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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kaufvertrag ja oder nein????



PuhBärchen
23.03.2005, 16:58
Hallo liebe Foris, insbesondere Rechtsanwälte, Referendare und solche, die es werden wollen:)

ich bin neu hier und habe gleich eine Frage, die sicherlich kontrovers zu diskutieren ist.;)
Ich habe ein wenig gegoogelt und ziemlich gegenteilige Meinungen zum Thema "Kaufvertrag" gefunden.

Die einen sagen, dass schützt den Käufer (Gewährleistung, etwaige Krankheiten, "Unkorrektheiten" etc.) , die anderen, das dient nur dem Verkäufer/Züchter (Geld, "Ausstellungszwang"). Wieder andere sagen, man braucht keinen Kaufvertrag, weil eh im "Ernstfall" das Recht sticht. Aber was wäre im letzten Fall, wenn der Hund aus dem EU-bzw. Nicht-Eu-Ausland käme? In solchen Fall schützt ein Vertrag doch, oder güldet der auch nicht, weil deutsches Recht nicht anwendbar ist? Oder bin ich dann sozusagen angeschmiert, wenn was schief läuft?

Argumente gegen einen Kaufvertrag waren u.a.: "der schützt nur den Züchter", "im Ernstfall bin ich gesprächsbereit etc." etc.pp. - Aber da frage ich mich doch, es müsste doch eigentlich im Interesse eines Züchters (freue mich auf Meinungen der hier postenden ZüchterInnen) sein, einen solchen - für alle Seiten fairen- Vertrag aufzusetzen, oder?

Argumente dagegen waren, wie gesagt, "Knebelverträge für die Käufer", "Vertrauen ist wichtiger als Kontrolle" etc.pp.

Nun verunsichert das ja unsereinen, weil er ja natürlich Vertrauen zu einem möglichen Züchter haben will und haben wird, aber andererseits als deutscher Staatsbürger nem Papierchen doch mehr traut:D bzw. damit "was in der Hand" hat, wie man so schön sagt.

Kann man denn davon ausgehen, dass, wenn man einen RR von einem "richtigen" Züchter ohne Vertrag kauft, man auch im Ernstfall Hilfe bekommt bzw. das dann die Sozialkontrolle (Vereinszugehörigkeit, Bekanntheit etc.) greift:confused: ? Oder steht man dann im Regen...

Und noch ein letzter Gedanke, wie handhaben das die deutschen RR-Vereine und die ausländischem, dem FCI-angeschlossenen? Gibt es da "Vorgaben / Bestimmungen" und ein Züchter ist verpflichtet, einen Kaufvertrag abzuschließen oder kann das jeder nach eigenem Gutdünken entscheiden?

Freue mich auf regen Austausch, eigene Erfahrungswerte und ein paar Paragraphenhopsereien;)

LG,

PuhBärchen Franka

Choppie
24.03.2005, 14:17
Hi Franka,

als Jurist würde ich Dir verständlicherweise in jedem Fall dazu raten, den Kaufvertrag nicht mündlich abzuschließen, sondern schriftlich. Denn ein Kaufvertrag kommt ja IN JEDEM FALL zustande. Vertragliche Absprachen haben u. a. den Zweck, den Vertragsparteien einen gewissen Schutz zu bieten, wenn etwas schief läuft (wenn also z. B. das Kaufobjekt - sorry für die Wortwahl - nicht so ist, wie verabredet oder wenn der Käufer nicht der vereinbarten Zahlung nachkommt). Ich verstehe daher ehrlichgesagt nicht, was gegen einen schriftlichen Kaufvertrag sprechen würde, da es zumindest für die Vertragsparteien keinen Nachteil mit sich bringt. Was ist denn beispielsweise, wenn Du eine Vorschusszahlung bringst ohne eine schriftliche Vereinbarung, und der Verkäufer sich später gar nicht mehr daran erinnert, Dir einen Hund zugesagt zu haben?

Das nur mal als kleines Beispiel dafür, was so schief laufen kann. Ohne einen schriftlichen Nachweis hast Du da vor Gericht schlechte Karten. Ich kann auch nicht recht nachvollziehen, warum ein seriöser Züchter etwas gegen eine schriftliche Vereinbarung haben sollte. Er schützt eben nicht nur den Züchter, wobei es aber natürlich auch immer auf den vereinbarten Vertragsinhalt ankommt, pauschale Aussagen sind daher kaum möglich. Die Argumente "Ausstellungszwang" oder "das Recht sticht" verstehe ich übrigens nicht.

Angeschmiert bist Du ohne schriftlichen Vertrag immer, wenn was schief läuft, nicht nur im Ausland. "Vertrauen ist wichtiger als Kontolle" - nun ja, darüber kann ich nur schmunzeln. Vertrauen ist gut und schön, hilft einem aber eben nicht weiter, wenn Streit aufkommt. Würdest Du ein Fahrzeug kaufen, weil der adrette Autoverkäufer so einen vertrauenswürdigen Eindruck auf Dich macht? ;) Man sollte hier keinen anderen Maßstab anlegen, nur weil es sich um Lebewesen handelt. D. h., man sollte es vielleicht schon, aber die Gefahr besteht, dass der andere es eben nicht tut.

