Ja und Nein Julia -Zitat von JL-Sky
sicherlich kann man den Züchter nicht für genetisch bedingte Entwicklungen, vorausgesetzt einer vernünftigen Auswahl der Zuchttiere, verantwortlich machen, doch hat der Züchter hier der lieben Nicole eine eindeutige Zusicherung eines perfekten Ridges im Kaufvertrag gemacht und somit steht er nun auch in der Verantwortung - denn diese Zusicherung ist rein rechtlich betrachtet einer Garantie gleichzusetzen. Von Täuschung, Betrug usw usf ist dabei noch nicht einmal die Rede und sollte es auch nicht sein.
Und es ist Nicoles unbestrittenes Recht und sollte auch im Sinne des Züchters sein, hier eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
Ich streube mich absolut gegen die Behandlung von Tieren vor gericht als Sache aber die Verantwortung des Züchters sollte nicht mit dem Verkauf enden.
Gruß shetani


LinkBack URL
Über LinkBacks
. Von Täuschung, Betrug usw usf ist dabei noch nicht einmal die Rede und sollte es auch nicht sein.


Themenstarter
Und in einem meiner Würfe waren zwei Rückbiss-Canini-Engstand-Welpen vertreten, ich habe mich also schon ausführlich damit befasst.

Lesezeichen