AW: Hochsicherheitstrakt?
....wir reden von RR ja! Und ich kenne außer Welpis und Junghunden keine, der nicht mehr als 20 kg wiegt und weniger als 40cm hoch ist.
Lies bitte das ganze Gesetz und überlies auch nicht das Wort "befriedet".
RR können Türen öffnen, Tunnel buddeln und ich kenne da eine Welpette, die durchaus auch Stück für Stück den Welpenzaun erkletterte, bis sie sich auf der andren Seite runterplumpsen lassen konnte.
Die ist GsD in einer Familie, die rundum mehr als 2,5m hohe Mauern hat.......
AW: Hochsicherheitstrakt?
...also, jetzt aber nochmal genauer:
Im Landeshundegesetz NRW, § 3, sind "Gefährliche Hunde" genau definiert und werden von den "Großen Hunden" klar abgegrenzt.
Ein RR (sofern er nicht unter Abschnitt 3, 1-7 fällt) ist hiernach ein "Großer Hund".
§5, Absatz 1 ("Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin oder des Halters nicht verlassen können.") betrifft lediglich die "Gefährlichen Hunde".
In §11, "Große Hunde" werden weder Zäune noch sonstige Einfriedungen als Voraussetzung für die Haltung eines RR gefordert.
Aber mal ganz abgesehen von der Gesetzeslage:
Ein Grundstück, das nicht ähnlich einem "Hochsicherheitstrakt" :blink: gesichert ist, käme für mich für die Haltung eines oder mehrerer RR nicht in Frage!
LG
Christine
AW: Hochsicherheitstrakt?
Die Höhe ist meiner Meinung nach nicht unbedingt das Problem. Wie siehts am Boden aus?
Mittlerweile ist bei uns der Zaun alle 50 cm mit langen "Ankern" im Boden gesichert. RR springen echt hoch, aber ich sags Euch, graben geht auch:rolleyes::blink:.
LG
AW: Hochsicherheitstrakt?
Zum Hundegesetz selbst sag ich auch nichts...
Aber ich sage nochmal: Lasst endlich das Hundegesetz bei Seite! Das spielt keine Rolle. In NRW haben alle Kommunen Verordnungen (OBV) erlassen, in denen die Haltung von Hunden bzw. die Sicherung von "Hundegrundstücken" geregelt ist. Es hilft nichts, wenn ihr im Fall des Falles mit einem Gesetz winkt: "Herr Richter, da steht nix drin.", und die örtlichen Vorschriften enthalten deutliche Regelungen. Ein Anruf beim Ordnungsamt und ihr wisst, was minimal zur Grundstückssicherung erforderlich ist.