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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kinder und RR



AnkeKC
24.02.2009, 21:40
habe gehört, daß Kinder aus versicherungstechnischen Gründen nicht mit Hunden grösser als 40 cm ( Quelle z.B. Satzung Tierheim Essen) allein spazieren gehen dürfen. Unsere Ajia ist jetzt 4 Monate alt und meine 12-jährige Tochter geht sehr gern mit ihr spazieren. Wie ist das rechtlich?:scept:

2 wilde Racker
25.02.2009, 00:58
Hallo,

wie das rechtlich ist weiß ich nicht. Aber ich würde kein Kind unbeaufsichtigt mit einem Hund spazieren gehen lassen ob es rechtlich erlaubt ist oder nicht.;)

"Freue" mich immer wieder wenn ich hier den ca 14 Jahre alten Bub im Dorf treffe mit dem 50 Kilo Rotti an der Leine.... ich geh immer außer Sichtweite nachdem ich gesehen habe was passierte als er auf einen anderen Hund traf......:eek:
oder den 5 Jährigen der den Labbiwelpen ( 9 Wochen) ganz alleine ausführt.

(Ja und nehmen wir mal an das Kind hat den Hund im Griff, wiegt mehr als der Hund etc. was passiert wenn ein anderer Hund nicht unter der Kontrolle seines Herrchens/Frauchens steht?)



Lg

Marthe

Heins
25.02.2009, 05:42
auch meine meinung: ein kind sollte nicht allein mit einem hund -egal welcher rasse und größe- unterwegs sein. das ist einfach zu gefährlich, auch wenn es noch so putzig aussiht.

Fraukehexe
25.02.2009, 06:23
Guten Morgen,
sehe ich genauso,unsere Kinder dürfen weder mit Ajo(13jahre alter Bernersennen-Neufundländer)noch mit Dondo laufen.Werde oft belächelt deswegen.

Schönen Tag allen Frauke

Feli
25.02.2009, 06:43
Ihr werdet lachen - alleine mit den Hunden lass ich nichtmals meine erwachsenen Kinder laufen - ihnen fehlt einfach auch die Sachkunde, wie sie Situationen entschärfen können.

Und Bei kleineren Kindern weiß man ja auch nie, was die mit den Hunden anstellen, wenn sie außer Sicht sind.

Ich habe mir schon den Mund fusslig geredet, bei dem Jungen aus der weiteren Nachbarschaft, der mir immer mit einem der hier üblichen Riesengokarts begegnet und dabei einen Beagle Welpen von ca jetzt ca. 12 Wochen hinter sich herschleift ( machte er vor 4 Wochen auch schon).
Der kleine Kommt nicht hinterher und erhängt sich fast. Leider ist der Bursche auf seinen 4 Rädern zu fix, als dass ich hinterher könnte, um rauszufinden, wo seine Eltern wohnen und auf die Frage nach seinem Namen bekomme ich keine Antwort. Ich habe ihm erklärt, dass er den Welpen überfordert und quält, aber das scheint ihm egal zu sein.
Der Knabe ist mindestens 13 und weiß was er tut!.

Da ich dagegen bin, dass Kinder Tiere als lebendes Spielzeug bekommen, sehe ich immer die Eltern als Halter und Verantwortliche und Halter sollten selbst alle Bedürfnisse des Tieres erfüllen und nicht
den Gassigang auf die Kinder abschieben. Wenn die Lust dazu fehlt, ist es ein Zeichen von Tierliebe, aufs Tier zu verzichten.

Frauke.....lass sie doch lachen - du lachst zuletzt und ich mit dir- aus Stolz auf dich!

pete23021972
25.02.2009, 06:46
habe gehört, daß Kinder aus versicherungstechnischen Gründen nicht mit Hunden grösser als 40 cm ( Quelle z.B. Satzung Tierheim Essen) allein spazieren gehen dürfen. Unsere Ajia ist jetzt 4 Monate alt und meine 12-jährige Tochter geht sehr gern mit ihr spazieren. Wie ist das rechtlich?:scept:


frag nicht uns, frag dich selbst. kannst du das vor dir und deinem gewissen verteten?

pete

GerdL
25.02.2009, 07:37
Hallo Anke,

um die versicherungstechnische Abdeckung zu klären musst du dir die AGB und die Police deiner Versicherung genau durchlesen, die kennen wir doch nicht. Allgemein gibt es da keine rechtliche Regelung.

