


Ob du das auch noch denkst, wenn es dein Gesicht ist, oder das Gesicht von deiner Frau/deinem Kind?@ heins
wow, da kann nur man froh sein, dass nicht jeder Jäger ist und/oder eine Waffe zu Hand hat
Ich kann für meinen Teil nur sagen: FALLS mir sowas passieren würde:
1.Ich könnt es meiner Familie nicht zumuten, bis zur Klärung der Frage woher das kommt, mit dem Hund zusammenzuleben. Und ich wollte es auch nicht.
2.Ich kenne derzeit niemand, dem ich so einen Hund bis zur Klärung anvertrauen könnte oder wollte. Da bliebe dann nur Tierheim (wenn die ihn nehmen).
Ich bin mir auch nicht sicher, dass ich, wenn sich ein Hund in ein Kind oder einen Menschen den ich liebe verbeisst, soviel "Impulskontrolle" hätte dann noch auf die körperliche Unversehrtheit des Hundes zu achten oder ob es mir in diesem Moment nicht sch***egal wäre ob er es übersteht...
Waldmaus
(die als Kind selbst mal von einem Hund ins Gesicht gebissen wurde und weiß wie weh das tut)
Also Sorry Leute,
aber irgendwie vestehe ich Euch nicht. Für die Frage: "Einschläfern? und wenn ja, wann?",
gibt es vom Gesetzgeber eine juristische Rahmendefinition. An dieser Stelle hängt ihr mich ab, denn wenn definiet ist unterwelchen Umständen, also auch WANN, eingeschläfert werden darf, über was diskutiert ihr eigentlich ?
Hier grob in der Übersicht: Quelle Wiki
Als Einschläferung (Euthanasie) bezeichnet man die schmerzlose Tötung von Tieren. Diese Handlung wird von einem Tierarzt vorgenommen und erfolgt normalerweise durch die Injektion einer tödlichen Dosis eines Narkotikums, wie es in speziell dafür zugelassenen Tötungsmitteln enthalten ist.
Laut Tierschutzgesetz ist das Einschläfern von Tieren ohne zwingende Notwendigkeit nicht gestattet. Eine zwingende Notwendigkeit ist nur dann gegeben, wenn das Tier nicht ohne schwerwiegende Beeinträchtigung seiner artspezifischen Verhaltensweisen weiterexistieren kann. Häufigster Grund für eine Euthanasie ist folglich eine nicht behebbare gesundheitliche Störung des Tieres. Ein Einschläfern aus Gründen mangelnder Fürsorgebereitschaft des Besitzers ist nicht gestattet und strafbar.
§ 4 des Tierschutzgesetzes sagt aus:
„Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. […] Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“Die Einschläferung kann bei gefährlichen Tieren, vornehmlich Hunden, durch Polizei- und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr angeordnet werden.
Gruss

welches Gerangel ;-))
Hallo scharfr
Ich gehe mal davon aus, dass, würde ein solcher Beißvorfall bekannt und ein Gesicht so aussehen, wie jenes von Jordi – Du eher Probleme haben dürftest, wenn Du Deinen Hund nicht einschläfern lassen willst, als umgekehrt.
Off-Topic:
Ich habe mir erzählen lassen, Auseinandersetzungen zwischen Männern – egal ob verbal oder körperlich - haben immer den einen Grund …
Wer hat den längeren … Wer ist potenter?
Was wiederum aus urgeschichtlichen Zeiten herrühren soll - weil nur diejenige Population sich durchsetzen oder überlebt konnte, die die überlebensfähigsten und meisten Nachkommen hat.
Ichbiete Euch deshalb zur Streitschlichtung an – bei mir zwecks Sichtung
vorbei zu kommen – und ich veröffentliche hier dann die Tatsachen.
Heins nehmen wir am Besten auch noch dazu, damit hier ein für alle Mal geklärt ist, wer der Rudelführer ist.
Geändert von SinaSina (31.03.2009 um 15:42 Uhr)

Hi,
@ schrfr
Die Gesetzeslage ist klar und von jedem zu beachten. Das ist hier aber auch nicht die Frage. Denn da "wir" normalerweise keine Handfeuerwaffen im Haus haben, um Tiere nach einem Vorfall sofort zu erschießen, muss die Indikation für das Einschläfern sowieso spätestens durch den TA festgestellt werden, zu dem man geht.
Die Fragestellung hier geht, wenn ich das richtig verstanden habe früher los: Wann soll man überhaupt darüber nachdenken, das Tier einem TA vorzustellen, damit der es einschläfert.
