Feli,
ganz ehrlich: Mir wäre es lieb, wenn ...
1)... die Abstufung "Menschenleben vor Tierleben", die nicht nur ich persönlich vornehme, sondern die meines Wissens auch die Legislative und Judikative dieses Landes vornehmen, auch hier ... sagen wir ... in Betracht gezogen würde.
2) ... Menschen,
die mit dem Gedanken/Wunsch, andere Menschen vor Schäden an Gesundheit und Leben zu schützen, einen Hund einschläfern (lassen), nicht implizit oder explizit auf eine Stufe mit Auftragskillern oder deren Auftraggebern gestellt würden. Ich persönlich empfinde so etwas als ... nicht vereinbar mit einem guten Diskussionsstil.
3) ... das TSchG dann bitteschön auch konkret herangezogen würde. DAS besagt nämlich (Quelle:
http://www.rhodesian-ridgeback.org/g...hutzgesetz.pdf Unterstreichung durch mich)
Inwieweit die Sorge um bzw. Angst vor weiteren Attacken mit Beschädigungsabsicht und entsprechenden Folgen einen "vernünftigen" Grund darstellen, ist m.E. HIER vielleicht nicht zur Gänze geklärt, aber wenn ich eine einfach Google-Abfrage starte, scheinen doch einige solche Fälle vorzukommen.
Hund eingeschläfert Biss - Google-Suche
Ich bezweifle stark, dass alle die Leute, die eine entsprechende Entscheidung getroffen bzw. die Tötung vorgenommen haben, deswegen verurteilt oder auch nur angezeigt wurden.
Ansonsten reden wir hier -
nach meinem Gefühl zu viel - darüber, wie unmoralisch oder gar strafbar derjenige handelt, der sich entschließt, einen Hund nach einer schweren und beschädigenden Beißattacke einschläfern zu lassen.
Was aber passiert, was die "öffentliche Moral", die Rechtsprechung und letztlich das eigene Gewissen sagt,
wenn der Hund am Leben bleibt und ERNEUT einen Menschen schwer verletzt, dem wird - wieder in meinen Augen - zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.
Oder ist dieser Fall a priori ausgeschlossen? LG Tina
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