Ich persönlich rate davon ab. Aus eigener Erfahrung.

Gruß
Gerd

Frau Lana
25.02.2009, 08:42
Meine Kinder (12 und 15) lass ich auch nicht mit dem Jacky gehen. Körperlich geht das wohl, sie können manche Situationen aber nicht einschätzen.
Hier ist folgendes passiert: Familie mit Schäferhund, der sehr gut erzogen war, ein Vorzeigehund eben. Mädchen 12 Jahre geht mit ihm an der Hauptstraße spazieren, bis gegenüber freilaufende Hühner auftauchen und der Hund rüber will...
Das ging leider tragisch aus, der Hund wurde angefahren, lag mit gebrochenem Rücken auf der Straße, das Mädchen stand unter Schock, zu Hause war keiner und es dauerte ewig bis der Hund zum Einschläfern kam.
Wenn es so endet, ist es auch egal ob die Versicherung nun zahlt oder nicht.
Ich bin sehr viel mit den Kindern zusammen gegangen und sie durften die Hunde halten, wenn das Umfeld es zuließ.
LG
Tanja

daani1983
25.02.2009, 08:48
Ich bin sehr viel mit den Kindern zusammen gegangen und sie durften die Hunde halten, wenn das Umfeld es zuließ.


Ich würde es genauso halten, wenn ich Kinder hätte und diese alt genug dazu wären.

GrossARTig
25.02.2009, 08:50
Wo steht das? Wo kann man das nachlesen?

dissens
25.02.2009, 08:50
Anke,
lies Dir auch die in Deiner Gemeinde geltende Gefahrenabwehrverordnung durch.
Hier bei uns ist darin spezifiziert, dass Hunde innerorts nur von "geeigneten Führern" zu führen seien, bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 5.000.

Und im Falle eines Falles ist ein 12jähriges Mädchen eher weniger geeignet.

Simple Anzeige genügt da wohl...

LG
Tina

Tahuru
25.02.2009, 09:03
Ich schliesse mich meinen Vorschreibern an. Kinder sollten nicht allein mit Hunden spazieren gehen.
Es kann immer Situationen geben, die das Kind weder körperlich, noch verhaltenstechnisch bewältigen kann. Sei es der eigene Hund, der lossprintet oder ein anderer der "Terror" macht.

Und es ist mir dabei egal, welche Größe oder welches Alter der Hund hat.
Bsp: Ein 10-12 Jahre altes Mädchen schleift hier in der Nachbarschaft einen Minihund durch die Gegend. Entweder der Zwerg zieht wie blöd an seiner Flexi oder das Mädel zerrt den Hund hinter sich her, weil es nicht schnell genug geht. Manchmal rennt der Kleine zuerst zwischen den Autos auf die Straße und am Ende der Flexi folgt das Mädel, bis jetzt ging das anscheinend gut...

Versicherungstechnisch...keine Ahnung...kann mir aber schon vorstellen, dass eine Versicherung genauer nachfragt, wenn in einer Kinder-Hund-Konstellation irgendwas passiert...da man z.B. bei einem ausgewachsenen RR als Elternteil wissen sollte, dass ein Kind den im Notfall nicht halten kann...(ist das dann Verletzung der Aufsichtspflicht? Fahrlässigkeit?).

