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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hinweis Charly, Rhod. Ridgeback *08/2010 - Schmuckstück



Budges66482
02.05.2011, 21:44
Kontakt: Tierheim Homburg (Saar)


CHARLY

Rhodesian Ridgeback,
geb. 02.08.2010
Rüde, unkastriert, Vermittlung nur mit Kastrationsauflage !

Charly wurde abgegeben, da sein Besitzer mit ihm schlichtweg überfordert war.
Charly hat sich nichts zuschulden kommen lassen, hier haben wir mal wieder den Fall, dass sich seine ehemaligen Besitzer nicht vor Anschaffung dieses Prachtkerls informiert haben, welche Aufgabe da auf sie zukommt und welche Bedürfnisse ein solcher Hund hat.




Charly ist sehr freundlich, er geht offen auf jeden Menschen zu und freundlich an jedem Hund vorbei, er zeigt sich extrem anhänglich und verschmust, und versteht natürlich die Welt nicht mehr,


er leidet wirklich sehr im Tierheim !





Charly ist ein sehr grossrahmiger imposanter Rüde, mind. 70 cm Schulterhöhe,


er ist ein wahres Riesenbaby, das tollpatschig in jeden regelrecht hineinkriechen möchte, der sich mit ihm befasst.




Für diesen jungen Hund suchen wir aktive Menschen, die gerne viel in der Natur mit ihm unterwegs sind und ihn sowohl körperlich als auch geistig auslasten.

Der Besuch einer guten Hundeschule sollte für seine neuen Besitzer selbstverständlich sein.





Kontakt: Ria-Nickel-Tierheim in 66424 Homburg (Saar)


Tel. 06841-79488


geöffnet täglich 15 bis 18 Uhr





eMail:

info@tierheimhomburg.de (https://service.gmx.net/de/cgi/g.fcgi/mail/new?CUSTOMERNO=24875202&t=de1601223099.1304361063.a2cf8e5d&to=info%40tierheimhomburg.de)

shirotora
03.05.2011, 13:48
Zur Kastrationsauflage. Der Bub ist ja noch nicht einmal ein Jahr alt. Da eine zu fruehe Kastration sich negativ auf das Knochenwachstum auswirken kann hoffe ich, dass man damit noch warten darf bis er wenigstens koerperlich ausgewachsen ist.
Ansonsten druecke ich dem schmucken Jungen alle Daumen.

Toi, toi, toi,
Alba

Juchhu
03.05.2011, 15:16
Zur Kastrationsauflage. Der Bub ist ja noch nicht einmal ein Jahr alt. Da eine zu fruehe Kastration sich negativ auf das Knochenwachstum auswirken kann hoffe ich, dass man damit noch warten darf bis er wenigstens koerperlich ausgewachsen ist.
Ansonsten druecke ich dem schmucken Jungen alle Daumen.

Toi, toi, toi,
Alba

Ohne medizinische Indikation erfüllt diese Auflage ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dieser 'Unsitte' von Tierheimen sollte Einhalt geboten werden.

dissens
03.05.2011, 15:22
Ohne medizinische Indikation erfüllt diese Auflage ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Das entnimmst Du bitte WELCHEM Teil des TSchG?
Doch nicht etwa dem, in dem die Kastration/Unfruchtbarmachung explizit vom Amputationsverbot ausgenommen ist?

Juchhu
03.05.2011, 15:41
Das entnimmst Du bitte WELCHEM Teil des TSchG?
Doch nicht etwa dem, in dem die Kastration/Unfruchtbarmachung explizit vom Amputationsverbot ausgenommen ist?

Ich weiß, der zweite Satz im § 1 wird immer gerne überlesen.:blink:



Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


[Quelle: TierSchG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__1.html) ]

dissens
03.05.2011, 15:50
§ 6


(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn

1. der Eingriff im Einzelfalla)nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,

2.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,

3.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,

4.das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,

5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Der von mir fett gesetzte Satz auch ...

Es dürfen der Unfruchtbarmachung nur keine tierärztlichen Bedenken entgegenstehen!

Budges66482
03.05.2011, 15:55
Ich hab nur für das Tierheim Homburg eingestellt ;-)

Patterdale
03.05.2011, 15:59
Ohne medizinische Indikation erfüllt diese Auflage ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dieser 'Unsitte' von Tierheimen sollte Einhalt geboten werden.

