Zitat Zitat von Juchhu Beitrag anzeigen
Auf Gefahr, dass ich irgendetwas nicht mitbekommen bzw. überlesen habe, was für Spendenquittungen sollen denn von wem ausgestellt werden?

Ridgeback in Not ist zumindest in Deutschland kein eingetragener Verein mit amtlichen Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit). Konsequenz: Die Einnahmen gehören grundsätzlich zu steuerpflichtigen Einkünften und es kann auch keine Spendenquittung ausgestellt werden.

Wäre es ein eingetragener Verein mit Freistellungsbescheid, sieht die Sache ungleich einfacher aus.
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Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.
Das stimmt. Allerdings hast du ja für die Kleinbeträge auch gleich den entsprechenden Passus aus dem EStG zitiert. Somit sind diese Beträge von denen wir hier reden auch ohne Spendenquittung absetzbar. Nur den Kontoauszug mit einreichen reicht völlig.

Schnee frei
Gerd