Denn was in den Gesetzen steht sind sogenannte "unbestimmte Rechtsbegriffe", die durch die Anwender mit Inhalt erfüllt werden müssen. Wir reden hier praktisch ausschließlich über das Thema "Gefahrenabwehr" -nach einem Beißunfall und nicht darüber ,dass ein todkrankes Tier von seinen Schmerzen und Leiden erlöst werden soll.
Die Frage, wie eine Gefahrenabwehr erfolgen kann und soll, wird hier kontrovers diskutiert. Jedem ist klar, dass ein Tier, welches durch einen Austraster Gefährdungspotential gezeigt hat, "behandelt" werden muss. Die Meinungen, wie das zu passieren hat gehen auseinander.
Man kann wohl zwei Richtungen unterscheiden:
Die einen gehen davon aus, dass ein Hund, bzw. ihr Hund nach einem Beißunfall in der Familie oder dem näheren Umfeld sofort und ohne weiteres eingeschläfert werden soll, da es zu gefährlich ist ihn in diesem Umfeld zu halten oder zu versuchen, ihn zu therapieren.
Die anderen -auch ich- meinen, ein Hund muss erst ausführlich begutachtet und untersucht werden, bevor die Indikation für ein Einschläfern gestellt werden kann. Ich habe noch keine Antwort auf die Frage, was ist, wenn keine Ursachen für das Beißen festgestellt werden. Ist der Hund dann so gefährlich, dass er eingeschläfert werden muss?
Es wäre interessant die Meinung eines TA darüber einzuholen und insbesondere zu erfahren, wie die Praxis die Gesetze anwendet. Wer weiß darüber was?
Nachdenkliche Grüße, Frank

@ Sina
;-)) PLZ 5 ist mir zu weit weg, um Selbstverständlichkeiten zu klären!
Off-Topic:
Danke für die nette Einladung.
Ich leite genügend und auch für mich ausreichend große "Rudel".
Mein Interesse daran hält sich, wie du vielleicht verstehst, deshalb in Grenzen. Und ich muß auch niemandem etwas beweisen.
Es war auch nicht beabsichtigt, eine persönliche Sache draus zu machen.
Vielleicht siehst du das auch etwas anders, wenn du in aller Öffentlichkeit solchermaßen angemacht und hingestellt wirst.
Nichts desto weniger hast du Recht, dass gehört nicht hierher.
Gruß
Gerd
Hallo,
ich bezweifle das ich Deine Frage hinreichend beantworten kann, denn da wo man Diskussionraum finden will, findet man ihn oder gestaltet ihn. Natürlich unterliegen solche Formulierungen den Ermessensspielräumen, aber zum Glück nicht unseren und nicht in dieser Bandbreite wie man sie in den 130 Antworten dieses Thread findet.
Zurück zu Deiner Frage.
Wenn der Fall "Oder schon vorher?" dann, das ist definiert > Auf Anordnung einer Behörde als Mittel der Gefahrenabwehr.
Das Wort Anordnung macht vieles "einfacher" es überspringt nämlich die Entscheidung des Ermessenspielraums und Ordnet an, in diesem Falle, zu töten.
Aus Agressivität nur noch im Zwinger > (ausschlieslich ?) halte ich dann schon ebenfalls für eine scheerwiegende Beeinträchtigung des Artspezifischen Verhaltens, nur wage ich fast zu Behaupten das diese konstruierte Annahme des "nur noch immer Zwinger haltbar" auch genügend Vorgeschichte für "Oder schon vorher" enthält.
Desweiteren bliebe, aus meiner Sicht, dann zu bewerten ob die Situation des "nur noch im Zwinger" sich ausschlieslich auf die Unerziehbarkeit des Hundes zurück führen läßt (was auch Krankheiten sein können) oder aber ob auch ein gewisses Potential im Handlungsumgang des Besitzers zu seinem Hund vorhanden ist.
Über Mittel und Methoden im letzten falle weiss ich nicht bescheid.
Von daher Vorsicht mit dem Versuch die Sachverhalte immer so zu modelieren das es in jedem Falle einer Einzelfall Entscheidung bedarf.
Diese sind Abhängig vom jeweiligen Betrachter nie gerecht.
