Wenn der Hund kerngesund ist, macht sich der TA strafbar.
Wird der Hund als verhaltensauffällig dargestellt, rief unsere Klinik den Amtstierarzt an und vereinbarte für den Halter einen Wesenstest.
Der RR, der erst vermittelt werden sollte, gerade einen großen Gesundheitscheck hinter sich hatte, dann aber am Abend vor der Übergabe
eingeschläfert wurde weil urplötzlich Krebs festgestellt wurde (sehr glaubhaft oder?)hat unsere Amtstierärztin veranlasst den Halter aufzusuchen und TA und Halter zur Anzeige zu bringen.
Ganz so einfach ist es nicht.....


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