Wie kommst Du denn überhaupt zu der Frage? Hat Dir ein Züchter gesagt, dass er keinen schriftlichen Vertrag mit Dir abschließen möchte? Dann dürfte es sich wohl von selbst verstehen, um diesen Züchter einen großen Bogen zu machen, oder?? :confused:

Viele Grüße - Markus

Kira2004
24.03.2005, 19:34
In unserem "Kaufvertrag" steht das wir den Köter kaufen, die Chipnummer - und der Preis. Im übigen würd ich eh vorsichtig sein bei den Züchtern, die in irgendwelchen Vereinen sind, die Verbandsübergreifend nicht decken lassen dürfen. Inzest lässt grüßen! Welchen ERNSTFALL meinst Du? Und welche Hilfe erwartest Du? Ein Umtauschrecht wenn der Hund Durchfall kriegt?

LiaJosie
27.03.2005, 11:49
Hallo Franka,

ein schriftlicher Vertrag ist immer gut, besonders dann wenn er in der Schublade liegen bleibt !

Gerade beim Hundekauf würde ich immer auf einen schriftlichen Vertrag bestehen, denn ein guter Vertrag schützt Dich bei vielen Eventualitäten. Recht haben und Recht bekommen ist oft zweierlei...

Auch beim Hundekauf im Ausland würde ich auf deutsches oder englisches Recht bestehen.

Nachteile entstehen Dir als Käufer bei einem schriftlichen Vertrag keine, jedoch sollte man einen Vertrag den man vorgelegt bekommt immer von jemanden prüfen lassen, der sich damit auskennt oder man legt dem Verkäufer seinen Vertrag vor.

Christian M
27.03.2005, 12:23
Nachteile entstehen Dir als Käufer bei einem schriftlichen Vertrag keine, jedoch sollte man einen Vertrag den man vorgelegt bekommt immer von jemanden prüfen lassen, der sich damit auskennt oder man legt dem Verkäufer seinen Vertrag vor.

Das kommt drauf an, was in dem Vertrag drin steht ;) ...aber mal im Ernst: Was sollte denn deiner Meinung nach in einem guten Kaufvertrag drin stehen?

Beim neuen Gewährleistungsrecht muß sich meiner Meinung nach auch der Züchter durch einen schriftlichen Vertrag schützen. Das Kaufrecht behandelt leider Tiere als "Sachen", mit der Folge, dass ohne Regelungen die gleichen rechtlichen Bedingungen gelten, als wenn man eine Waschmaschine kauft. Ohne Regelungen kann das für den Züchter zum finanziellen Kamikaze-Flug werden. Mitlerweile beschäftigen Streitfälle, die daraus resultieren in nicht geringer Zahl die Gerichte: Ist eine HD angeboren oder erworben? Ist ein 9 Wochen alter Welpe eine "neu hergestellte Sache" oder "gebraucht"? Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz, wenn ein "Familienhund" ein Kind beißt, das ihm einen Bleistift ins Ohr gesteckt hat (weil dem Hund die "zugesicherte Eigenschaft" als "Familienhund" fehlt). Dürfen "Nachbesserungskosten" (i.e. Tierarztrechnungen) den Wert des Hundes übersteigen und wenn ja, wie weit? Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.

Was meiner Meinung in einen gute Vertrag gehört, ist dass der Züchter den Hund immer (auch ohne, dass dafür ein besonderer Grund vorliegen muss) zurück nimmt. Bei gesundheitlichen Problemen, innerhalb der ersten Lebenswochen auch zum vollen Preis...später dann mit einem fairen Abschlag. Bei Infektionskrankheiten, bei denen aufgrund der inkubationszeit angenommen werden kann, dass sie schon bei Abgabe bestanden, sollte der Züchter die TA Kosten übernehmen. Jede andere Form von Gewährleistung, wie z.B. "Umtausch" macht bei Tieren keinen Sinn und sollte ausgeschlossen werden. Genausowenig kann irgendwer für 2 Jahre die Garantie dafür übernehmen, dass ein Hund "bestimmungsgemäß funktioniert".

Mit dem neuen Kaufrecht ohne besondere Bestimmungen für Tiere hat der Gesetzgeber wirklich einen Bock geschossen, der die Gerichte noch lange in Atem halten wird. Vermutlich wird sich Rechtssicherheit für beide Parteien erst durch Grundsatzurteile langsam wieder einstellen. Allein deshalb sollte man einen vernünftigen schriftlichen Vertrag machen.

Gruß, Christian

Feli
27.03.2005, 18:38
hallo
ich wuerde keinen hund ohne vertrag abgeben. allerdings sind knebeleien , wie z.b. ausstellungszwang hanebuechen, da eh juristisch irrelevant.
allerdings stehen bei mir verbot von ausser haus/zwingerhaltung drin und die zusicherung der ruecknahme egal aus welchem grund.man muss mir auch zusichern, die erforderlichen kenntnisse (sachkundenachweis) und eine ausreichende haftpflichtversicherung zu haben. bei manchen kann sich zum zeitpunkt der unterschrift noch herausstellen, dass der kaeufer nicht der richtige ist, wenn er bei solchen punkten ressentiments zeigt......

eigentlich schoen, dass ich gerade babypause habe......
liebe gruesse aus den niederlanden im nebel....unsere 11 rr fuehlen sich hier sauwohl.