Gruss Frank


Und ich denke, unter folgenden Punkten ist eben das nicht mehr gegeben:
-permanentes Sichern durch Leine, Mauli bzw. anderes Zimmer (bei verschlossener Tür mit abgezogenem Schlüssel) bei Besuch
-Zwinger
-sicheres "Verwahren" (siehe oben) während der gesamten Arbeitszeit (Kundenbetrieb)
-kein Freilauf, es kann immer Jemand um die Ecke auftauchen
-isoliert von entweder Hund (d.h. er bleibt allein "verwahrt"), oder isoliert von Freunden, Feiern etc pp
-24h Sicherheit im Kopf, "macht in meiner Abweseheit Mann/Kind auch nicht die Tür auf?"; ist alles "verrammelt"?
Sicher würde mir mehr einfallen. Leute mit "Knallerhunden" werden verstehen was ich meine.
Gruß Nadine
Vorweg:
es sollte kein pers. Angriff auf dich sein, bitte nicht so verstehen !
Alles weitere im Text!
So Frank, alles nicht böse gemeint.
Ich denke nur im Gegensatz zu dir, sollte man eben schon immer den Einzelfall betrachten!
Und es gibt meiner Meinung nach einen gewissen Spielraum um ein gesundes Tier einschläfern zu können ! (auch wenn man das tunlichst vermeiden sollte solange das Tier noch Lebensqualität hat)
Ich brauche mir nur eine Schauergeschichte ausdenken zum TA fahren der meine Angaben für glaubhaft hält und schon ist der Hund tod...... passiert täglich mehr als einmal !!!!
Wir müssen auch nicht auf einen Nenner kommen, aber interessant fand ich deine Beiträge schon, darum meine Nachfrage !![]()
also ich habe nur die ersten beiträge gelesen nd möchte mich wie folgt äußern.
ich musste bislang zweimal den weg des einschläferns gehen. beide hunde habe ich von beginn an bis zum letzten atemzug begleitet und ihnen die letzte ruhe auf meinem grund und boden gewährt.
alleine der gedanke, dies wäre in der ggebenen situation nicht die einzig denkbare lösung gewesen macht mich traurig.
beide waren todkrank. keinem knnte geholfen werden.
einen anderen grund gibt es nicht. für mich.
pete
cira und balou, es mag der tag kommen, an dem mir euer name keine tränen in die augen treibt. ich hoffe, er kommt nie.
Duncan mein Freund, es war zu früh, viel zu früh. Du fehlst. Alina, ich vermisse Dich!
Wie wahr, Sybille...
Aus meinem weiteren Umfeld, zugegebenermaßen einiges vom Hörensagen aus mehreren Quellen: Zwei Hündinnen einer relativ einschlägigen Rasse (nein, kein Listenhund), die alleine nicht problematisch waren, im Doppelpack aber durchaus nicht mehr mit anderen Hunden sozialkompatibel waren. Dazu ein Herrchen mit völlig übersteigerten Selbstvorstellungen, der wohl meinte, dass ihm der Schniedel abfällt, sobald einer der Hunde an die Leine genommen wird. Ergebnis waren einige Beißvorfälle mit anderen Hunden und es schwebten auch Anzeigedrohungen im Kleinstadtraum. Ich hab um die zwei immer einen Riesenbogen gemacht, der Hund meiner Freundin wurde von den zweien richtig ungut zugerichtet.
Und große Überraschung: Beide Hunde (die eine nicht älter als sechs) zeitgleich von einer mysteriösen Krankheit dahingerafft. Offizielle Version...
Inoffizelle empörte Version eines Tierarztes: "Der war ja erst bei mir und wollte die beiden eingeschläfert haben. Hab ich aber abgelehnt. Hat er doch einen gefunden, der es ihm macht!"
Der Herr läuft wieder mit einem Junghundemodell der gleichen Rasse herum, das bereits langsam wieder kleinstadtbekannt ist - weil schon im Junghundealter ziemlich aggressiv gegenüber anderen Hunden. Der Herr scheint anzustacheln...
Wie lange das Mädchen wohl lebt?
Liebe Grüße
Susanne mit Bukoko


Ich habe mich jetzt durch den ganzen Thread gekämpft und finde die Diskussion hoch interessant.
Meine Meinung dazu:
Ich halte die Tötung eines Tieres, das eine unkontrollierbare Gefahr darstellt und ohne nachvollziehbaren Grund gegen Menschen oder andere Tiere aggressiv wird, durchaus für legitim.
Gleichwohl sollte diese Tötung immer die letzte Möglichkeit sein und erst nach einer Einzelfallprüfung erfolgen.
Das Intro deines Beispiels ist sicher sehr aktuell; nicht klären zu können an was der Biss liegt, mag im Bereich des möglichen liegen wird aber in deinem Beispiel unterstellt.