Big_Kira
25.02.2009, 09:26
Hallo,

vor ein paar Jahren ist ein Mädchen 14 Jahre öfters mit den Hund Labimix der Nachbarn Spazieren und auch mit dem Fahrrad unterwegs gewesen.
Sie sind beide beim Überqueren der Hauptstraße ( sie hatte Hund und Fahrrad dabei)von einem Auto erfasst und getötet wurden. Es war schrecklich. Jeder war eigentlich überzeug das der Hund gut erzogen und das Mädchen super mit ihm klar kommt.
Das hat mich sehr nachdenklich gemacht. Ich muss aber dazu sagen meine Tochter durfte nie mit unseren damaligen Hund Biene ( Dobermann ) allein gehen. Heute ist sie 19 Jahre und mit Kira darf sie jetzt auch gehen.

Ich glaube es gibt viele Situationen wo schon viele erwachsene überfordert sind und diese sollte man seinem Kind ersparen. Ich denke da nur daran wenn sich plötzlich ein fremder Hund auf den eigenen stürzt , eine Katze plötzlich auftaucht und wegrennt und vieles mehr.

Viele Grüße
Kathrin und Kira

pete23021972
25.02.2009, 09:31
Ich würde es genauso halten, wenn ich Kinder hätte und diese alt genug dazu wären.


daani, bevor du das liest ein kleiner tip von mir. du kannst es als blöde anmache verstehen und dich ärgern oder du kannst darüber nachdenken und im hinterkopf haben, wenn mir der typ ans bein pinkeln wollte, machte er das anders. täte er nämlich.

meine nickeleien in deine richtung, ob etwas wo geschrieben steht oder nicht und mein deutliches zum ausdruck bringen, dass mich deine literaturhinweise ein wenig nerven ist nicht aus der luft gegriffen sondern hat einen gewissen sachlichen hintergrund.

hier kann man(n) diesen, so finde ich, wunderbar darstellen.

sicherlich entspricht es der wunschvorstellung eines jeden elternteils, sein kind zu einem selbstsicheren, verantwortungsbewussten erwachsenen zu erziehen. und sicherlich steht in vielen büchern auch, dass man, um dieses ziel zu erreichen, verantwortung übertragen und die möglichkeit zur fehlerschaffung einräumen muss.

diese literarisch-pädagogigischen grundsätze auf das praktische leben umzusetzen bedeutet dann halt, das kind mit dem hund gehen zu lassen. selbstredend nur, wenn es das umfeld zulässt. und selbstredend nur, wenn das kind die persönliche reife und körperliche fähigkeit dazu besitzt.

nun kommt die von mir schon gelegentlich angesprochene praktische erfahrung dazu, welche diese ansätze, ich sage mal relativiert. in einer anderen stimmung würde ich es umschreiben mit bullshit.

das führen eines hundes gehört nicht zu den bereichen, in welchen kinder erfahrungen ohne eingriffsmöglichkeit des verantwortlichen hundehalters sammeln sollen. und mit eingriffsmöglichkeit meine ich die möglichkeit zur sofortigen übernahme der geistigen und körperlichen kontrolle.

ein kind, ich grenze jetzt mal vorsorglich ein, jünger als 16, ist nicht in der lage, die zur führung eiens hundes erforderliche verantwortung alleine zu tragen. das szenario reicht hierbei von der gefahr, dass der hund ausbüchst, angreift, angegriffen wird, dem verkehr zum opfer fällt oder nur einem fremden anlass bietet, streit zu suchen bis hin zum in die hand des vorbeigehenden beißen und die oma vom rad holen.
blättere bitte einfach mal durch das forum und suche dir beispiele heraus, wo hundehalter angepöbelt oder sonstwie belästigt wurden. suche dir die fälle, in denen der eigene hund "überreagiert" hat oder von einem "überreagierendem" gebissen oder sonstwie verletzt wurde.
selbst die hier postenden erwachsenen zeigen, dass sie mit diesen situationen regelmäßig akut überfordert werden. wie soll ein kind das schaffen. und vom umfeld hängt dies leider auch nicht ab. wir leben in einer umgebung, welche geprägt ist von der menschlichen zivilisation. gegenden, wo gilt, da ist sonst nie jemand, gibt es realistisch gesehen nicht.

ich für meinen teil würde noch nichteinmal einen unerfahrenen erwachsenen mit einem meiner hunde spazieren gehen lassen, da dieser einer reaktion des hundes oft nicht gewachsen ist. noch weniger ein kind.

