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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hinweis BGG Urteil zu Gunsten der HH



chilli09
21.03.2013, 07:42
Das war gestern ja mal ein erfreuliches Urteil. Der BGH hat entschieden , dass ein generelles Hundehalteverbot in Mietverträgen ungültig ist. Geklagt hatte wohl eine Familie , die trotz Verbot einen Hund mit in die Wohnung nahm. Dies Urteil wird wohl weite Wellen schlagen und evtl. löst sich damit auch der ein oder andere Abgabegrund!

MiraLady
21.03.2013, 07:49
Hallo
trotzdem dürfen doch immer noch die vermieter entscheiden dann steht im mietvertrag im absprache mit dem mieter...

oder gibt es da wirklich bessere chancen eine wohnung mit hund zu finden?

lg

Mitsouko
21.03.2013, 08:06
Wie gesagt...es geht um ein "generelles" Hundeverbot, das hier in diesem Urteil für unzulässig erklärt wurde.
Das bedeutet NICHT, dass es in vielen Fällen nicht doch möglich sein wird, die Haltung zu untersagen. Im vorliegenden, speziellen Fall hat die Familie ein ärztliches Attest vorgelegt, da der Hund für das Kind auf Anraten eines Arztes angeschafft wurde. Zudem wurden die weiteren Bewohner des Hauses befragt, ob von dem Hund eine Belästigung/Beeinträchtigung ausgeht, was diese einvernehmlich verneint haben.
Es dürfte den meisten schwer fallen, ihre Hundehaltung durch ein Attest zu untermauern und wenn die Hausgemeinschaft begründete Einwände hat....dann sehe ich da schwarz.
Es ist sicher für einige Spezialfälle einfacher geworden, den Hund "durchzuboxen", aber der Vermieter wird nach wie vor zunächst am längeren Hebel sitzen.
Und ehrlich....ich finde das auch korrekt. Wir sind beides...Vermieter UND Hundehalter. Und unsere Mieter haben Katzen, was für mich völlig ok ist. Und ich hätte auch nichts gegen Hundehaltung....unter ganz bestimmten Prämissen. Nämlich NUR SO wie ich selber in diesem Haus Hunde halten würde. Aber dieser Maßstab an Sauberkeit, Ordnung und Rücksicht auf Mitbewohner und gleichzeitig tiergerechter Haltung wird nicht von jedem erfüllt! Darum sehe ich da vorher lieber 3x hin, bevor ich Haustiere erlaube.
Wer schon mal nach nem Auszug sich mit Mietern um demolierte Türen und zerkratzte Holzböden gestritten hat, wenn diese nicht bereit sind, die selbst verursachten Schäden auch zu regulieren, der verzichtet in Zukunft dankend auf Haustiere.

SaBine
21.03.2013, 08:06
Ein generelles Verbot in Mietverträgen ist unwirksam - diese Klausel hat also in Mietverträgen nichts zu suchen oder, selbst wenn sie drin steht und man den Vertrag unterschreibt, keine Gültigkeit.

Das heisst aber keineswegs, dass nun jeder in jeder Wohnung Hunde und Katzen halten kann, wie ihm beliebt - es läuft nach wie vor auf eine Einzelfallbetrachtung hinaus, bei der die Belange aller beteiligten Parteien, also auch Nachbarn und Vermieter, ebenso wie bauliche Gegegenheiten, Berücksichtigung finden sollen.

Es kann einem Vermieter niemand verbieten, einen Mietinteressenten mit Hunden nicht bei der Wohnungsvergabe zu berücksichtigen.

Auch dürfte es nach wie vor schwierig sein, grosse Hunde in Mietwohnungen durchsetzen zu können.

aron2000
21.03.2013, 09:12
Also ich sehe das Urteil ein wenig zwiegespalten. Irgendwie glaube ich, dass jetzt vielleicht noch mehr Hunde oder Katzen im Tierheim landen werden. Ich hoffe es natürlich nicht, nun ich irre vielleicht und die Leute holen mehr aus dem Tierheim? Ich weiß nicht...