Danach beginnen Aufzählungen welche aus den Bereich Verantwortlichkeiten und Pflichtbewustsein des Halters kommen. Ich weiss nicht ob man hier sagen sollte "....und mal angenommen er geht nicht zum Tierarzt und auch nicht in die Hundeschule". Diese stellen die Vorrausetzung dafür dar, dass ein Hund mit dem ICH nicht mehr umgehen kann, im Zwinger sitzen bleibt und Andere zu dem Schluss kommen der hätte es doch tot besser als lebend.
Ist mir jetzt als logische Konsequenz etwas zu einseitig was die Wahrnehming der jeweiligen Pflichten betrifft.
Alternativ: Er gibt auf, gibt das Tier ab und wir alle, warscheinlich die meisten von uns jedenfalls geben diesem Individuum keine zweite Chance. Aus Angst, Unsicherheit fehlenden Sachverstand, jedoch in jedenfalle aus moralischen Schubladen.
Ergo > schläfern wir ihn wieder ein !
Ich glaube in beiden Fällen dieses Beispiels hat das Individuum Hund sein Leben dafür gegeben das wir entweder aus Kompetenzmangel in der Erziehung des Hundes die Segel streichen oder aber aus Vorverurteilung und Verunsicherung, also auch ein Kompetenzproblem, keine zweite Chance einräumen.
Jetzt muss mir nur noch jemand erklären nach wessen Maßstäben wird bewertet welches Schicksal schlimmer ist.
der Zwinger <> der Tod ?
die Qual der Krankheit <> der Tod?
nur noch drei Beine <> der Tod?
Vernachlässigung und Einsamkeit <> der Tod?
Menschen welche sich wünschen aus einer bestimmten Lebensituation befreit zu werden, haben dies oder können es noch kommunizieren.
Wer kommuniziert für diese Hunde? Nach welchen "Hundischen" Sachverstand und Ermessen des Leids?
Nach unserm Gefühl, unsere Vorstellung das Gleiche zu erleben!
Ist mein Gefühl des Lebens eines anderen Wesens wirklich relevant genug es Ihm zu nehmen?
Bei Qual der Krankheit können wir es noch am ehesten bemessen.
Noch abstrakter, These: Ich glaube kaum das sich alle Menschen in den KZ´s der Naziregime auf den Gang in die Vergasungslager auf den Weg zur Erlösung fühlten.
Die psychisch gesunde Natur hat Angst vorm sterben. Selbst unter Qual erträgt sie diese meist eher als den Tod.
Selbst bei kaum wahrnehmbarer Zukunft auf Verbesserung hängen vor allem wir Menschen am Leben.
Wenn wir soviel für das Leiden der anderer Empfinden wollen, sollten wir ihnen auch unsere Ängste zugestehen.
Dafür sind mir solche Entscheidungen über Leben und Tod zu schnell Routine.
Gruss


Frank, Deine Worte machen sehr nachdenklich und Du hast damit auch recht. Und ich glaube man denkt erst dann anders darüber nach, wenn man selbst in solcher Situation ist. Und dann auch noch differenziert: betrifft es meine Familie? oder bin ich (mehr oder weniger) allein um einem solchen Tier ohne Gefährdung Anderer gerecht zu werden?
Gruß Nadine


Diese Diskussion ist in der Tat sehr philosophisch und natürlich können wir letzten Endes nur menschliche Maßstäbe anlegen, da wir eben nur menschlich denken können.
Die Frage ist, wie weit ist das überhaupt zulässig?
Wir Menschen haben zu einigen Tieren eine besondere Beziehung, dazu zählen in unserem Kulturkreis nun mal auch Hunde.
Für mich ist mein Hund ein besonderes Lebewesen, an dem ich sehr hänge, das ich sehr liebe und für das ich bereit bin, einiges zu tun.
Ich sehe in meinem Hund in erster Linie einen Sozialpartner und Familienmitglied - ein Chinese wird in meinem Hund vielleicht nur eine leckere Mahlzeit sehen...
...das macht ihn aber nicht schlechter oder besser als mich, er kommt eben aus einer Kultur, in der Hunde einen anderen Stellenwert haben.
Bei der Tötung eines Tieres kommt es eben doch für die meisten von uns sehr wohl darauf an, um was für ein Tier es sich handelt:
Hätte ich eine Maus oder eine Ratte im Haus, würde ich vermutlich ohne zu zögern eine Falle aufstellen oder Gift auslegen, um das Tier loszuwerden. Und ich bin mir sicher, dass viele hier im Forum ähnlich handeln würden. Wohl kaum einer würde sich die Mühe machen und die Maus oder Ratte lebend fangen wollen, um sie irgendwo auszusetzen.
