Nur mal eben eine Frage am Rande für mich zur Info.
Es gibt in Niedersachsen doch diesen Hundehalterschein der Pflicht ist (Halterprüfung) oder wie sich das Ding schimpft. Ist darin nicht auch der Prüfungspunkt in der Praxis "Abrufbarkei" zu erfüllen? Meine mal sowas gehört zu haben. Und wenn das so wäre, wäre es dann nicht doppelt gemoppelt mit dem Leinenzwang zur Brut und Setzzeit?![]()


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