chilli09
21.03.2013, 09:55
Ich nehme stark an, dass man zumindest als Vermieter zukünftig bestehende Mietverhältnisse nicht mehr kündigen kann, weil im Nachhinein ein Hund angeschafft wurde. Dahingehend wurden Hundehalter bestärkt. Dass natürlich ein Mieter wegen bereits existierender Hunde eine Wohnung versagt bekommt, wird wohl immer so bleiben.

jalu-jindo
21.03.2013, 10:04
Ich nehme stark an, dass man zumindest als Vermieter zukünftig bestehende Mietverhältnisse nicht mehr kündigen kann, weil im Nachhinein ein Hund angeschafft wurde. Dahingehend wurden Hundehalter bestärkt. Dass natürlich ein Mieter wegen bereits existierender Hunde eine Wohnung versagt bekommt, wird wohl immer so bleiben.


Diese Pauschalierung würde bedeuten, dass man sich im rechtsfreien Raum befinden würde und damit kommt man nie und nimmer durch.

marlies
21.03.2013, 10:06
Ist das Aktenzeichen bekannt? - habe keine Lust, lange zu suchen :blink:

Loca Sonique
21.03.2013, 10:15
Ich glaube das Urteil ist mehr Schall und Rauch und ändern erstmal nicht viel.

Fakt ist doch, wenn ein möglicher Vermieter keine Hunde im Haus will, dann vergibt er die Wohnung an Nichthundehalter.
Wenn er einen Hund im Haus loswerden will, dann fällt ihm mit Sicherheit viel ein, um das irgendwie durchzusetzen.
Sei es durch Schickane und Stimmungsmache unter den Hausbewohnern, oder mittels Anzeigen bei Lärmbelästigung, Dreckmachen usw. Da fällt solchen Leute leider viel ein :mad:

Einen Vorteil wird es zunächst aber haben. Da liegen hunderte von Klagen vor deutschen Gerichten, die jetzt in einem schnelleren Verfahren abgeschlossen werden können, und so auf allen Ebenen evtl Zeit und Kosten sparen.
Aber ob es am Ende wirklich von Vorteil ist, bleibt abzuwarten.

Welcher Mieter hat denn die Zeit und die Nerven sich vor Gericht mit einem Vermieter herumzuschlagen? Vor Allem, wenn da schon eine lange negative Vorgeschichte seitens des Vermieters lief.
Ich kenne einige, die sich lieber ne neue Wohnung gesucht haben, als sich auf so nen Stress einzulassen. Immerhin gibts das Gesetz, dass Kleintiere bis zu einer Größe einer Katze (also auch Kleinhunde) nicht verboten werden dürfen, auch schon lang, was aber die Vermieter nicht von Stress- und Ärgermachen abhält.

Ich bin nur froh, dass wir in einem hundefreundlichem Haus wohnen, zum Teil auch mit Eigentumswohnung wie unsere :D . Bei uns haben 7 von 12 Parteien Hunde und keiner hat was zu meckern. :)

Loca Sonique
21.03.2013, 10:17
Ist das Aktenzeichen bekannt? - habe keine Lust, lange zu suchen :blink:


Az. VIII ZR 168/12

Monika MH
21.03.2013, 13:08
Für alle diejenigen, in deren Mietvertag eine Klausel steht, die so o.ä. aussieht:

Jeder Tierhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters.

ändert sich nichts. Hier wird der Einzelfall geprüft und wenn nur ein Mitmieter Angst z.B. vor Hunden hat, kann der Vermieter Hunde verbietet.

Dem verhandelten Fall lag zugrunde, dass die Tierhaltung pauschal verboten war und zwar ohne Prüfung des Einzelfalls. Das war der Knackpunkt;- ähnlich wie bei Renovierungen etc.

lg Monika

pete23021972
21.03.2013, 13:14
Monika, ich denke diese Klausel ist noch unwirksamer als die zuvor angegriffenen. ;-)

Pete, der Hundehaltung in der Mietwohnung als Vermieter nicht zuließe

Christl
21.03.2013, 14:25
Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig :( Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.
HG
Christl

milson
21.03.2013, 17:13
Hallo Pete, begründe doch mal deine Aussage!
marta & die berliner schnauzen
(gsd gibt es in Berlin viele hundefreundliche Vermieter)

ducaracer66
21.03.2013, 19:05
ich würde mich nicht zu früh freuen. die leittragenden werden letztendlich die hunde sein. da wird der ein oder andere sich einfach nen hund nehmen weil sie denken....hach da kann ja nichts passieren...da gibt es dieses urteil und schwupps müssen sie feststellen das da der einzelfall geprüft wird und oh schreck der hund muss wieder weg.

