PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nach 4 Wochen Anruf: Hund gebissen



rojanja
05.03.2009, 16:51
Hallo Hundi-Gemeinschaft,

ich hätte gerne mal eure Meinung zu folgender Sache:
meine 1 1/4 jährige RR Hündin hat mit einem jungen Labrador einige Zeit gespielt und plötzlich gibt es Streit wegen eines Stockes (keine Leinenpflicht in Schleswig-Holstein, dort geradezu Hundetreff). Vier Wochen später erhalte ich einen Anruf, mein Hund hätte den anderen gebissen, so dass sie zum Tierarzt ging und nun wollte sie die Kosten erstattet (€140,-) haben. Da ich mich an die Szene und den Halter nicht erinnern konnte (mein Mann aber meinte später, ja da wurde gezickt) wollte ich mich mit ihr treffen- von mir aus auch ohne Hund. Wollte sie nicht. Ich sagte, gut ich spreche mal mit meiner Versicherung u. melde mich.

Einer anderen RR-Besitzerin schilderte ich das und die meinte, woher willst du wissen, dass das wirklich dein Hund wahr und die jetzt nicht nur ´nen Dummen sucht, der die RG bezahlt. Kann sich ja auch im Stacheldraht oder sonst wo verletzt haben, ihr sei auch schon mal sowas passiert. Hmm, stimmt irgendwie: nach 4 Wochen anzukommen finde ich schon ziemlich blöd, klar dauert es, bis sie meine Daten ausfindig gemacht hat, auf der anderen Seite hatte sie die Bißstelle gleich am Parkplatz des Ausflugsgebietes festgestellt. Hätte sie auch (oder ihre Bekannte) die 5 Minuten zurückgehen können und dann wäre alles sonnenklar gewesen.

Mein Fehler ist jetzt, ich habe deshalb nichts unternommen und auch nicht mehr angerufen, weil ich diese Zweifel habe. Mein Hund hatte vorher noch nicht zugebissen, zickt aber seit der 1. Läufigkeit gerne manche Mädels an (arbeiten wir dran).

Nun habe ich, über 3 Monate nach dem Vorfall, Post von deren Anwalt bekommen mit Zahlungsaufforderung. Hätte die Halterin nicht auch noch mal anrufen können, oder mir die Rechnung zuschicken können? Jetzt soll ich auch noch die Anwaltskosten wegen "dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung" bezahlen.
Wenn ich dagegen klage, freuen sich die Anwälte, und vor Gericht bleiben viele wohl nicht bei der Wahrheit, plötzlich tauchen Zeugen auf und der Hund war an der Leine etc.

Der Versicherung kann ich schlecht erzählen, dass ich mich nicht früher bei denen gemeldet habe, weil ich Zweifel habe, ob das alles so richtig ist, dann zahlen die womöglich nicht oder nur die Hälfte.

Was würdet Ihr machen? Hat wer Erfahrung?

LG, rojanja

Milky
05.03.2009, 17:21
Also ich glaube ich würde nicht zahlen...
Geh doch mal zu einam Anwalt und lass dich beraten?!

Ist ja schon komisch irgendwie?!

Bhubesi
05.03.2009, 17:23
Hallo Hundi-Gemeinschaft,

ich hätte gerne mal eure Meinung zu folgender Sache:
meine 1 1/4 jährige RR Hündin hat mit einem jungen Labrador einige Zeit gespielt und plötzlich gibt es Streit wegen eines Stockes (keine Leinenpflicht in Schleswig-Holstein, dort geradezu Hundetreff). Vier Wochen später erhalte ich einen Anruf, mein Hund hätte den anderen gebissen, so dass sie zum Tierarzt ging und nun wollte sie die Kosten erstattet (€140,-) haben. Da ich mich an die Szene und den Halter nicht erinnern konnte (mein Mann aber meinte später, ja da wurde gezickt) wollte ich mich mit ihr treffen- von mir aus auch ohne Hund. Wollte sie nicht. Ich sagte, gut ich spreche mal mit meiner Versicherung u. melde mich.