Diese "Unsitte" macht aber manchmal Sinn...
Unsere werden auch nur mit Kastrationsauflage vermittelt.
Die Tierheime platzen aus allen Nähten und immer wieder entstehen lustig Welpen, die dann wieder in den Tierheimen auftauchen.

Juchhu
03.05.2011, 16:13
Der von mir fett gesetzte Satz auch ...

Es dürfen der Unfruchtbarmachung nur keine tierärztlichen Bedenken entgegenstehen!


Diese "Unsitte" macht aber manchmal Sinn...
Unsere werden auch nur mit Kastrationsauflage vermittelt.
Die Tierheime platzen aus allen Nähten und immer wieder entstehen lustig Welpen, die dann wieder in den Tierheimen auftauchen.

Macht bei Kleintieren wie Katzen, Hasen, Meerschweinchen etc. Sinn.
Bei Hunden kann man wohl kaum von der grundsätzlichen Möglichkeit einer unkontrollierte Fortpflanzung sprechen.

Bono2006
03.05.2011, 16:26
Da sucht ein Hund ein neues Zuhause und ihr streitet euch wieder über Kastration. Könnt ihr das nicht in den (gefühlten) 1000 Threads machen, die es darüber schon gibt ?? :mad:

Cathy
03.05.2011, 16:56
Macht bei Kleintieren wie Katzen, Hasen, Meerschweinchen etc. Sinn.
Bei Hunden kann man wohl kaum von der grundsätzlichen Möglichkeit einer unkontrollierte Fortpflanzung sprechen.

Nein? Frag mal bei RRinNot nach, wieviele Welpen allein dieses Jahr schon in der Vermittlung waren, weil sie "über" oder "zuviel" oder "ungeplant" waren?....Von den "ich wollte immermal nen Wurf"-Hunden gar nicht zu sprechen oder den "Ach ihr Rüde is so schick, darf der mal an meine Hündin ran?"

Gruss Cathy und die Vermehrer-Bande:rolleyes:

Dem Charly alles Gute, hübscher Kerle in dem Alter wird er bestimmt schnell ein neues zuhause finden *hoff*

atigrada
03.05.2011, 20:27
Macht bei Kleintieren wie Katzen, Hasen, Meerschweinchen etc. Sinn.
Bei Hunden kann man wohl kaum von der grundsätzlichen Möglichkeit einer unkontrollierte Fortpflanzung sprechen.

Es geht nicht NUR um unkontrollierte Fortpflanzung im Sinne von Hund KÖNNTE ja ne Hündin bespringen sondern (gerade bei Hündinnen) auch darum dass sich niemand günstig ne "Hobbyzuchtmaschine" über den Tierschutz zulegt. Da ist (auch wegen den bisher von anderen genannten Gründen) Kastration wohl das "kleinere Übel". Hört sich blöd an aber irgendwo geht es da AUCH (gerade bei bestimmten Rassen) um den Schutz des Hundes (oder der potenziellen Nachkommen).

Sei dir gewiss, ist da mal ein Hund dazwischen der per Abstammung/Herkunft (so die bekannt ist) usw. nach Zucht "schreit", wird der auch nicht so schnell kastriert aber der TSV muss dann halt NOCH viel genauer gucken bei der Vermittlung was die Vermittlungschancen wiederum nicht erhöht bzw. es u.U. länger Dauern lässt.

Und lass mal, hier aufm Dorf bekommste die grüne Grütze in Augen und Ohren was diverse genutzte Fortpflanzungsmöglichkeiten angeht (und ich meine nicht nur Hunde!).

Nicole 1
03.05.2011, 20:58
och Mensch!!! :(:(:(:(:(
Ist aber nun mal nicht zu ändern. Gibt es denn eventuell keine Papiere??? Dann könnte man den Züchter kontaktieren ob er den kleinen wieder nimmt. Oder da wo er her kommt bzw geholt wurde???? Man wird doch im TH was raus bekommen können vom ehemaligen Halter. oder????? Hmmmm
Wünsche dem hübschen schnell ein neues zuhause.Schöner wäre auch ohne Kastration!!!!

LG
Nicole

TM2607
22.07.2011, 18:08
Der Hund ist mittlerweile vermittelt. :)