Hallo,
ich bezweifle das ich Deine Frage hinreichend beantworten kann, denn da wo man Diskussionraum finden will, findet man ihn oder gestaltet ihn. Natürlich unterliegen solche Formulierungen den Ermessensspielräumen, aber zum Glück nicht unseren und nicht in dieser Bandbreite wie man sie in den 130 Antworten dieses Thread findet.
Zurück zu Deiner Frage.
Wenn der Fall "Oder schon vorher?" dann, das ist definiert > Auf Anordnung einer Behörde als Mittel der Gefahrenabwehr.
Das Wort Anordnung macht vieles "einfacher" es überspringt nämlich die Entscheidung des Ermessenspielraums und Ordnet an, in diesem Falle, zu töten.
Aus Agressivität nur noch im Zwinger > (ausschlieslich ?) halte ich dann schon ebenfalls für eine scheerwiegende Beeinträchtigung des Artspezifischen Verhaltens, nur wage ich fast zu Behaupten das diese konstruierte Annahme des "nur noch immer Zwinger haltbar" auch genügend Vorgeschichte für "Oder schon vorher" enthält.
Desweiteren bliebe, aus meiner Sicht, dann zu bewerten ob die Situation des "nur noch im Zwinger" sich ausschlieslich auf die Unerziehbarkeit des Hundes zurück führen läßt (was auch Krankheiten sein können) oder aber ob auch ein gewisses Potential im Handlungsumgang des Besitzers zu seinem Hund vorhanden ist.
Über Mittel und Methoden im letzten falle weiss ich nicht bescheid.
Von daher Vorsicht mit dem Versuch die Sachverhalte immer so zu modelieren das es in jedem Falle einer Einzelfall Entscheidung bedarf.
Diese sind Abhängig vom jeweiligen Betrachter nie gerecht.
Gruss Frank


LinkBack URL
Über LinkBacks



Lesezeichen