Einer anderen RR-Besitzerin schilderte ich das und die meinte, woher willst du wissen, dass das wirklich dein Hund wahr und die jetzt nicht nur ´nen Dummen sucht, der die RG bezahlt. Kann sich ja auch im Stacheldraht oder sonst wo verletzt haben, ihr sei auch schon mal sowas passiert. Hmm, stimmt irgendwie: nach 4 Wochen anzukommen finde ich schon ziemlich blöd, klar dauert es, bis sie meine Daten ausfindig gemacht hat, auf der anderen Seite hatte sie die Bißstelle gleich am Parkplatz des Ausflugsgebietes festgestellt. Hätte sie auch (oder ihre Bekannte) die 5 Minuten zurückgehen können und dann wäre alles sonnenklar gewesen.

Mein Fehler ist jetzt, ich habe deshalb nichts unternommen und auch nicht mehr angerufen, weil ich diese Zweifel habe. Mein Hund hatte vorher noch nicht zugebissen, zickt aber seit der 1. Läufigkeit gerne manche Mädels an (arbeiten wir dran).

Nun habe ich, über 3 Monate nach dem Vorfall, Post von deren Anwalt bekommen mit Zahlungsaufforderung. Hätte die Halterin nicht auch noch mal anrufen können, oder mir die Rechnung zuschicken können? Jetzt soll ich auch noch die Anwaltskosten wegen "dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung" bezahlen.
Wenn ich dagegen klage, freuen sich die Anwälte, und vor Gericht bleiben viele wohl nicht bei der Wahrheit, plötzlich tauchen Zeugen auf und der Hund war an der Leine etc.

Der Versicherung kann ich schlecht erzählen, dass ich mich nicht früher bei denen gemeldet habe, weil ich Zweifel habe, ob das alles so richtig ist, dann zahlen die womöglich nicht oder nur die Hälfte.

Was würdet Ihr machen? Hat wer Erfahrung?

LG, rojanja

Hallo,

erst mal eins Vorweg: ich bin kein Jurist und rate dir deshalb nur aus meinem Bauchgefühl heraus!

1.) Würde ich den Fall mit allen Umständen ruhig mal meiner Versicherung schildern. Auch mit der Tatsache, dass die Forderung erst längere Zeit nach dem Vorfall an dich herangetragen wurde und du durchaus berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung hast.
Aufgabe der Versicherung sollte es sein, eine berechtigte Forderung zu begleichen und eine unberechtigte Forderung abzuwehren.

2.) Wenn ich richtig verstanden habe, haben beide Hunde ohne Leine und wohl mit Einverständnis der Halter zusammen gespielt.
Ich meine mich zu erinnern, dass es in solchen Fällen dann so ist, dass jeder Halter evtl. Schäden an seinem Tier selber zu tragen hat, da er ja quasi durch sein Verhalten sein Einverständnis gegeben hat und er eigentlich auch um die potentiellen Gefahren, dass es zwischen spielenden Hunden mal zu Auseinandersetzungen kommen kann, in Kauf genommen hat.

Ob das wirklich so ist, weiß ich nicht, ich lasse mich da im Zweifel gerne eines Besseren belehren.

3.) Sollte bei euch auch eine Rechtsschutzversicherung bestehen, würde ich hier auch nicht zögern, diese in Anspruch zu nehmen und mir anwaltlichen Rat einzuholen.

Gruß

Herbert

baerbel.baumann
05.03.2009, 17:58
Hallo,
laß dir die Tierarztrechnung geben, den da muß das Behandlungsdatum draufstehen
@Herbert

soviel ich weis wird die Hälfte gezahlt.

viele Grüße
Bärbel + Issa

Klikla
05.03.2009, 18:06
Hallo,

deine Haftpflichtversicherung schützt dich vor berechtigten und unberechtigen Forderungen Dritter.

LG

Elvira

anjunu
05.03.2009, 18:17
Hi,

ich kann aus eigener Erfahrung sagen, wenn Hunde im Freilauf sind bezahlt jeder seine eigene Rechnung.

Meinem Hund wurden die ganzen Vorderbeine von einem anderen Hund im Hof des Hauses indem ICH wohne zerbissen.
Keine Chance,die Hunde waren beide im Freilauf und ich musste für die Rechnungen selber aufkommen. ( Auch mit Rücksprache bei der Anwältin)

LG

Andrea, Akira & Tabari

teamaster
05.03.2009, 23:20
Mal eine dumme Frage. Wenn du dich nicht an den Halter und an die Szene erinnern kannst, woher haben die deine Telefonnummer?

