Ja, gewissemaßen eine Grauzone.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen "gewerbsmäßiger Zucht" und "gewerblicher Zucht".
Als "gewerbsmäßige Zucht" gilt bereits das Vorhandensein von 3 zuchttauglichen Hündinnen oder das *produzieren* von 3 oder mehr Würfen im Jahr. Die "gewerbsmäßige Zucht" muss vom Veterinäramt genehmigt werden.
Die "gewerbliche Zucht" ist nicht näher definiert und unterliegt der Gewerbeordnung.
Eine Zucht als Gewerbe anzumelden, kann durchaus auch finanzielle Vorteile bringen. (Hundesteuer, Zwingersteuer, Kosten steuerlich geltend machen, etc.)
Fazit: einmal mehr der völlig falsche Ansatz Phineas![]()


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