Da geb ich dir soweit schon recht, Feli: wo ein Kläger, da ein Richter...
Wahrscheinlich gibt es aber genug Fälle, in denen es keinen Kläger gibt, weil gar nicht versucht wird, den Hund zu vermitteln... Der ist dann nicht aktenkundig und wegen einem großen gut ausgefallenen Gesundheitscheck macht sich da keiner Gedanken, weil den keiner außer dem Tierarzt und dem Halter kennt.
In meinem geschilderten Fall wäre ein plötzlich kranker Hund nicht mal verdachtserregend gewesen. Merkwürdig waren halt zwei auf einmal. Und das vor dem Hintergrund. Beweis ist "merkwürdig" noch lange nicht.
Und eine Krähe hackt der anderen offenbar auch nicht gern das Auge aus...
Liebe Grüße
Susanne mit Bukoko


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