nun der bogen zu alter und erfahrung. ich habe, als ich in deinem alter war, meinen sohn mit unserem schäferhund raus gelassen. das ging gut und ich war überzeugt das richtige zu tun. heute ist der junge um einiges älter und ich bin es auch. heute lasse ich ihn mit keinem meiner hunde mehr spazieren gehen. nicht weil ich ängstlicher bin sondern weil ich in den jahren zu viel negativer erfahrungen gesammelt habe. zum glück keine eigenen, nur die von dritten, aber ausreichend negative. ein kind hat einen hund ebensowenig zu führen wie eine waffe oder ein auto. das anlernen erfolgt unter aufsicht und die eigenständige verantwortung dann, wenn es ausreichend alt ist.

ich für meinen teil hatte glück. jene, welche die erfahrungen selbst sammelten oft weniger. sei so klug und mache sie dir zumindest zum teil zu eigen.

und ich darf dir mit verlaub sagen, diese erfahrungen wirst du in den wenigsten hundebüchern oder pädagogischen ratgebern finden. aber fast jeder, der lange zeit hunde besaß wird sie dir bestätigen.

pete

Pro-Hund
25.02.2009, 09:35
und ich darf dir mit verlaub sagen, diese erfahrungen wirst du in den wenigsten hundebüchern oder pädagogischen ratgebern finden. aber fast jeder, der lange zeit hunde besaß wird sie dir bestätigen.

pete

Bestätigt!

Und mir fällt dazu immer nur ein Wort ein: Fahrlässig.

Solche Eltern erwecken bei mir immer den Eindruck, sie wollten beide loswerden, den Hund und das Kind.

Gruß
Pro Hund

Webmaster
25.02.2009, 10:06
Anke,
lies Dir auch die in Deiner Gemeinde geltende Gefahrenabwehrverordnung durch.
Hier bei uns ist darin spezifiziert, dass Hunde innerorts nur von "geeigneten Führern" zu führen seien, bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 5.000.

Und im Falle eines Falles ist ein 12jähriges Mädchen eher weniger geeignet.

Simple Anzeige genügt da wohl...

LG
Tina
danke tina,
leider wissen viele gar nicht, was in den satzungen und verordnungen ihrer gemeinden steht.
bei uns zum beispiel findet sich ein entsprechender passus in der polizeiverordnung:

"Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür
geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist."

Athos
25.02.2009, 10:12
Zu pete`s Ausführung ist nichts aber auch garnichts hinzuzufügen.
"Leider" gehört manchmal allerdings sehr viel Erfahrung zu so einem Pamphlet.

Gesa mit Athos,
der nur eine Hand kennt :-)))

daani1983
25.02.2009, 10:34
das führen eines hundes gehört nicht zu den bereichen, in welchen kinder erfahrungen ohne eingriffsmöglichkeit des verantwortlichen hundehalters sammeln sollen. und mit eingriffsmöglichkeit meine ich die möglichkeit zur sofortigen übernahme der geistigen und körperlichen kontrolle.


dem stimme ich voll und ganz zu, was anderes habe ich nicht geschrieben.
der von dir zitierte satz schließt das hier aber nicht aus:



Ich bin sehr viel mit den Kindern zusammen gegangen und sie durften die Hunde halten, wenn das Umfeld es zuließ.

Frau Lana
25.02.2009, 10:38
Der Satz von daani bezog sich darauf, die Kinder im Beisein der Eltern in sicherer Umgebung direkt neben Mutter den Hund mal halten zu lassen.

