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Thema: Wie bitte? Ein Kampfhund?

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  1. #1
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Sansibar
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    Standard AW: Wie bitte? Ein Kampfhund?

    Zitat Zitat von Ge.Ix Beitrag anzeigen
    Moment, nicht so schnell - vor einigen Tagen meinte ich gelernt zu habe, dass es in einem solchen Falle sinnvoll gewesen sein könnte ein Toastbrot zu fragen.
    Warm sollte denn ein 'Toastbrot' die richtige oder effektive Antwort haben??
    Sollten wir da evtl. ein und das selbe Toastbrot meinen, bezweifel ich eine verständliche Antwort..

    Auf jedenfall ist es mir auch schon mehrfach passiert, dass man mich 'netterweise' darauf aufmerksam gemacht hat, dass ich Kampfhunde habe, aber die Deffinition Kampfhund ist doch nicht nötig, sondern eher die Erklärung, dass ein RR vor 4 Jahren auf der Kampfhundliste in Bayern stand, sie dort auch seit dieser Zeit wieder runter sind.
    Meine Antwort zu diesen 'schlauen Mitmenschen' ist, sie sollten sich gewissenhafter informieren, als einem RR-Besitzer so eine Kuriosität an den Kopf zu knallen, denn ihr ist offensichtlich Informationsaktuallisierung erforderlich...

    LG
    Heide

  2. #2
    Mein Leben ist Verzicht.. Avatar von Karsten N.
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    Standard AW: Wie bitte? Ein Kampfhund?

    Zitat Zitat von Sansibar Beitrag anzeigen

    Auf jedenfall ist es mir auch schon mehrfach passiert, dass man mich 'netterweise' darauf aufmerksam gemacht hat, dass ich Kampfhunde habe, aber die Deffinition Kampfhund ist doch nicht nötig, sondern eher die Erklärung, dass ein RR vor 4 Jahren auf der Kampfhundliste in Bayern stand, sie dort auch seit dieser Zeit wieder runter sind.
    Meine Antwort zu diesen 'schlauen Mitmenschen' ist, sie sollten sich gewissenhafter informieren, als einem RR-Besitzer so eine Kuriosität an den Kopf zu knallen, denn ihr ist offensichtlich Informationsaktuallisierung erforderlich...

    LG
    Heide
    Hallo Heidi,

    es ist 6 Jahre her......
    Ich glaube allerdings kaum, dass Ottonormalhundekenner weiß, dass ein RR jemals auf einer Liste gestanden hat. Der "Durchschnittsmensch" geht meines Erachtens davon aus, dass ein RR ein Kampfhund ist, weil er sehr muskulös ist, eben so, wie er sich einen Kampfhund vorzustellen hat. Und hier könnte es die Aufgabe des RR Besitzers sein, Aufklärung zu betreiben.......
    Im Übrigen bin ich schon mehrfach auf den Löwenjäger angsprochen worden, bis dato allerdings nicht auf den Kampfhund.

    LG Karsten

    __________________________________________________ ________________________________________________

    Und hier der Auszug über die Verordnung in Bayern:

    Bayern

    Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in Bayern

    Seit Juli 1992 existiert in Bayern eine "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit". Lange vor der Hysterie des letzten Jahres rund um das Thema "Kampfhunde" wurden hierin bereits drei Kategorien an Hunden festgelegt, die als gefährlich einzustufen sind. Zudem lassen strenge Regelungen eine Vermehrung der als gefährlich eingestuften Tiere kaum noch zu. So sind Züchtung oder Kreuzung von als "Kampfhunden" in der Verordnung deklarierter Rassen bei Geldbuße bis DM 100.000,- verboten. Außerdem bedarf die Haltung einer Erlaubnis der Gemeinde und wird nur unter Berücksichtigung strenger Voraussetzungen erteilt. Grundlage der Verordnung, die auch "Kampfhundeverordnung" genannt wird, bildet § 37 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes über das "Halten gefährlicher Hunde".

    Zum 1.11.2002 wurde die so genannte Kampfhundeverordnung auf Grund neuerer Erkenntnisse ausgeweitet. Dabei werden der Rottweiler und 5 weitere Hunderassen in die 2. Kategorie aufgenommen. Der Rhodesian Ridgeback wird von der Liste genommen.

    Innenminister Dr. Günther Beckstein gab dazu folgende Presseerklärung ab:

    "Der Rottweiler und fünf weitere Hunderassen, bei denen von einer gesteigerten Gefährlichkeit auszugehen ist, werden ab November 2002 als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft," gab Innenminister Dr. Günther Beckstein heute in München bekannt. "Damit tragen wir einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof von 1994 Rechnung, das den Gesetzgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen, wenn neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen vorliegen." Nach neuen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass Rottweiler aufgrund ihres Temperaments im Zusammenspiel mit ihrer rassenspezifischen Muskel- und Beißkraft eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen können. So kam es in den letzten Monaten vermehrt zu Angriffen von Rottweilern, Opfer waren dabei überwiegend Kinder. Die Änderung der Kampfhundeverordnung tritt zum 1. November 2002 in Kraft.
    Neben dem Rottweiler werden die folgenden 5 weiteren Hunderassen neu als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft:

    American Bulldog, Alano, Cane Corso, Perro de Presa Canario (Dogo Canario) und Perro de Presa Mallorquin. Diese Tiere stammen allesamt von den so genannten Molossern ab, einen großen Hundeart, die bereits in der Antike bei Kampfspielen in den Arenen eingesetzt wurden. Hunde dieser Rassen werden seit geraumer Zeit vermehrt in Bayern gehalten oder gezüchtet, so dass zum Schutz der Bevölkerung ein Einschreiten des Verordnungsgebers unerlässlich ist. Als Folge der Einstufung als Kampfhund der Kategorie II brauchen die Halter dieser Tiere in Zukunft grundsätzlich eine Erlaubnis der Wohnsitzgemeinde. Die Erlaubnispflicht entfällt nur dann, wenn durch ein Gutachten eines Sachverständigen die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen wird.
    Beckstein wies darauf hin, dass die Bayerische Kampfhundeverordnung jedoch keine Einbahnstraße ist.
    Aus der Liste der Kampfhunde heraus gefallen ist der so genannte Rhodesian Ridgeback. In einer Reihe von Überprüfungen wurden festgestellt, dass diese Rasse nur ein geringes zuchtbedingtes Aggressionspotential aufweist, so dass nicht mehr von der ursprünglich vermuteten Gefährlichkeit ausgegangen werden kann. Für die Haltung eines derartigen Hundes ist daher in Zukunft keine behördliche Erlaubnis mehr erforderlich.

    Geändert von Karsten N. (13.09.2008 um 09:10 Uhr)
    Hunde sind sprichwörtlich:
    z.B. Ein Hund wäscht den anderen oder: Morgenhund hat Gold im Mund oder: Der Glückliche schlägt keine Hunde oder aber: Ich sei, gewährt mir die Bitte, bei euren Hunden der Dritte... (Loriot)

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