Wenn ich an die derzeit oft vollgekoteten Pfoten meines Welpen denke, dann lieber nicht ins Bett ;)
Wenn ich an die derzeit oft vollgekoteten Pfoten meines Welpen denke, dann lieber nicht ins Bett ;)
Gruß auf Unterfranken
Aber auch ohne das Problem mit den kotigen Pfoten, käme mir kein Hund ins Bett.
Er hat eine Kindermatratze, die liegt neben meinem Bett und da ist er gut aufgehoben. Und wenn ich jetzt schon mitbekomme, wie unruhig er schläft, dann würde ich das nie und nimmer im Bett haben wollen.
Auch die Kinderbettwäsche, die ich da drauf habe, ist schon nach jeder Woche recht schmutzig. Wenn ich mir dann den Dreck in meinem Bett vorstellen würde, entspricht das dann doch nicht meinem Empfinden von einem sauberen Bett. So gerne ich den Racker auch habe, es ist und bleibt ein Tier.
Gruß auf Unterfranken
Da gehe ich mit dir konform. Am Anfang hatte ich neben dem Bett seine Box stehen und er hat dort geschlafen. Mit ca. 13 Wochen hat er dann auf einer Decke neben dem Bett geschlafen. Drei Wochen später ist er von seinem Schlafplatz vor der Couch nicht mehr aufgestanden, als ich ins Bett bin. Seither schläft er von sich aus im Wohnzimmer; nur ist er jetzt eigenmächtig vom Boden auf die Couch gewechselt. Aber das ist ok. Habe da eine Tagesdecke drüber, die ich regelmäßig in die Maschine stecken kann.
Aber mein Bett ist absolut tabu. Da darf er maximal morgens sein Köpfchen drauflegen, um mich zu wecken .
Gruß
Uli
Ein super Thema! Hab im Forum schon lange nicht mehr so lachen müssen, toll!!
Mein Hund darf auch ins Bett, weil ich es schön finde und sie es auch schön findet. Im Winter unter der Decke, im Sommer oben drauf.
Wir haben auch Sex, manchmal auch im Bett...mein Hund hat sich noch nie beschwert!
P.S.: Ich finde es schön, soviele positive Kommentare zu lesen!!
Liebe Grüße
Maria
Well, ich hoffe doch nicht MIT dem Hund...
...Das neue Tierschutzrecht enthält naemlich ein ausdrückliches Verbot der Zoophilie, das heisst von sexuell motivierten Handlungen mit Tieren. Die entsprechende Bestimmung findet sich in Art. 16 Abs. 2 lit. j der Tierschutzverordnung. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob das Tier in seinem Wohlergehen beeinträchtigt wurde.
Nach Art. 197 StGB ebenfalls strafbar sind eine Reihe von Handlungen mit Schriften, Bild- oder Tonaufnahmen, Abbildungen oder ähnlichen Gegenständen, die sexuelle Praktiken mit Tieren zum Inhalt haben, ohne dass damit ein schutzwürdiger kultureller oder wissenschaftlicher Wert verbunden wäre (sog. harte Pornografie). Als im Sinne der Bestimmung pornografisch gilt eine Darstellung dann, wenn sie einseitig darauf angelegt ist, beim Konsumenten geschlechtliche Erregung hervorzurufen und Tiere unmissverständlich und direkt sichtbar in eine sexuelle Handlung mit einem Menschen integriert werden.![]()
Geändert von shirotora (22.01.2010 um 19:23 Uhr)
Some creatures have the ability to fill spaces you never knew were empty.
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