Paddy
25.02.2009, 11:40
Hallo,
eigentlich ist immer einer von uns ( Männe oder ich ) zu Hause. Mein Mann war jetzt 5 Wochen zur Kur und ich mußte ab und an Doppeltschicht arbeiten. Somit mußte meine Tochter (17 ) dann auch mal mit den Hunden raus. Ich hatte immer ein ungutes Gefühl dabei.
Meine Mutter war in der Zeit 1 Woche bei uns und ihr wurde ausdrücklich untersagt, mit den Hunden zu gehen. Auch nicht einzelnd.
Komm ich abends nach Hause, erzählt sie mir: brauchst nicht mehr mit den Hunden zu gehen, die Nachbarin war mit denen und den Kindern schon unterwegs.
Eine "Fremde"mit meinen Beiden draußen, wo ich es nur im Notfall meiner Ältesten erlaube.
Ich mußte mich so zurrückhalten, ist ja nun mal meine Mutter.
Versicherung war mir egal. Körperliche Schäden an Mensch und Tier kann keiner ersetzen.

LG Ariane,Gasira+Sahin

sarasabine
25.02.2009, 13:00
"Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür
geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist."[/quote]


Hallo,

obiger Text zitiert ja quasi schon die LHV (Landeshundeverordnung) wonach man zum Halten/Führen eines Hundes der mehr als 20 kg wiegt oder höher als 40 cm Stockmass hat einen so genannten Sachkundenachweis benötigt, weiter muss man mind. 18 Jahre alt sein!

Abgesehen davon, dass dieser Sachkundenachweis nur die Theorie inne hat, können nicht wirklich schöne Sachen für Hunde und Kinder passieren, die bei Anwesenheit eines Sachkundigen zu vermeiden wären.

Hier hat eine Bordeaux-Doggen-Mischlingshünding einen kleinen Dackel "auseinander genommen" an dessen Leinenende ein 9-jähriger war...
Die Halterin des Bordeaux-Doggen-Mischlings meinte nur, dass das nicht passiert wäre - und jetzt kommts WENN DER JUNGE EINEN ANDEREN WEG GEGANGEN WÄRE!

Details brauche ich - glaube ich jedenfalls - nicht mehr näher zu erläutern...

LG Sabine

laniki
25.02.2009, 13:18
hallo,

wir haben zur haltung unseres hundes beim ta einen sachkundenachweis machen müssen und sie extra beim ordnungsamt angemeldet, dazu mussten wir den versicherungsnachweis vorlegen.

ich bzw. mein mann haben die komplette haftung für den fall, dass unsere kinder mit dem hund - unmöglich - unterwegs wären und etwas passiert.

das ist doch wohl in anderen städten/gemeinden ähnlich oder?

abgesehen davon, dass mir schon der gesunde menschenverstand sagen muss, dass das nicht geht...

kinder sollen erstmal lernen auf sich selbst zu achten, wie denn auf einen hund, der in vielen fällen schwerer und natürlich schneller ist als das kind selbtst???

bettina

xelina
25.02.2009, 14:25
habe gehört, daß Kinder aus versicherungstechnischen Gründen nicht mit Hunden grösser als 40 cm ( Quelle z.B. Satzung Tierheim Essen) allein spazieren gehen dürfen. Unsere Ajia ist jetzt 4 Monate alt und meine 12-jährige Tochter geht sehr gern mit ihr spazieren. Wie ist das rechtlich?:scept:


Hallo Anke,

Kurz und knapp - Du verstößt gegen die Landeshundeverordnung NRW mit allen möglichen Folgen!

Lg,
Steffi mit Xelina, Luna und Pepper

xelina
25.02.2009, 14:37
Hallo Anke,

Kurz und knapp - Du verstößt gegen die Landeshundeverordnung NRW mit allen möglichen Folgen!

Lg,
Steffi mit Xelina, Luna und Pepper


Sorry, ihr seid ja Niedersachsen - bei euch heißt es:

... wer aufgrund fehlender körperlicher Kräfte den Hund nicht gefahrlos führen kann...

m.E. fallen minderjährige Kinder auf jeden Fall darunter!

Lg,
Steffi mit Xelina, Luna und Pepper

GerdL
25.02.2009, 15:40
Ich weiß, jetzt werden wieder einige sagen, der muss wieder stänkern.

