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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage Meine RR Hündin ist zum zweiten mal gebissen worden!



ingos
30.09.2010, 09:01
Hallo bräuchte mal eure Hilfe!
Meine Hündin ist von einem Nachbarshund zum zweiten mal gebissen worden, beim ersten mal war es nur die Lefze! Jetzt beim zweiten mal wurde die Nase, rechte Hüfte verletzt! Wollte mich mit meinem Nachbarn so einigen, aber er ist Rechtsanwalt und meint sein Hund würde nicht beissen! Obwohl er den vorfall garnicht mitbekommen hat! Möchte mir jetzt das Wort im Mund rumdrehen, habe gestern eine Anzeige beim Ordnungsamt gemacht. Kann mir vielleicht jemand einen guten Anwalt empfehlen!?:mad:

L.g
Ingo

MerlinHS
30.09.2010, 09:19
Ingo, da musst du beachten, dass es hier zwei Rechtsgebiete zu beackern gilt. Hier eine vereinfachte Darstellung:

Die Anzeige beim Ordnungsamt verfolgt das Ordnungsamt zunächst selber. Sollte ein Verschulden des Nachbarn vorliegen, wird ein Buß- bzw. Ordnungsgeld verhängt. Davon hast du privat zunächst einmal gar nichts, denn diese Dinge spielen sich im öffentlichen Recht ab. (So auch, wenn du Anzeige bei der Polizei erstattest.)

Wenn du die Kosten für Tierarzt, Medikamente etc. ersetzt haben willst, musst du zivilrechtlich gegen den Nachbarn vorgehen, d.h. beim Amtsgericht auf Schadenersatz klagen. Sollte ein Verfahren eröffnet werden, würde ein verhängtes Buß-/Ordnungsgeld ggf. als Indiz für die Begründetheit deiner Zivilklage herangezogen.

Rechtsanwälte gibt es in Hückelhoven reichlich. Du solltest einen Anwalt nehmen, der mit Schwerpunkt Privatrecht/Ordnungsrecht arbeitet. Das kannst du über die Gelben Seiten im Internet herausfinden. Erkundige dich auch bei deiner Rechtsschutzversicherung, ob sie ggf. die Kosten übernimmt, sie kann dir auch einen entsprechenden Anwalt empfehlen. Du solltest das auch alles zeitnah erledigen.

Viel Erfolg

Heins
30.09.2010, 09:42
völlig egal, wie du dich in diesem falle verhälst (was sind schon ein paar lumpige euros) - sorge bitte dafür, dass dergleichen nicht wieder vorkommt indem du deine hündin beschützt. ansonsten könnte es irgendwann einmal richtigen ärger geben.

bedenke bitte, dass deine hündin auf die idee kommen könnte, sich zu wehren oder aber in gefahr ist, in den tiefen des unsicheren verhaltens zu versinken.

Sibilla Teichert
30.09.2010, 09:59
Hallo Ingo,

wie willst Du Dich einigen mit Deinem Nachbarn? Kosten übernehmen oder Sicherung seines Hundes? Das Letztere wäre mir persönlich wichtig.

Wenn das Ordnungsamt so verfährt wie bei uns in Düsseldorf wird der Hund zur Begutachtung vorgeladen. Zu 99 % wird dann bei uns recht zügig Leinenzwang verhängt. Damit wäre Dir doch geholfen. Wie es in Hückelhoven gehandhabt wird weiß ich nicht. Ein Anruf beim OA bringt Dich weiter.

katzenlene
30.09.2010, 10:19
Hat der Hund des Nachbarn auch Verletzungen? Und wo ist der Vorfall passiert?
Gibt es andere Hunde, die in der Nähe waren?
Und, wie Heins schon schreibt: wichtig ist, dass Du Deine Hündin schützt.
Ich würde jetzt erst Mal die Reaktion des Ordnungsamts abwarten und ggf. noch Mal nachhaken.
Marlene

Lumpi001
30.09.2010, 10:24
Ingo,

hast Du den Vorfall beobachtet? Wie sind die beiden Hunde zusammen gekommen?
Wo ist es passiert (auf Eurem Grundstück o. beim Spaziergang)? War deine Hündin angeleint?
Welche Rasse ist dein Nachbarshund? Ist er/sie älter als deine Hündin?

Nicht unbedingt sachdienlich, aber würde mich trotzdem interessieren.

ingos
30.09.2010, 11:48
Hallo Sibilla,
also der vorfall war am 3 September, mein Nachbar hat sich bis jetzt zeit gelassen sich bei mir zu melden! Es intressierte ihm noch nicht mal wie es Abena 17 monate alt geht! Da war ich natürlich schon verärgert, seine 11 jährige Tochter fuhr auf dem Feldweg unangeleint an mir vorbei, wo der andere Hund von hinten angegriffen hat! Er hat mir in seinem Brief geschrieben das sein Hund noch nie gebissen hat, habe aber mehrere Bekannte die es sich nicht trauen ihn anzuzeigen, weil er Rechtsanwalt ist! Mein Nachbar kann sich gar kein Urteil darüber erlauben, weil er nicht dabei war! Mir ist zwar mit Leinenzwang schon mal geholfen, aber meine Unkosten beim Tierartzt sollte er schon übernehmen, weil Abena hat sich nicht gewehrt! Hat nur Schutz bei mir gesucht, möchte zurzeit auch nicht mit anderen Hunden spielen!

Vielen Dank
Ingo u. Abena

SinaSina
30.09.2010, 11:49
Hat der Hund des Nachbarn auch Verletzungen?

Und wo ist der Vorfall passiert?

Gibt es andere Hunde, die in der Nähe waren?

[...] Marlene

Ingo,
hast Du den Vorfall beobachtet?

Wie sind die beiden Hunde zusammen gekommen?

Wo ist es passiert (auf Eurem Grundstück o. beim Spaziergang)?

War deine Hündin angeleint?

Welche Rasse ist dein Nachbarshund? Ist er/sie älter als deine Hündin?

Nicht unbedingt sachdienlich, aber würde mich trotzdem interessieren.

Ich finde diese Fragen schon sehr wichtig, lassen sie doch einen Rechtsanwalt abschätzen, ob überhaupt eine Chance besteht, die Tierarztkosten ersetzt zu bekommen.

Und hier gibt es einen Anwalt, der auch " Recht rund ums Tier" anbietet
Rechtsanwalt Recht rund ums Tier Rechtsanwälte | anwalt.de (http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/recht_rund_ums_tier.php)

Sollte der Link nicht funktionieren:
Anwaltsgemeinschaft Schneider & Dr. Willms
Anwaltsgemeinschaft Schneider & Dr. Willms | 52070 Aachen (http://www.anwalt.de/anwaltsgemeinschaft-ac)

Und hier gibt es noch einen Anwalt, allerdings noch weiter weg von Hückelhoven
Tierrecht Anwalt Rechtsanwalt (http://www.tierrecht-mainz.de/)

Doch lieber weit weg, dafür aber ein Rechtsanwalt, der sich auskennt - gerade auch, wenn Dein nachbar RA ist.

ingos
30.09.2010, 13:31
Es ist auf einem Feldweg passiert, habe kurz vorher einen Bekannten getroffen, wo der Hund auch schon gebissen hat! Er hat aber keine anzeige gemacht! Der andere Hund ist nicht verletzt worden!

elainee
30.09.2010, 13:40
waren beide hunde abgeleint ?

warum hast du dich nicht schützend vor deinen hund gestellt?

Sibilla Teichert
30.09.2010, 14:51
Hallo Ingo,

wichtig wäre ein Zeuge.Wer hat denn Angst vor einem Anwalt?:devil: Da geht es leider immer nur um Bequemlichkeit.

Ich bin ja nie alleine unterwegs. Ich hätte auf jeden Fall einen Zeugen.:blink:

Hast Du denn jetzt Sorge den Hund noch einmal unangeleint zu treffen und er beißt Deine Hündin wieder? Das stelle ich mir ganz schlimm vor.

Da würde ich wohl auch die Rechtsschutzversicherung bemühen und ihm per Anwalt mitteilen lassen daß es sehr wohl Leute gibt deren Hunde von seinem schon gebissen worden sind. Und würde die Leute auch benennen. Ob ihnen das gefällt oder nicht.

Patterdale
30.09.2010, 15:00
Hallo,

was ist der Nachbarshund für einer?
Wegen der 20/40 Regelung. Ich nehm nicht an, dass das 11jährige Kind einen Sachkundenachweise besitzt.
Ich würde Zeugen dafür suchen, dass das Kind allein mit dem Hund ohne Leine unterwegs war.

Gruß Regine

MerlinHS
30.09.2010, 16:14
Da steigt ihr schon in "Beratungstätigkeiten" ein, die besser ein Anwalt erledigen sollte. Der macht sowas den ganzen Tag.

Die 20/40-Regelung greift beim Hundehalter, dazu zählt je nach Dauer auch, wer einen Hunde zur Pflege oder Verwahrung hat . Sie regelt nicht den kurzfristigen Umgang zwischen Hund und Aufsichtsperson. Das Landeshundegesetz regelt in § 2 lediglich allgemeine Pflichten u.a. über das Führen von Hunden. Dazu gibt es dann sog. Verwaltungsvorschriften, die wiederum die allgemeingültigen Normierungen konkreter fassen. -Z.B., wer mit einem Hunde herumläuft, muss körperlich und geistig dazu in der Lage sein.- Und zum Schluss kommt dann ggf. die sog. Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde oder des Kreises. Dort können die Verwaltungsvorschriften nochmals enger gefasst werden. Das passiert aber meistens nicht. Und zum Schluss gibt es noch die höchstrichterliche Rechtsprechung, die bestimmte Regelungen auch noch modifizieren kann. Das hört sich für viele sicher äußerst bürokratisch an und ist trotzdem nur vereinfacht dargestellt:)

Für den, der gerne liest, hier die VV:
Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/verwaltungsvorschriften/index.php)

Und, nein, ich bin kein Jurist, aber ich habe mich die meiste Zeit meines Berufslebens mit solchen Dingen befassen müssen. Leider auch mit dem LHG. Was ihr macht, ist alles gut gemeint. Aber: nicht mit der Stange im Nebel stochern, sondern die Fakten von einem kundigen Juristen bewerten lassen.

ingos
30.09.2010, 17:27
Sie waren beide unangeleint, habe meinen Hund bei Fuss gerufen und sie am Halsband festgehalten, aber wo der andere Hund von hinten angegriffen hat habe ich los gelassen!

ingos
30.09.2010, 17:30
Hallo Regine,
der andere Hund ist ein Münsterländer Mischling! Wenn man bei denen an der tür vorbei geht dann meint man der Hund kommt jeden augenblick durch die Fenster geflogen! Kann sie auch weiter ohne leine laufen lassen!

Monika mit Eny
30.09.2010, 21:21
Wichtig finde ich erst mal das Seelenheil deines Hundes und das Du sie in Zukunft vor Nachbars Hund schützen kannst. Wie geht sie jetzt mit anderen Hunden um? Meine Hündin ist zweimal böse gebissen worden und hatte echt einen "Schaden". Wir haben Monate mit einem Hundetrainer gearbeitet bis wir wieder an anderen Hunden ohne Bürste und eingezogenen Schwanz vorbei gehen konnten. Ich würde wenn der Nachbar nicht einsichtig ist demnächst irgendwas zur Selbstverteidigung mitnehmen damit du deinen Hund schützen kannst :keule:

ingos
01.10.2010, 09:48
Hallo Monika,
spielen möchte Abena mit anderen Hunden momentan nicht, kann sie aber ohne leine laufen lassen! Sobald aber jamand anderes entgegenkommt rufe ich sie bei Fuss!

