RR reißt Ricke
Ein Hundehalter eines nicht angeleinten RR ließ seinen Hund bei einem Spaziergang Ufer eines Flusses freien Lauf. Hierbei spürte dieser ein Mutterreh auf, das er in den Fluß drängte und dort wiederholt biss. Zwar konnte das schwer verletzte Reh das Ufer erreichen, musste aber später vom Jagdpächter von seinen Leiden erlöst werden. Der Hundehalter wurde für dieses Verhalten vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1.500 € verurteilt. Die Ausrede des Hundehalters dass er in diesem Uferbereich noch nie ein Reh gesehen hätte ließ das Gericht nicht gelten.
AG Emmerdingen, Az: 5 Cs 520 Js 33893
Bitte haltet Eure Hunde in den Gebieten wo Leinenzwang wegen der Brut- und Setzzeit besteht an der Leine.


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