Ich will nur kurz richtigstellen, Steffi, bei dem von dir erwähnten Absatz des § 7 des Hunde-Gesetzes Niedersachsen geht es um die "persönliche Eignung" zum Halten gefährlicher Hunde die im Sinne des § 3 gleichen Gesetzes einer "Erlaubnispflicht" bedürfen.
Gilt der Hund nicht als erlaubnispflichtig, weil er nicht unter die Abs. 2 oder 3 des § 3 fällt gilt § 2 (Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. )

Nichtsdestoweniger bleibe ich dabei, 12-jährige sind nicht geeignet.

Gruß
Gerd

pete23021972
25.02.2009, 16:53
Hallo Anke,

Kurz und knapp - Du verstößt gegen die Landeshundeverordnung NRW mit allen möglichen Folgen!

Lg,
Steffi mit Xelina, Luna und Pepper


und wer sich dieser deutlichen wortwahl bedient, der sollte doch wissen, dass es in nrw eine landeshundeverordnung nicht gibt.

pete, mit einem leichten lächeln im gesicht

sarasabine
25.02.2009, 17:29
und wer sich dieser deutlichen wortwahl bedient, der sollte doch wissen, dass es in nrw eine landeshundeverordnung nicht gibt.

pete, mit einem leichten lächeln im gesicht


Hallo Pete,

wie jetzt? In NRW gibt es keine Landeshundeverordnung???

LG Sabine

pete23021972
25.02.2009, 17:37
...rischschtischsch...;-)


pete, immer noch leichtlächelnd

Angela mit Azizi
25.02.2009, 18:27
Hallo Anke,
als wir damals (2001) den Sachkundenachweis in Düsseldorf gemacht hatten, bekamen wir von der Stadt einen Ausweis, den wir immer mitzuführen hatten und dieser Ausweis berechtigte uns zum Führen dieses Hundes.
Soweit ich mich noch erinnere, war es für Personen unter 18 Jahren generell verboten, Hunde mit einer Schulterhöhe über 40 cm und einem Gewicht von mehr als 20 kg zu führen (sehr sinnvoll in meinen Augen).
Was Deine Hundehaftpflichtversicherung zu dem Thema zu sagen hat, sollte Dir Dein zuständiger Berater sagen können.
Ich persönlich würde auch niemals jemand anderen mit unseren Hunden (insbesondere mit Louis nicht) zum spazierengehen schicken, das wäre mir viel zu gefährlich.
Azizi hingegen wurde schon öfter von meiner Freundin abgeholt, allerdings hat diese selber einen Hund und kennt Azizi von Welpenbeinen an.
Ich muss allerdings auch sagen, dass z.B. die Retrieverhündin von Nachbarn in Deutschland von der halbwüchsigen Tochter besser ausgeführt wurde als z.B. vom Vater. Allerdings hat diese Tochter auch immer mit die Hundeschule besucht und war daher für den Hund auch eine wichtige Bezugsperson. Das Mädel hat sich auch immer in allen Situationen sehr vorausschauend und verantwortungsbewusst gezeigt; allerdings hat die Retrieverhündin durch ihren goldigen Charakter auch nie Probleme gemacht, ausser, sie wartete vor einem Mauseloch auf eine Maus, dann war sie taub für alles um sie herum... ;)
Anke, jetzt ist Eure Hündin noch sehr jung, was ist in ein paar Monaten, wenn sie in die Pubertät kommt und evtl. noch mehr an Gewicht zugelegt hat. Ich weiß nicht, ob dann ein 12jähriges Kind an das andere Ende der Leine gehört, vor allem, wenn die Hauptbezugsperson für den Hund eigentlich jemand anderes ist.
Viele Grüße
Angela

anando
25.02.2009, 19:56
...
wie jetzt? In NRW gibt es keine Landeshundeverordnung???
LG Sabine

nunja...keine Landeshundeverordnung, diese ist abgelöst worden von einem Landeshundegesetz...
guckst du hier Hundegesetz 2002 (http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/hundegesetz/index.php)

pete23021972
25.02.2009, 19:58
also, geht doch.

pete

GerdL
25.02.2009, 20:00
Hier ist allerdings die Formulierung dieselbe wie im HundeGesetz Niedersachsen.
Es gilt:
§ 2 Allgemeine Pflichten
(1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.


