Hallo,

wir wohnen seit kurzem in Radebeul bei Dresden.
Die Steuer beträgt

für einen Hund 60 Euro
für den zweiten und jeden weiteren Hund 120 Euro.

Keine Leinenpflicht. Das war eine echte Überraschung.

Vorher haben wir in einer kleinen Gemeinde im Vogtlandkreis gewohnt und haben für unseren Dicken 35 Euro bezahlt. Das war nicht zu toppen.

Bei dem Thema fällt mir noch die Stadt Zwickau ein.
Hier schlägt ein Ridgeback mit stattlichen 600 Euro zu Buche und fällt unter die Kategorie "Gefährliche Hunde". Klingt komisch, ist aber so. Dabei dachte ich, das Thema wäre für die Rasse längst durch.

Gemäß § 3 Abs. 1 der gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Zwickau vom 19.12.2003 beträgt die Steuer jährlich, wenn

a) nur ein Hund gehalten wird 90,00 EUR
b) zwei Hunde gehalten werden,
je Hund 120,00 EUR
c) drei oder mehr Hunde gehalten
werden, je Hund 138,00 EUR
d) gefährliche Hunde gehalten werden,
je Hund 600,00 EUR

Zu den gefährlichen Hunden gehören nach § 3 Abs. 2 der o.g. Satzung folgende Rassen:

American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Mastino Neapolitano, Fila Brasileiro, Bordeauxdogge (Doque deBordeaux), Mastin Espanol, Staffordshire Bull Terrier, Argentinische Dogge
(Dogo Argentino), English Bulldog, Rhodesian Ridgeback, Bandog, Mastiff, Bullmastiff, Tosa sowie deren Kreuzungen.



Kann denn eigentlich jede Kommune die "gefährlich"- Schublade auf und zu machen wie Sie will,

fragt sich Jones.