galathee
21.03.2013, 19:58
Ich bin selbst Vermieter und habe es so gehandhabt, dass ich in der Eigentumswohnung (2-Zimmer Whg in einem 7-Parteien Objekt) die Hundehaltung ausgeschlossen habe. Warum? Weil diese Wohnung in all den Jahren immer nur an Single-Vollzeit-Berufstätige vermietet war, weil sie keinen Zugang zum Garten hat, weil sie im OG lag. Das deckte sich nicht mit meinen Vorstellungen von artgerechter Haltung.

Das freistehende Haus, mit Hof und Garten, ist an Hundehalter vermietet worden, allerdings mit bestimmten Auflagen. Der Hund war bereits sehr alt und wir haben vereinbart, dass dieser Hund mit einziehen darf. Die Genehmigung für einen evtl. Nachfolger habe ich mir vorbehalten und hätte diese nicht gegeben, wenn die Tierhaltung nicht ok gewesen wäre oder wenn ich hätte feststellen müssen, dass Türen etc. leiden bzw. der Hof voller Haufen liegt. Es war alles in bester Ordnung und da der Hund jetzt gestorben ist, habe ich die Mieter angesprochen und ihnen die Erlaubnis erteilt. Allerdings wollen sie aus Altersgründen keinen Hund mehr halten.

Das BHG Urteil ist sicher kein Freischein und ein sauber formulierter Mietvertrag kann Hundehaltung nach wie vor ausschließen.

SaBine
22.03.2013, 07:12
Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig :( Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.
HG
Christl

Ich hätte kein Problem damit, eine Wohnung an jemanden mit Hund zu vermieten - allerdings müssen die Umstände nebst Lage/Ausstattung der Wohnung und des Hauses stimmen und ich das Gefühl haben, dass sich um den Hund auch adäquat gekümmert wird.

Bei Katzen sieht die Sache schon wieder anders aus - ich kenne zu viele Wohnungen, in denen man "Katze" überdeutlich olfaktorisch wahrnehmen kann - yeuch! :kotz:

Ich würde beispielsweise keine Wohnung an hardcore-Raucher vermieten - das finden sicher auch viele Menschen diskriminerend, ist mir aber Hupe. Ich stelle den Wohnraum, also kann ich auch einige Bedingungen fest legen.

Heins
22.03.2013, 08:36
Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig :( Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.lwundert dich das? mich nicht.

meine güte, wer einen hund halten will, der soll sich doch bitte erst einmal ein haus mit einem grossen garten zulegen oder erben. wäre ja noch schöner!

Mathuni
22.03.2013, 09:32
Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig :( Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.
HG
Christl

Ich finde vor allem die logische Schlußfolgerung interessant.

Für mich ist es noch nachvollziehbar, dass ein Vermieter, der mit Hunden generell gar nix am Hut hat, nicht unbedingt Mieter mit Hund will. Wenn ein selbst hundehaltender Vermieter aus dem Grund keine Mieter mit Hund will, weil die Hunde Türen zerkratzen, den Fußboden ruinieren oder den Garten zuhäufeln - dann scheinen die Vermieterhunde ja ein ganz schönes Tohuwabohu zu veranstalten. Oder woher kommt das Negativbild sonst?

Ich hätte überhaupt kein Problem damit, an Leute mit Hund zu vermieten. Genauso, wie ich mir die Leute angucke (und auch bei hundelosen Mietern saftig ins Klo greifen kann), guck ich mir dazu halt dann auch die Hunde und den Umgang mit den Hunden an. In meiner ehemaligen Vermieterzeit war mein größter Missgriff zwar ein Mieter mit Hund - aber das lag am Menschen selbst und nicht am Hund. Ohne Hund wäre der auch kein besserer Mensch gewesen. :blink:

LG

Susanne - die heilfroh ist, dass es auch Vermieter gibt, die an Hundehalter vermieten, sonst dürften Buki und Rose über RRiN an Eigenheimbesitzer vermittelt werden oder wir hätten als Adresse "Unter der Brücke 1b"

anando
22.03.2013, 09:54
Ich habe schon mehrmals an Hundehalter vermietet und habe es bisher JEDESMAL bereut.


