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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nach dem Tod den Hund absichern?



Bellami
07.11.2008, 11:10
Ich bin ja sicher euer "Fossil" hier im Forum und mache mir Gedanken, wie ich meine Hunde absichern kann, damit sie nicht leiden müssen nach meinem Tod!
Ich möchte, z.B., dass derjenige in mein Haus am See zieht, der meine Hunde versorgt, über Bargeld verfügen kann und kostenlos, evtl. 3 Jahre noch nach dem Tod des letzen Hundes darin wohnen, alles nutzen kann. Das geht vielleicht nur, wenn man den Besitz dem Tierschutz vermacht. Ich werde demnächst mal einen Anwalt aufsuchen, wie das Ganze zu bewerkstelligen ist.
Habt Ihr vielleicht Ideen?
Gruß Bellami
Denn direkt kann man dem Hund nichts vermachen, ist in unserer Gesetzgebung nicht vorgesehen.

Balou
07.11.2008, 12:07
Hallo,
ich habe ein Schreiben bei sehr guten Freunden hinterlegt, indem genau definiert ist, wie mit meinen Haustieren im Falle eines Falles zu verfahren ist.
Da geht es aber nur um die Unterbringung. Mein anderer Besitz ist testamentarisch festgehalten.

Viele Grüße
Berit

Ridgeback Emma
07.11.2008, 12:08
Du hast Recht, du kannst deinem Hund nichts vererben, wir haben hier im Büro immer wieder mit solchen Fällen zu tun.....

Hast du denn jemanden, der deine Hunde versorgen wird/soll?

Diesem kannst du testamentarisch dein Vermögen vermachen mit der Auflage sich um deine Hunde zu kümmern. Muss aber dann alles vom Anwalt geprüft werden und das Testament beglaubigt werden.
Ist auch möglich, wenn du demjenigen, der in dein Haus ziehen soll und die Hunde versorgen soll, nicht das Haus vererben möchtest. Du kannst ihm dann für die Lebensdauer deiner Hunde + 3 Jahre ein Wohnrecht einräumen, dass der Erbe des Hauses respektieren muss.

Auch kannst du jemanden träuhänderisch bestimmen, der dann mit deinem Vermögen für die Hunde sorgen soll.... muss dann nicht die gleiche Person sein....

Es gibt unzählige Arten, seine Tiere auf solche Weise abzusichern, darum kann man das auch nur individuell entscheiden. Suche dir einen Anwalt und ggf. Steuerberater der sich gut mit Erbrecht auskennt.
Steuerberater darum, weil es nicht unerheblich ist, gerade jetzt da das ErbSt Gesetz geändert wurde...... oft haben Anwälte davon keine Ahnung und testamentieren Dinge die steuerlich fatale folgen haben.....


LG

Sybille

Claudia05021974
07.11.2008, 16:15
...ich bin froh, meine familie zu haben....da brauche ich mir um diese dinge wenigstens keinen kopp zu machen :god:

natürlich muss man sich über diese sachen auch vor dem eigenen ableben unterhalten, bzw. seine wünsche äußern!!

anderenfalls würde ich genau das machen, was du vor hast: jemanden fragen, der sich damit auskennt (wobei....weiß man sowas wirklich??) und es schriftlich fixieren.

berichte mal, wie dieses vorhaben verläuft.

lieben gruß,