparen. Auf jeden Fall ist dieses Verhalten des Züchters im Nachgang (und im Vorfeld auch was den KP betrifft) leider Gottes ein sehr schlechtes aus dem Bereich der Dissidenz und in diesem Fall kann ich auch das Gewetter gegen diesen Züchter verstehen.

    @feli - ich hoffe doch zumindest das Nicole den Hund den sie sich ausgesucht hat erkennt und weiß das es der ist den sie jetzt hat

    Gruß shetani

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