Die Hunde wurden alleine gelassen und haben Türen, Wände und Treppen zerkratzt und angenagt.

Die Hunde haben tage- und nächtelang geheult.

Die Hunde wurden tagsüber in den Flur gesperrt und haben in ihrer Panik dort uriniert. Der Uringestank ließ sich nur durch Erneuerung des Fußbodens beseitigen.

Die Hunde wurden in den Garten gesperrt und haben durch ihr Bellen sämtliche Nachbarn in Rage gebracht.

Mieter haben sich gezielt "Kampfhunde" angeschafft, um mit diesen andere Mieter zu ängstigen.

Die Hunde wurden von ihren Haltern auf andere Mieter gehetzt...


Noch ein paar Beispiele gefällig?


Niemand braucht sich über die oftmals ablehnende Haltung der Vermieter zu wundern, solange es Menschen gibt, die Tiere so behandeln!

:mad:

Gruß
Christine

r.i.d.g.e.
22.03.2013, 09:57
Ich bin selbst Vermieter und habe es so gehandhabt, dass ich in der Eigentumswohnung (2-Zimmer Whg in einem 7-Parteien Objekt) die Hundehaltung ausgeschlossen habe. Warum? Weil diese Wohnung in all den Jahren immer nur an Single-Vollzeit-Berufstätige vermietet war, weil sie keinen Zugang zum Garten hat, weil sie im OG lag. Das deckte sich nicht mit meinen Vorstellungen von artgerechter Haltung.

.

Tja - an der deutschen Grundhaltung über was Richtig und was Falsch ist wird die Welt schon noch gerettet werden...



Meine erste Wohnung mit Hund war eine 28qm Single Wohnung in Oberhausen, 4 Stock, Altbau. Mit Hund - Labrador aus dem TH. Platz ist in der kleinsten Hütte und zumindest ich kann rückblickend sagen: Meine Hunde fielen in den entsprechenden Wohnungen nie auf, die lagen in ihren Ecken und das war es. Es kommt weder auf die Größe der Wohnung an, noch auf die Größe des Hundes. Es kommt darauf an wieviel Bewegung der Hund hat.

Als kleiner Seitenhieb: Deine Hunde scheinen nicht so viel Bewegung zu bekommen, da Du ja explizit auf einen Garten als Ausschlußkriterium hinweist. Das sagt eigentlich nur etwas über Deine Motivation die Hunde zu bewegen, sonst nichts.

jalu-jindo
22.03.2013, 10:03
Also ich als Single würde keinem Hund eine so kleine Wohnung in einem Mietshaus und noch dazu im vierten Stock zumuten, allein weil es für das Tier nicht gut ist und dass der ein oder andere Mitmieter sich beschwert, ist für mich nachvollziehbar.

Aber das sollte ja jeder für sich selbst entscheiden.

Wäre ich Besitzer eines Hochhauses wäre die Tierhaltung strikt untersagt und zwar für jedweder Art von Tier. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund dass ich Käfighaltung strikt ablehne und Katzen für mich nach draußen gehören.

Hunde habe auch in einem Hochhaus nichts zu suchen.


Barbara

Lenchen
22.03.2013, 11:38
Da wir derzeit auch auf Neu-Wohnungssuche sind und morgen so Gott will endlich den Mietvertrag zu unserer Traumwohnung unterschreiben, mag ich mich auch äussern. Potentieller Vermieter ist übrigens ein Tierarzt.
:blink:

Ich verstehe Bedenken hinsichtlich Schäden an der gemieteten Wohnung durch Haustiere, aber Schäden können auch so mal passieren. Parfümflasche ins Waschbecken gefallen, Fliesensprung beim Dübbeln etc Vor solchen Missgeschicken ist doch keiner gefeiht. U.U. treten dann die jeweiligen Haftpflichtversicherungen ein. Und wer durch tierschutzrechtliche Tierhaltung Schäden provoziert, kann ja auch unabhängig von der Tierhaltung an sich kein wünschenswerter Mieter sein.

