Ergebnis 1 bis 25 von 217

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registrierte Benutzer - unmoderiert
    Registriert seit
    03.05.2007
    Ort
    bei München
    Beiträge
    213

    Standard AW: Einschläfern? und wenn ja, wann?

    Hi,

    das mit der "Konkretisierung" eines Gesetzes, in diesem Fall § 17 TSchG ist nicht so einfach und wohl auch nicht wirklich wünschenswert. Die "weite" Fassung:

    "...ohne vernünftigen Grund..."

    läßt der Rechtsprechung die Möglichkeit durch Auslegung des Begriffes eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen hierzu zu treffen, die dann wieder die Richtung vorgeben, wie weitere Entscheidungen begründet und gefällt werden können. Das ganze nennt sich "Rechtsfortbildung" und führt dazu, dass auch ein "altes Gesetz" modern interpretiert und angewendet werden kann.

    Was aber eher das Problem darstellen dürfte, ist die Frage, wer bemerkt die Verstöße gegen das TSchG, wer zeigt sie an und wie wird so ein Fall gehandhabt. Aus mehreren Jahrzehnten Praxis kann ich nur sagen, dass ich noch kein Mandat geführt habe, in dem es um die Verletzung des TSchg ging. Aber dazu braucht es sicher eine große Nähe zum Tierschutz, die ich so nicht habe.

    Was mich wirklich erschüttert, ist, dass es offenbar immer wieder Tötungen gibt, die in keiner Weise gesundheitlich oder wegen einer offensichtlichen und nicht anders zu bewältigenden Gefahr indiziert waren. An die die das hier gepostet haben geht daher meine Frage: Wurden diese Sachverhalte angezeigt? Wenn ja, wisst ihr, was danach passierte? Habt ihr oder würdet ihr selbst sowas angezeigt/anzeigen?

    Wieder mal nachdenkliche Grüße, Frank

  2. #2
    Ridgeback Emma
    Gast

    Standard AW: Einschläfern? und wenn ja, wann?

    Zitat Zitat von McQuag Beitrag anzeigen
    ...................
    Was mich wirklich erschüttert, ist, dass es offenbar immer wieder Tötungen gibt, die in keiner Weise gesundheitlich oder wegen einer offensichtlichen und nicht anders zu bewältigenden Gefahr indiziert waren. An die die das hier gepostet haben geht daher meine Frage:

    Wurden diese Sachverhalte angezeigt? Nein, da keine Beweise vorliegen, die stichhaltig sind um zu beweisen, dass das Tier gesund war und keine Gefährung vorlag..... TA udn Halter werden da sicherlich das gleiche Behaupten und als fremder dritter zu beweisen, dass das Tier gesund war, halte ich für sehr schwer...... im Zweifel würden solche Leute wahrscheinlich wirklich damit kommen, dass der Hund ohne ersichtlichen Grund mehrfach zugebissen hat und gaga wurde... Was willst du dann dagegen vorbringen?

    Wenn ja, wisst ihr, was danach passierte? erübricht sich

    Habt ihr oder würdet ihr selbst sowas angezeigt/anzeigen? würde: Ich denke schon, aber eben nur, wenn ich auch weiß, dass es Beweise gibt, die stichhaltig sind und nicht aus einem Gefühl heraus !

    Wieder mal nachdenkliche Grüße, Frank
    ziemlich blöd alles...............

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Hunde beissen Sohn. Einschläfern oder nicht?
    Von Jesmin im Forum Erziehung
    Antworten: 41
    Letzter Beitrag: 13.05.2009, 23:24
  2. Dänemark-Einschläfern nach 3 Tagen ???
    Von Bono2006 im Forum Urlaub / Reisen / Urlaubsbetreuung
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 01.08.2006, 02:44
  3. Einschläfern - 2. Hund dabei lassen?
    Von Jonux im Forum Allgemeine Themen zum RR
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 28.02.2005, 21:33
  4. Einschläfern ?????????????
    Von Sylvia Blume im Forum Allgemeine Themen zum RR
    Antworten: 21
    Letzter Beitrag: 01.07.2003, 11:43
  5. entlaufenen Hund einschläfern ?
    Von Wilhelm im Forum Cafeteria
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 14.01.2001, 16:29

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •