Tina,
Essen machts dann wohl. Finde ich gut. Meinen Düsseldorfer habe ich mir auch noch mal angesehen, da gibt es keinen Hinweis.
Tina,
Essen machts dann wohl. Finde ich gut. Meinen Düsseldorfer habe ich mir auch noch mal angesehen, da gibt es keinen Hinweis.
Wer der Herde folgt, der folgt nur Ärschen.
Für mich macht die Größe keinen Unterschied,
aus zwei völlig subjektiven Gründen:
es waren zwei Yorkies, die meinen Sohn und seine Kollegen, alle im
Kindergartenalter, auf dem Spielplatz mit anspringen und kläffen tyrannisiert haben, bis die Kids sich auf den Rutschenturm "retten"
konnten
es war ein Dackel, der ihn in den Oberschenkel zwickte - indem der
Hund sich losriss, als mein Sohn vorbeirollerte
Beide Male körperlich "glimpflich" abgegangen, außer dass Sohnie noch lange eine Höllenangst vor Kleinhunden hatte.
Ich würde mir auch durchaus zutrauen, einen biestigen Papillon in
die Schranken zu weisen ;-)..für Kinder kann so eine Begegnung übelst ausgehen, auch ohne, dass der Hund beisst.
So oder so frage ich mich allerdings, wer denn wie die pers. Eignung
überprüfen bzw. feststellen will?
ara
Der Wolf hört immer des Wolfes Heulen.
Wo hast Du denn Deinen Hund her?
Hat der Züchter Dich nicht über die Haltung eines RR informiert?
Oder zieht Ihr erst nach NRW?
Zum Thema Gleichheit..
Nachbarn haben eine kleine Terrier-Dackel-Mix-Dame, die von den Kindern (so zwischen 7 und 9 Jahren) durch die Gegend geschliffen wird.
Bis sie mal in unserem Garten landeten und der Hund sich in einen Rauschzustand buddelte. Die Kids wollte den Hund wieder mit nehmen, dieser biss aber um sich wie ein Berserker.
Ich hab das kleine Etwas zur Räson bringen können und den Kindern und Eltern eine klare Ansage gemacht.
Ohne Erfolg, gestern zerrten die Kids wieder das arme Tier durch die Gegend.
Meiner Meinung nach gehören keine Unterschiede gemacht.
Zum Wohle der Hunde und der Umwelt.
Gruß Regine
Also im Düsseldorfer PDF-formular gibt es den Hinweis auch
Zusatz
Die Haltung von Hunden, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm oder ein Körpergewicht von mindestens
20 kg erreichen, sowie von Hunden, die unter § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz (LHundG NRW)
fallen, ist zusätzlich gemäß § 11 LHundG NRW der Ordnungsbehörde (hier: Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf) anzuzeigen.
Fragen zum Landeshundegesetz richten Sie bitte an das Ordnungsamt unter Telefon
Du wirst immer fehlen. Aros 26.06.2006 - 31.07.2019
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