Gruss teamaster

Sunnymax
06.03.2009, 08:22
Moin,
ich würde über einen RA versuchen die TA-Unterlagen zu bekommen, denn dann kannst Du anhand der Unterlagen das genaue Datum feststellen und ob es sich wirklich um eine "Bissverletzung" handelt...

rojanja
06.03.2009, 09:17
Meinen Dank für eure bisherigen Antworten und Meinungen. Ich werde die Sache dann heute an die Versicherung weiterleiten. Mal sehen was draus wird. Werde euch über den Ausgang berichten.
Teammaster:
Die Telefonnummer haben die über eine Hundeschule aus der Gegend erhalten in der ich noch 2 Monate vorher war aber dann in einen Hundeverein gewechselt habe (wird ja auf Dauer viel günstiger). Da es hier sonst nur RR-Rüden gibt, kamen sie auf uns.

Ist ja auch soweit okay, ich finde nur, man muss sein Tier gleich untersuchen, ob "alles noch dran ist". Ich kenne das jedenfalls so.
Bei einem Auto-Unfall kann man auch nicht sagen, gestern war alles gut und heute ist die Stoßstange schief.

LG, rojanja

Mia08
07.03.2009, 22:27
In so einem Fall bezahlt die Versicherung nur die Hälfte, da beide abgeleint waren und gespielt haben vorher.
War bei uns auch so.

baerbel.baumann
11.03.2009, 09:36
Moin,
ich würde über einen RA versuchen die TA-Unterlagen zu bekommen, denn dann kannst Du anhand der Unterlagen das genaue Datum feststellen und ob es sich wirklich um eine "Bissverletzung" handelt...

Wieso über einer RA? Die müssen die Unterlagen rausgeben. Kannst ja nicht einfach sagen der hat gebissen und zwei Wochen später zum TA gehen, weil z.B. Deine beiden Hunde z.B. eine Keilerei hatten. wenn der die Unterlagen nicht rausgibt, gibts keine Kohlen, so einfach.

viele Grüße
Bärbel + Issa

Ridgeback Emma
11.03.2009, 09:52
Wieso über einer RA? Die müssen die Unterlagen rausgeben. Kannst ja nicht einfach sagen der hat gebissen und zwei Wochen später zum TA gehen, weil z.B. Deine beiden Hunde z.B. eine Keilerei hatten. wenn der die Unterlagen nicht rausgibt, gibts keine Kohlen, so einfach.

viele Grüße
Bärbel + Issa

unterliegen TA nicht auch so einer Art Schweigepflicht???

Mein TA wird sich hüten unerlaubt Dokumente an Privatpersonen über die Behandlung meiner Tiere ausgeben....... auch in einem Streitfall. Da wird der mich erst fragen.....
Beim RA sieht das ggf. anders aus !

androsa
11.03.2009, 10:06
ich würde auch auf gar keinen Fall zahlen ohne irgend Beweise. Klar kann es gut sein das der andere Hund Bisswunden hatte, da bei dem doch längeren Fell sowas nicht gleich ins Auge fällt!

Aber das stelle ich dann zuhause fest, gehe zum TA und danach versuche ich die Tele von dem andern Hund rauszufinden, und nicht erst 4 Wochen später.

Und ohne eine Kopie der Rechnung sowieso nicht!!!! Diese Kopie verlangt ja auch jede Versicherung!

Wie schon mehrfach geraten, Anwalt aufsuchen und den befragen, wie das ganze rechtlich überhaupt aussieht.

kimba450
11.03.2009, 10:31
das heißt ohne euch nochmals zu sehen behaupten sie steif und fest das ihr es ward????
Biete ihr doch noch einmal ein das ihr euch trefft und sie bitte die Rechnung mitbringt (wegen Datum) UND was gemacht wurde.

LG Ela

Heins
11.03.2009, 10:54
das heißt ohne euch nochmals zu sehen behaupten sie steif und fest das ihr es ward????
Biete ihr doch noch einmal ein das ihr euch trefft und sie bitte die Rechnung mitbringt (wegen Datum) UND was gemacht wurde.