Bei der Tötung eines gefährlichen Hundes jedoch werden auf einmal moralische Bedenken ins Feld geführt, die wir anderen Tieren nicht zugestehen.
Ich zitiere jetzt einfach mal aus dem Thread
Wildschweine und Gefährdung der Öffentlichkeit
"...auf welcher gesetzlichen Basis kann ein Jäger zum Schutz der Öffentlichkeit Wild erschießen?
Zum Beispiel Bruno den Bären. Oder Wildschweine, die sich als Kulturfolger zur Gefahr für die Öffentlichkeit entwickeln? Oder Waschbären, die sich zu sehr im Haus tummeln..."
Warum stellt in diesem Thread niemand die Frage, ob man diese Tiere therapieren, umsiedeln oder sonst wie ungefährlich machen kann, ohne sie gleich zu töten?
Geändert von Bhubesi (31.03.2009 um 19:20 Uhr)
Wenn der Hund kerngesund ist, macht sich der TA strafbar.
Wird der Hund als verhaltensauffällig dargestellt, rief unsere Klinik den Amtstierarzt an und vereinbarte für den Halter einen Wesenstest.
Der RR, der erst vermittelt werden sollte, gerade einen großen Gesundheitscheck hinter sich hatte, dann aber am Abend vor der Übergabe
eingeschläfert wurde weil urplötzlich Krebs festgestellt wurde (sehr glaubhaft oder?)hat unsere Amtstierärztin veranlasst den Halter aufzusuchen und TA und Halter zur Anzeige zu bringen.
Ganz so einfach ist es nicht.....
Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.
Da geb ich dir soweit schon recht, Feli: wo ein Kläger, da ein Richter...
Wahrscheinlich gibt es aber genug Fälle, in denen es keinen Kläger gibt, weil gar nicht versucht wird, den Hund zu vermitteln... Der ist dann nicht aktenkundig und wegen einem großen gut ausgefallenen Gesundheitscheck macht sich da keiner Gedanken, weil den keiner außer dem Tierarzt und dem Halter kennt.
In meinem geschilderten Fall wäre ein plötzlich kranker Hund nicht mal verdachtserregend gewesen. Merkwürdig waren halt zwei auf einmal. Und das vor dem Hintergrund. Beweis ist "merkwürdig" noch lange nicht.
Und eine Krähe hackt der anderen offenbar auch nicht gern das Auge aus...
Liebe Grüße
Susanne mit Bukoko
Das ist eine merkwürdige Schlussfolgerung, wo doch oft genug die Fälle ausgeklammert wurden, in denen eindeutiges Fehlverhalten des Halters vorliegt..Und schon kommen die Probleme: Die Hunde sind oft unterfordert, nicht beschäftigt, nicht ausgepowert und manchmal (zu) sehr vermenschlicht. Die Folge ist dann immer wieder das, worüber wir hier diskutieren: Ein Hund hält sich nicht an die Regeln. Die Ursache dafür setzt meines Erachtens immer der Halter.
aber zumeist nicht qualifizierten und immer voreingenommenen Hundehalter, sondern von Experten, wie Sachverständigen und Ärzten.Ich sehe, du lebst in einer Welt in der es Menschen gibt, die mehr Wissen über das Wesen deines Hundes haben als du, in denen es Sachverständige gibt, die besser bescheid wissen über deinen Hund als du... meine Welt sieht anders aus. Ich kenne viele Hundetrainer und konnte von vielen etwas lernen, aber für mich steht fest, dass ich Expertin für meine Hunde bin. Ich würde mich im Unglücksfall mit Vertrauenspersonen austauschen, es fallen mir schon noch genug Trainer und Hundeführer ein, deren Wissen ich sehr schätze, aber die Entscheidung darüber was passiert würde letztendlich ich allein fällen... da gehe ich mit GerdL voll konform. Wer schon den ein oder anderen Hundeexperten hat kommen und wieder gehen sehen, wird mir beipflichten...sofort die Experten meines Vertrauens anrufen und umgehend Termine vereinbaren.
Natürlich Gerd - siehe Beispiel in #139.
Und nicht jeder auffällige Hund ist krank....
Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.
Ich glaube dieses Beispiel hat mit meiner Ausgangsfrage noch weniger zu tun als McQuags Entgleisungen.
Diese meinte ich mit zur Diskussion stehenden Hunden,
Gruß
Gerd
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