Alles andere gilt für gefährliche Hunde nach §3.


Gruß
Gerd

2 wilde Racker
26.02.2009, 12:50
Hallo ihr Lieben,
ein kleiner Erfahrungsbericht zum Thema. Eben auf dem Spaziergang passiert.

Baako und ich sind auf dem Weg nach Hause und laufen durch den Ort.
Baako ist selbstverständlich angeleint und läuft brav und entspannt neben mir. Wir kommen an eine Kreuzung ich bleibe stehen, mache einen Ausfallschritt nach hinten und Baako setzt sich. Meine Blicke scannen die Strasse und Umgebung. Auf der anderen Strassenseite kommt uns eine Frau mit einem kleinen Hund entgegen. Ein Kläffer vor dem Herrn der sich jedes Mal fast erwürgt wenn er einen anderen Hund sieht. In dem Moment fängt er auch schon an. Ich marker Baakos ruhigen Blick er wendet sich wieder mir zu und wir sind im Begriff weiter zu gehen. Auf der Strasse die uns von rechts kreuzt sehe ich in einiger Entfernung eine Mutter mit ihrer Tochter. Die Tochter hat einen etwa 8 Monate alten Boxer Rüden an der Leine. Ich kenne ihn vom Sehen schon und weiß, dass er ein ziemlich hektischer Typ ist. Er fängt sofort an Baako anzustarren und zu bellen. Baako schaut kurz in seine Richtung wendet sich ab und geht mit mir weiter. Ich behalte die drei aber im Auge denn ich sehe schon kommen was gleich passiert. Der Boxer hat sich mittlerweile ordentlich hochgeschaukelt, fixiert Baako immer noch und ist auf dem Sprung. " Wieso in Gottes Namen nimmt die Mutter den Hund spätestens jetzt nicht und lenkt ihn um" denke ich mir. Aber nichts. Es kommt wie es kommen muss. Der Boxer rennt los, das Kind stürzt und der Hund rast gröhlend auf mich und meinen Rüden zu. Baako schaut ruhig ich lobe ihn, er wendet sich sogar von sich aus ab. Mitterweile sind es noch etwa 5 Meter zwischen den Hunden. Im Hintergrund schreien Mutter und Tochter dem Hund hinterher, auf der anderen Strasseseite gröhlt die Fußhupe weiter. All das passiert innerhalb wenigen Sekunden.

Ende der Geschichte... Mein Hund ist ruhig geblieben und hat sich an mir orientiert. Der Boxer hat dann abgedreht und ist wie ein Irrer auf der Strasse herum gerannt.Die Flexleine hinter sich herzerrend. 2 Autos mussten eine Vollbremsung einlegen.


Nochmal: liebe Eltern bitte lasst eure Kinder keinen Hund alleine ausführen und wenn ihr anwesend seit, dann bitte seid so gut und nehmt den Hund in solchen Situationen selbst an die LEINE. Die Frau hätte längst sehen müssen was gleich passiert. Ihr seid verantwortlich, für euch, eure Kinder und euren Hund und ihr müsst Sorge tragen, dass der Hund weder euch, eure Kinder noch sonst jemanden gefährdet weder Mensch noch Hund noch den Verkehr etc.


Und Baako: Mama ist mega stolz auf dich. Du bist super und mir zeigt es, dass unser Training gut, wichtig und richtig war.
Solche Erfolge treiben mich nur weiter an. Ich lasse mich gerne weiter von so Manchem auslachen weil ich mit meinem Hund angebliche Banalitäten trainiere und mich nicht mit Anderen ausführlich unterhalte wenn ich spazieren gehe sondern mein Aufmerksamkeit auf meinen Hund und die Umgebung lege.