LG Elawenn ich eine zahlungsaufforderung von einem anwalt bekomme, dann habe ich 2 möglichkeiten:

1. bezahlen und als lehrgeld verbuchen

2. einen anwalt beauftragen, sich der sache anzunehmen

Lausefix
11.03.2009, 11:11
Das ist doch alles müßig.

Natürlich könnte man daraus jetzt einen ellenlangen Streitfall konstruieren mit Anwalts- und vielleicht sogar Gerichtskosten.

Aber es geht um 140€. Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit?
Die Haftpflichtversicherung ist schließlich für solche Fälle da, und ich gehe mal davon aus, dass die Beiträge im Schadensfall nicht angepasst werden.

Vom moralischen Standpunkt aus gesehen kann man natürlich endlose Debatten über die Schuldfrage führen. Aber dieses Pochen auf Rechthaben belastet doch nur Nerven und Geldbeutel.

Viele Grüße

GerdL
11.03.2009, 11:15
... es gibt noch eine dritte, heins.

Fristwahrend Widerspruch einlegen und erstmal das persönliche Gespräch suchen.
Kommt meist besser als eine Konfrontation. Diesen Wunsch kann man dem RA vortragen. Er wird auf jeden Fall seinem Mandanten dazu raten sich gütlich zu einigen, denn Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen.

Gruß
Gerd

lemmyundregina
11.03.2009, 12:19
Hallo,

ich glaub ich bin son bisschen juristisch gebildet, wenn auch weniger im Zivilrecht

AABER...

ich halte es für eine sehr elegante und kostengünstige Lösung für Dich, wenn Du Deiner Versicherung natürlich die Ansprüche des anderen meldest, denen aber auch Deine Zweifel an der Sache mitteilst.
Entweder muß sich dann der angebliche Geschädigte bei Deiner Versicherung erklären, denn er ist ja in der Beweispflicht, oder Deiner Versicherung ist es egal und sie zahlt den Schaden.
Bei einer Tierhalterhaftpfichtversicherung ist es normalerweise so, dass auch die gesamten Kosten übernommen werden (sollten).
Ich würd mir also deshalb keine grauen Haare wachsen lassen und einfach Deine Versicherung arbeiten lassen.
Wenn die nämlich keine Lust zu zahlen haben, können die ganz schön unbequem werden...

Und den Rechtsanwälten der Gegenpartei kannst Du dann wahrheitsgemäß mitteilen, dass du den Schaden gemeldet hast und sie sich doch bitte an deine versicherung wenden sollen.

LG

Sunnymax
11.03.2009, 12:59
Wieso über einer RA? Die müssen die Unterlagen rausgeben. Kannst ja nicht einfach sagen der hat gebissen und zwei Wochen später zum TA gehen, weil z.B. Deine beiden Hunde z.B. eine Keilerei hatten. wenn der die Unterlagen nicht rausgibt, gibts keine Kohlen, so einfach.

viele Grüße
Bärbel + Issa

Also ich kenne so einen Fall und da hat es auch nur über einen RA mit den Unterlagen geklappt. Denn wenn man als Versicherung Geld sparen kann, versucht man natürlich alles ;)
viele Grüße Daniela + Amon

pete23021972
11.03.2009, 14:57
süße antworten, echt süß. und im endeffekt ist bei allem geschriebenen nur ein einziger, wichtiger und richtiger satz dabei. echt süß.

pete

Amani HT
11.03.2009, 15:27
Pete, das ist jetzt gemein

bitte teile dich mit, damit meine Neugierde befriedigt wird :joker:

pete23021972
11.03.2009, 16:34
ich erteile hier keine rechtsberatung aber folgender beitrag sagt alles:

http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/308858-post5.html

pete

Amani HT
11.03.2009, 17:33
Danke

Neugierde befriedigt :)

GerdL
12.03.2009, 09:10
Das war ganz schön fies von dir Pete, es hat so einen Spaß gemacht hier rumzuraten.:mad:

Mit dir spiele ich heute nicht mehr, so!:cool:

