Bist Du sicher, dass eine Anzeige umsonst wäre? Gut, den Namen und ggf. Wohnort solltest Du schon angeben können, Kfz-Kennzeichen, wenn bekannt, sollte es aber auch tun.
Ja nach Sachlage (was TUN deine Hunde bzw. was tun sie NICHT) und Gesetzeslage (Landeswald- und Landesjagdgesetz) UND nach seiner WIRKLICHEN Funktion macht er sich u.U. nämlich satt strafbar.
Ich bin juristischer Laie, aber was mir dazu einfällt (Grundlage: Gesetzeslage in RLP, so, wie ich sie verstehe):
1) IST der Mann jagdschutzberechtigt, dann MUSS er sich entsprechend ausweisen, wenn er Dir in dieser Funktion gegenübertritt und Dir die Leviten liest. Tut er das nicht, handelt er zumindest nicht juristisch korrekt (Konsequenzen müsste ich auch noch mal nachlesen).
2) Wenn er für seine angekündigte "Jagdschutzmaßnahme" nicht einen sehr guten Grund hat (etwa gesehen hat, dass Deine Hunde jagen oder auch nur eine Fährte verfolgen, das reicht in manchen Ländern!), dann ist das recht nah an der Nötigung (wenn nicht voll drin im Tatbestand). Richtig witzig wird sowas wohl, falls er bei einer solchen Ankündigung noch bewaffnet sein sollte ...
Auch bei "Aussage gegen Aussage" sollte die Ploizei bei sowas recht hellhörig werden.
3) In manchen Bundesländern ist - insbesondere in der Brut- und Setzzeit - Leine gesetzlich vorgeschrieben. Ja.
ALLEIN der Verstoß gegen den Leinenzwang rechtfertigt aber weder das Abschießen von Hunden NOCH die Drohung damit. Es handelt sich m. E. um eine Ordnungswidrigkeit, für die man DICH zur Kasse bitten kann. Und sonst gar nix.
Merke: Gesetze sind für alle gültig.
LG
Tina


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, aber nicht die Anleinpflicht.

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