Marthe

Balou
26.02.2009, 12:51
Erstmal vorweg, meine Hunde dürfen auch nicht von Kindern ausgeführt werden.
Allerdings bin ich als Kind immer mit unserem kleinen Mix in unserem Dorf und auf dem Deich unterwegs gewesen. Meine Freundin hatte den Nachbarshund stets dabei und wir hatten die allerschönsten Zeiten zusammen. Ich denke mal, älter als 12 war ich nicht.

Bei unserem ersten Neufundländer war ich 15 und auch dieser Hund hat mich stets überallhin begleitet. Wir sind mit dem Bus in die Stadt gefahren, ich konnte sie in allen Läden ablegen, wenn ich Klamotten anprobiert habe, sie hat meine Freundinnen mit mir besucht und vieles mehr.

In all den Jahren hat es niemals problematische Situationen gegeben.
Hunde und ich sind immer heil, wenn auch meistens zu spät zum Essen, zuhause angekommen.
Gute alte Zeit ohne Verordnungen etc.

Wie gesagt, mit meinen Hunden darf kein anderer laufen... So ändern sich die Zeiten. Früher war eben doch alles besser:D
Berit

zottel
26.02.2009, 14:20
unsere tochter ist 15 und wir gehen oft gemeinsam und sie geht auch mit in die hundeschule aber nur damit sie genau sowas mal besser einschätzen kann

aber wirklich alleine war sie ein wenig spazieren als neo noch ganz klein war

lg sue

xelina
26.02.2009, 14:52
und wer sich dieser deutlichen wortwahl bedient, der sollte doch wissen, dass es in nrw eine landeshundeverordnung nicht gibt.

pete, mit einem leichten lächeln im gesicht


Lieber Pete,

wo Du Recht hast - in dem Fall Minderjährige und 40/20 Hund ist es jedoch gleich, ob es Landeshundeverordnung oder Landeshundegesetz heißt.
Wir haben hier im TH einen Labrador, der dem Halter entzogen wurde, da der seine minderjährigen (14) Nachbarskinder mit dem Hunde gehen ließ, diese trafen auf verfeindete Klassenkameraden.........der Hund soll die Kinder bedrohlich angesprungen haben.

Lg,
Steffi mit Xelina, Luna und Pepper

daani1983
26.02.2009, 15:19
ich kenne hier kids (eigentlich sind es ja mit ca. 16 keine mehr) die gehen mit ihren hunden und sind dabei um einiges verantwortungsvoller und haben den hund besser im griff als manche erwachsene.

ich finde, man sollte ausnahmen zulassen, ein 14-jähriger beispielsweise könnte doch einen hundeführerausweis oder sowas machen.

Claudia05021974
26.02.2009, 18:25
hmmm, daani, du magst recht haben, was die führungsqualitäten der besagten jugendlichen anbelangt. AAABER: sollte man sie der gefahr aussetzen, dass z.b.
sie mit ansehen müssen, wie ihr eigener hund von einem anderen hund angegriffen oder verletzt wird?
dass sie von menschen angegangen werden (ich denk da grad mal an pöbelnde radfahrer, jogger oder andere feindlich gesinnte personen)?

selbst mit einer "fußhupe" würde ich heutzutage kein kind (oder jugendlichen) spazieren gehen lassen. ich stand selbst nur daneben (war im grundschulalter), als sich ein schäferhund meinte unvermittelt unseren rauhhaardackel pflücken zu müssen... soetwas steckt ein kind oder teenie nicht mal eben so weg. ...und eingreifen können diese erst recht nicht (da machen ja erwachsene schon fehler oder nix, weil se zu geschockt sind). versorgen könnten sie den verletzten hiinterher wahrscheinlich auch nicht.

also: selbst wenn die kids mit den fellnasen alles richtig machen, die gefahren von anderen seiten sind nicht auszuschalten. hunde gehören nicht durch kinder geführt. wer sein kind einen hund allein führen lässt, setzt beide vemeidbaren gefahren aus. (mit unserem automatikwagen könnte unser teenie auch schon allein fahren....die verkehrsregeln kennt er auch....würde ich ihn deshalb lassen?)

gesetze, rechtliches, verordnungen oder versicherungen hin oder her.