Gruß
Gerd

Matanga
12.03.2009, 21:38
Hallo Hundi-Gemeinschaft,

ich hätte gerne mal eure Meinung zu folgender Sache:
meine 1 1/4 jährige RR Hündin hat mit einem jungen Labrador einige Zeit gespielt und plötzlich gibt es Streit wegen eines Stockes (keine Leinenpflicht in Schleswig-Holstein, dort geradezu Hundetreff). Vier Wochen später erhalte ich einen Anruf, mein Hund hätte den anderen gebissen, so dass sie zum Tierarzt ging und nun wollte sie die Kosten erstattet (€140,-) haben. Da ich mich an die Szene und den Halter nicht erinnern konnte (mein Mann aber meinte später, ja da wurde gezickt) wollte ich mich mit ihr treffen- von mir aus auch ohne Hund. Wollte sie nicht. Ich sagte, gut ich spreche mal mit meiner Versicherung u. melde mich.

Einer anderen RR-Besitzerin schilderte ich das und die meinte, woher willst du wissen, dass das wirklich dein Hund wahr und die jetzt nicht nur ´nen Dummen sucht, der die RG bezahlt. Kann sich ja auch im Stacheldraht oder sonst wo verletzt haben, ihr sei auch schon mal sowas passiert. Hmm, stimmt irgendwie: nach 4 Wochen anzukommen finde ich schon ziemlich blöd, klar dauert es, bis sie meine Daten ausfindig gemacht hat, auf der anderen Seite hatte sie die Bißstelle gleich am Parkplatz des Ausflugsgebietes festgestellt. Hätte sie auch (oder ihre Bekannte) die 5 Minuten zurückgehen können und dann wäre alles sonnenklar gewesen.

Mein Fehler ist jetzt, ich habe deshalb nichts unternommen und auch nicht mehr angerufen, weil ich diese Zweifel habe. Mein Hund hatte vorher noch nicht zugebissen, zickt aber seit der 1. Läufigkeit gerne manche Mädels an (arbeiten wir dran).

Nun habe ich, über 3 Monate nach dem Vorfall, Post von deren Anwalt bekommen mit Zahlungsaufforderung. Hätte die Halterin nicht auch noch mal anrufen können, oder mir die Rechnung zuschicken können? Jetzt soll ich auch noch die Anwaltskosten wegen "dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung" bezahlen.
Wenn ich dagegen klage, freuen sich die Anwälte, und vor Gericht bleiben viele wohl nicht bei der Wahrheit, plötzlich tauchen Zeugen auf und der Hund war an der Leine etc.

Der Versicherung kann ich schlecht erzählen, dass ich mich nicht früher bei denen gemeldet habe, weil ich Zweifel habe, ob das alles so richtig ist, dann zahlen die womöglich nicht oder nur die Hälfte.

Was würdet Ihr machen? Hat wer Erfahrung?

LG, rojanja
Hallo rojanja,
das stinkt schon ziemlich! Ich hätte, glaube ich, tierisch Lust mich zu streiten. Bin allerdings Rechtschutz versichert. Geh' mal davon aus, dass es vor Gericht wahrscheinlich einen Vergleich geben würde. Übrigens 140,00€ Streitwert? sind unsere Gerichte wirklich so gelangweilt? Sehr fraglich ob es überhaupt zum Prozess käme! Das mit dem Anwalt finde ich total bescheuert.
Wir wünschen Dir Glück und Kampfgeist!
L.G. von Petra und ihren 3 Mädels:cool::cool::cool:

rojanja
01.04.2009, 18:21
Hallo Ihr Lieben!

Die Sache ist ganz "kampflos" ausgegangen. Meine Versicherung hat ohne weiter nachzufragen die gesamten Kosten überwiesen. Einerseits wurmt mich das, auf der anderen Seite - wer braucht schon nervenaufreibenden Streit?
Zu dumm ist nur, dass mein süßer Hundi bei einem Kartenabend ein auf dem niedrigen Tisch liegendes Handy in einer Handysocke zerkaut hat. Nun muss ich nochmals die Versicherung in Anspruch nehmen. Läßt sich ja nicht ändern. Zu dumm!

LG

fellow
01.04.2009, 21:58
Hallo rojanja
dafür sind die Versicherungen ja schliesslich da.
Sie beschweren sich ja auch nicht, wenn wir jahrelang den Beitrag bezahlen und nie einen Versicherungsfall haben.
Shit happens
LG
Ursula