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  1. #1
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    Standard AW: Einschläfern? und wenn ja, wann?

    Zitat Zitat von scharfr Beitrag anzeigen
    ...

    aber wir schläfern doch auch keine Menschen ein welche anderen Menschen schaden, erneut schaden könnten oder welche nachweislich andere Menschen getötet haben.

    Mir erschliest sich der gravierende Unterschied in der Methodik der Vorsorglichen Gefahrenabwehr, nur aus dem Ursprung der ausübenden Gattung (Tier oder Mensch) als recht egoistisch. Ein Tier wird für ein solches (eventuell nur bevorstehendes) Vergehen getötet, innerhalb der Menschlichen Spezies haben wir grösste und meiner Ansicht nach auch berechtigte Bedenken, den Tod als Strafe zu verwenden.

    Wer jetzt dazu sagt, es sind halt Tiere und keine Menschen, teilt nicht meine Meinung dazu. Obwohl man dieses Thema nicht endgültig klären kann. Ich denke halt evolutionär haben wir alle die gleichen Rechte.....nix höhere Art etc.

    Gruss

    Ich bin zwar nicht Tina, aber ich antworte trotzdem mal:

    Eins vorweg: ich bin kein Befürworter der Todesstrafe und lehne grundsätzlich auch das sinnlose Töten von Tieren ab; aber:

    -es ist richtig, das wir in Deutschland und Europa die Todesstrafe aus moralischen Gesichtspunkten abgeschafft haben. In den USA aber z.B., in denen zwar vieles anders ist, die aber m. M. nach zum gleichen Kulturkreis gehören, ist die Todesstrafe nach wie vor in einigen Bundesstaaten nicht unüblich.
    Und auch in Deutschland wird der Ruf nach der Todesstrafe zumindest in Stammtischdiskussionen bei besonders abscheulichen Verbrechen immer wieder mal laut.
    Und auch hier in diesem Forum wird z. B. in Threads über Tierquälerei häufig mit Sätzen wie "mit dem müsste man das Gleiche machen... gepostet.

    Der Vergleich zwischen der Todesstrafe beim Menschen und der Tötung als gefährlich eingestufter Tiere ist hier m. M. n. unzulässig.

    Die Todesstrafe beim Menschen ist -wie der Name schon sagt- eine Bestrafung für eine begangene, schwerwiegende Straftat. Die Tötung eines gefährlichen Tieres ist eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr.

    Ebenso halte ich es für unzulässig, die Tötung von Tieren zur Gefahrenabwehr abzulehnen, die Tötung von Tieren zur Nahrungsmittelgewinnung, zur Herstellung von Kleidung oder vielleicht auch nur, um sich eine schöne Jagdtrophäe an die Wand zu hängen, zuzulassen.


    Warum sollte es moralisch weniger verwerflich sein, z. B. ein Rind zu schlachten, um es aufzuessen, als einen Hund zu töten, der für den Menschen grundlos andere Menschen schwerwiegend verletzt hat?

  2. #2
    scharfr
    Gast

    Standard AW: Einschläfern? und wenn ja, wann?

    Zitat Zitat von Bhubesi Beitrag anzeigen


    Warum sollte es moralisch weniger verwerflich sein, z. B. ein Rind zu schlachten, um es aufzuessen, als einen Hund zu töten, der für den Menschen grundlos andere Menschen schwerwiegend verletzt hat?
    Weil die Usache eine andere ist, in einem Fall sprechen wir von natürlichen Ernährungskreisläufen, welche im derzeiten Umfange sicherlich hier und da aus der Bahn geraten. Vor allem in der Art der Resourcenschöpfung.
    Im Zweiten Fall bewerte ich ausschlieslich den Wert des Individuums.


    Fazit einer solchen Entscheidung bleibt doch nur:

    Die Verhinderung einer, durch vorgelagerte Vorfälle eventuell möglichen oder bereits erfolgten Verletzung eines Menschen durch den Angriff eines Tieres, bzw. in nicht beeinflussbarer Art und Weise durch seinen Halter verhinderbar, lässt als Folge dieser Erkenntniss die Tötung des Tieres als geeingnetes Mittel zum Schutze des Menschen, zu.

    oder auch:

    Die Verhinderung einer, durch vorgelagerte Vorfälle eventuell möglichen oder bereits erfolgten Verletzung eines Menschen durch den Angriff eines anderen Menschen, bzw in nicht beeinflussbarer Art und Weise durch geeignete Sicherheitsverwahrung verhinderbar, lässt als Folge dieser Erkenntniss die Tötung des Menschen als geeingnetes Mittel zum Schutze des anderer Menschen, zu.

    oder halt nicht.

    Im übrigen Meinungen und Überlegung als zu-,oder nicht zulässig zu betrachten ist aus meiner sicht nicht richtig. Zulässig sind sie schon, ob sie jeder als richtig betrachtet ist was anderes.

    Gruss

  3. #3
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    Standard AW: Einschläfern? und wenn ja, wann?

    Na gut, dann frage ich anders:

    warum halten viele die Tötung eines Hundes zur Gefahrenabwehr für moralisch bendenklich,

    haben aber keine Bedenken, Mäuse oder Ratten zu töten, die es sich zu nah beim Menschen bequem machen?

    Warum wird der Wert eines Hundes, der bereits Menschen schwerwiegend geschädigt hat, höher eingestuft als das Leben einer Maus, deren einziges "Vergehen" darin besteht, sich in unserem Keller einzunisten?

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