Die Höhe ist meiner Meinung nach nicht unbedingt das Problem. Wie siehts am Boden aus?
Mittlerweile ist bei uns der Zaun alle 50 cm mit langen "Ankern" im Boden gesichert. RR springen echt hoch, aber ich sags Euch, graben geht auch.
LG
Die Höhe ist meiner Meinung nach nicht unbedingt das Problem. Wie siehts am Boden aus?
Mittlerweile ist bei uns der Zaun alle 50 cm mit langen "Ankern" im Boden gesichert. RR springen echt hoch, aber ich sags Euch, graben geht auch.
LG
Geändert von Thidun (08.09.2011 um 08:12 Uhr)
Thidun & Chuna
Schöne Grüße aus der Düvelstadt
Zum Hundegesetz selbst sag ich auch nichts...
Aber ich sage nochmal: Lasst endlich das Hundegesetz bei Seite! Das spielt keine Rolle. In NRW haben alle Kommunen Verordnungen (OBV) erlassen, in denen die Haltung von Hunden bzw. die Sicherung von "Hundegrundstücken" geregelt ist. Es hilft nichts, wenn ihr im Fall des Falles mit einem Gesetz winkt: "Herr Richter, da steht nix drin.", und die örtlichen Vorschriften enthalten deutliche Regelungen. Ein Anruf beim Ordnungsamt und ihr wisst, was minimal zur Grundstückssicherung erforderlich ist.
Geändert von MerlinHS (08.09.2011 um 09:43 Uhr) Grund: "m" vergessen
Liebe Grüße: Guido aus dem tiefen Westen
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