Wilhelm
11.10.2003, 19:48
War heute der Einladung eines Tierfriedhofes gefolgt und
besuchte dieses in Lüneburg. Eine neue, sehr schöne Anlage.
Der NDR war auch dort und es gibt dazu einen Beitrag ca. ab
Mittwoch, dem 15. d.M. in DAS ab 18.45h
Wenn es denn so weit ist, die Frage: Tierfriedhof oder bestatten
auf dem eigenen Grundstück ?
Im Vorgespräch gestern sagte mir eine Bekannte, die bereits vor
Jahren beim TA ihre Katze einschläfern lassen mußte, der TA hätte
ihr unverholen gesagt:" Sie wissen ja, auf dem eigenen Grundstück
vergraben ist verboten ! Ich übernehme die Entsorgung!"
Die Bekannte war entrüstet !
Frage: Was hat ein TA für ein Intresse an dem Tierkörper ?
Kann er die "Beseitigung" dem Tierhalter hinterher in Rechnung
stellen ? Vermarktet er gar den Kadaver an irgendwelche TMHS ?
Warum beleidigt und enttäuscht er den Menschen, der gerade einen lieben (Tier-)Partner verloren hat ?
Laut meinem Buch " Rechtskunde für Hundehalter" ist es gestattet,
Haustiere auf dem eigenen Grundstück zu bestatten, wenn sie
mindestens mit einer 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sind.
So wie Lonzo - siehe Anhang - werden jedenfalls meine Hunde auf
meinem Grundstück - an ihrem Lieblingsplatz bestattet werden.
Wilh.
besuchte dieses in Lüneburg. Eine neue, sehr schöne Anlage.
Der NDR war auch dort und es gibt dazu einen Beitrag ca. ab
Mittwoch, dem 15. d.M. in DAS ab 18.45h
Wenn es denn so weit ist, die Frage: Tierfriedhof oder bestatten
auf dem eigenen Grundstück ?
Im Vorgespräch gestern sagte mir eine Bekannte, die bereits vor
Jahren beim TA ihre Katze einschläfern lassen mußte, der TA hätte
ihr unverholen gesagt:" Sie wissen ja, auf dem eigenen Grundstück
vergraben ist verboten ! Ich übernehme die Entsorgung!"
Die Bekannte war entrüstet !
Frage: Was hat ein TA für ein Intresse an dem Tierkörper ?
Kann er die "Beseitigung" dem Tierhalter hinterher in Rechnung
stellen ? Vermarktet er gar den Kadaver an irgendwelche TMHS ?
Warum beleidigt und enttäuscht er den Menschen, der gerade einen lieben (Tier-)Partner verloren hat ?
Laut meinem Buch " Rechtskunde für Hundehalter" ist es gestattet,
Haustiere auf dem eigenen Grundstück zu bestatten, wenn sie
mindestens mit einer 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sind.
So wie Lonzo - siehe Anhang - werden jedenfalls meine Hunde auf
meinem Grundstück - an ihrem Lieblingsplatz bestattet werden.
Wilh.