
Zitat von
xiaolong
hi kurz meine meinung :
egal wie rechtslage .. egal ob hund 50 meter gut oder nicht ...
ich würde:
den namen und adresse der betreffenden ausmachen ... kurz mit einem anwalt einen eingeschrieben brief verfassen ... inhalt wäre quasi ... dass dir gedroht wurde ... du dies absolut inakzeptabel findest .. du deinen hund als gefährdet betrachtest und natürlich auch dich .. denn wenn du spazieren gehst musst ja immer angst haben ... dass geschossen wird .. dies könnte dich .. deine kinder .. mann ,eltern .. bla bla bla .. welche auch immer mit dem hund rausgehen gefährden ..
du fühlst dich also massiv bedroht und hast nun angst mit dem hund spazieren zu gehen ... bittest um eine rechtfertigung des gesagten schriftlich .. bis datum ... blabla ..
kannst das ja richtig schön von einem anwalt ausführen lassen .. kostet dich nicht alle welt ... ist ne geile befriedigung ... schickst eine kopie der gemeinde und der gemeindepolizei ...
und dann ..
haste gewonnen ...
denn ..
wenn jetzt auch nur auf irgend einen hund geschossen wird .. in dem gebiet .. dann sind die jungs dran ...weil schon gedroht ... nicht gerechtfertigt ... da ja nicht gewildert .. etc etc..
weiss .. man sollte nicht immer gleich den anwalt etc hervor holen .. ABER .. dies finde ich den gipfel .. eine drohung ... in diesem ausmasse ... mit erschiessen und waffe .. und überhaupt .. und ja auch nicht gerechtfertigt ... wie du sagst .. da ja dein hund scheinbar nicht wildert .. und dir auch nie aus den augen geht ...
ziehs durch .. dadurch schützt du evtl auch jemand anderes ...
grüssle aus der schönen schweiz .. wos genau so viele arschlöcher gibt ... ;-)
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