Lumpi001
01.10.2010, 10:13
Hallo Ingo,

nicht nur um Abena in Zukunft zu schützen, sondern auch andere unschuldige Vierbeiner, muss hier wohl dringend etwas unternommen werden.
Versuche doch noch mal intensiv die anderen Geschädigten/Zeugen zu einer Aussage zu bewegen. :god:

Ein Hund, welcher andere Hunde, die noch dazu gesichert sind (dazu zählt wohl, wenn Du sie am Halsband festhälst) hinterrücks angreift und beißt gehört aus dem Verkehr gezogen. Dieser Hund hat definitiv einen "Knacks", gehört gearbeitet und mit Leine und Maulkorb (solange Kinder alleine mit dem Hund gehen, nützt Leine alleine wohl garnix) gesichert.
Wenn sich nun außer Dir noch ein paar Leute finden, die ähnliche Vorfälle beobachtet haben, sollte einer Maulkorbpflicht wohl nichts entgegenstehen.
Was passiert, wenn ein Kind mit einer "Fußhupe" spazieren geht, diese beim Anblick des Hundes auf den Arm nimmt? Wo beißt der dann hin? :eek: Unverantwortlich.

Lumpi001
01.10.2010, 10:20
Eine Frage hätte ich noch:

Wäre es juristisch erlaubt in der örtlichen Zeitung andere Hundehalter vor dem Hund zu warnen? :confused:

Heins
01.10.2010, 10:26
wie wärs denn mit einer schönen hexenjagd mit folter, scheiterhaufen und allem was sonst noch dazugehört?

MerlinHS
01.10.2010, 10:34
Eine Frage hätte ich noch:

Wäre es juristisch erlaubt in der örtlichen Zeitung andere Hundehalter vor dem Hund zu warnen? :confused:

Viel Spaß dabei... bisher gibt es zwei unbewiesene Aussagen:
a) Hund beißt
b) Hund beißt nicht.

Ansonsten schließe ich mich 1. Heins an und stelle 2. die Frage: Was sagt denn der Anwalt zu dem Sachverhalt?

nicky55
01.10.2010, 10:49
hallo.

habe das thema hier grade erst gelesen, bzw überflogen.

meine empfelung. rechtsanwalt meurer in hs. der mann ist super, hat mir bisher immer zum sieg verholfen;-))

Lumpi001
01.10.2010, 11:07
wie wärs denn mit einer schönen hexenjagd mit folter, scheiterhaufen und allem was sonst noch dazugehört?

Ach Heins,

warum denn gleich so theatralisch?

Keinerlei Hexenjagd, sondern einfach ein sachlicher Hinweis Abstand zu halten.

Aber ich denke mir schon, dass das das in unserem Rechtssystem nicht möglich ist. :mad:

SinaSina
01.10.2010, 15:23
Ach Heins,

warum denn gleich so theatralisch?

Keinerlei Hexenjagd, sondern einfach ein sachlicher Hinweis Abstand zu halten.

Aber ich denke mir schon, dass das das in unserem Rechtssystem nicht möglich ist. :mad:Hat doch nichts mit "unserem Rechtssystem" zu tun.

Stell Dir einfach vor, einer setzt eine Anzeige in Eure Zeitung:
Ich warne hiermit alle Leute vor dem Hund von Lumpi001 (selbstverständlich Dein richtiger Name).

Viel Spaß!

shetani
01.10.2010, 22:26
Nun Sina,

wie wäre es wenn in der Zeitung steht - ich warne vor den Kindern von SinaSina....

Gefühl bei Dir
Gut, unwohl sein, Beigeschmack von ....

SinaSina
02.10.2010, 10:12
Nun Sina,

wie wäre es wenn in der Zeitung steht - ich warne vor den Kindern von SinaSina....

Gefühl bei Dir
Gut, unwohl sein, Beigeschmack von ....Hab ich doch gesagt - aber wer lesen kann, ist klar im Vorteil.