Das ist eine sehr interessante FrageWenn du dir die DVOGefHundG des Landes Sachsen ansiehst, findest du den RR darin nicht. Auf S. 9/12 sind American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier älter als 6 Monate genannt. Ob ihn dann eine Gemeinde einfach als gefährlichen Hund einstufen und die höhere Hundesteuer einnehmen kann? Irgendwie widerstrebt das meinem Rechtsempfinden (was mal gar nix heißt
).
Viele Grüße,
Stefanie mit BamBam


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Wenn du dir die
).


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