Bisher ging von keiner meiner Hunde eine Belästigung oder gar eine Beschädigung aus, die das Mietverhältniss betreffen würde. Pippiflecken aufm Rasen mal ausgenommen.. Wobei Nachbarskatze sich hier auch gerne mal verewigt.
Selbstverständlich ist es jedem selber überlassen, wem er seinen Wohnraum entgeldlich überlässt. Aber vielleicht entgeht einem ja dadurch auch eine solvente, zuverlässige Mieterschaft, die trotz Hund das fremde Eigentum hegt und pflegt.

VG

Verena

MiraLady
22.03.2013, 12:00
Ich finde es wirklich erschreckend wie viele HH ihre Wohnung nur an nicht HH bzw an sogar nur Tierlose Menschliche Geschöpfe vermieten würde.

Man kann durchaus in einer kleinen Wohnung mit Hund leben (ich hatte mit meiner Hündin 45qm wohnfläche) nun leben wir auf ca. 200qm Wohnfläche und ich bemerke keinen unterschied. Sie schläft überwiegend Beschäftigung gibt es hier zwar drin die gab es eben vorher draußen.

Ich finde eine kleine Wohnung kann durchaus auch mit großem Hund bewohnbar sein solange dieser ausreichend ausgelastet ist.
Viele Menschen haben sogar eine Ganztagsbetreuung für ihren Vierbeiner somit sind Schäden an der Wohnung so gut wie ausgeschlossen. Passieren kann immer mal was aber dafür haftet doch die Tierhaftpflicht.

Soviel ich weiß kann man doch gar nicht grundsätzlich Tierhaltung verbieten. Vögel/Hasen/Kaninchen sind doch von einem Tierhalteverbot ausgenommen.
Natürlich ist es schöner wenn das Meerschwein einen Garten hat. Es kann aber auch drin artgerecht gehalten werden. Man kann z.b Käfige selbst bauen die drei bis vierstöckig sind.

Und in den meisten Hochhäusern gibt es auch Fahrstühle somit ist das auch kein Problem für den Hund wenn er im obersten Stockwerk wohnt.

Außerdem würde mich interessieren wie die artgerechte Haltung von Schlangen und Reptilien allgemein draußen aussieht bei dem schönen Deutschen Wetterbedingungen.


Meine Hündin hat sich meines er achtens nach sehr wohl in der 2Zimmer Wohnung gefühlt. Wir hatten sowohl Main als auch den Wald praktisch vor der Tür trotz der kleinen wohnung hat es ihr an nichts gefehlt und ja ich würde es wieder so machen... leider gibt es aber auch die Vermieter die sich nicht mit einem gut erzogenen(evtl nachweislich BH Prüfungsschein), Tagesbetreutem Haftpflichtversichertem Hund zufrieden geben war ich wiederum sehr schade finde da es dann leider nicht einfach ist eine Wohnung zu finden und manche Menschen ihren Begleiter dadurch wiederum abgeben.:(

jalu-jindo
22.03.2013, 12:12
Ich finde es wirklich erschreckend wie viele HH ihre Wohnung nur an nicht HH bzw an sogar nur Tierlose Menschliche Geschöpfe vermieten würde. Ich würde jederzeit einem Hundehalter oder einen Katzenbesitzer einem tierlosen Mietinteressenten vorziehen, es müssen eben nur die Rahmenbedingungen stimmen und da bin ich ein großes bißchen "Pingel"

Man kann durchaus in einer kleinen Wohnung mit Hund leben (ich hatte mit meiner Hündin 45qm wohnfläche) nun leben wir auf ca. 200qm Wohnfläche und ich bemerke keinen unterschied. Sie schläft überwiegend Beschäftigung gibt es hier zwar drin die gab es eben vorher draußen.

Ich finde eine kleine Wohnung kann durchaus auch mit großem Hund bewohnbar sein solange dieser ausreichend ausgelastet ist.
Viele Menschen haben sogar eine Ganztagsbetreuung für ihren Vierbeiner somit sind Schäden an der Wohnung so gut wie ausgeschlossen. Passieren kann immer mal was aber dafür haftet doch die Tierhaftpflicht.

Soviel ich weiß kann man doch gar nicht grundsätzlich Tierhaltung verbieten. Vögel/Hasen/Kaninchen sind doch von einem Tierhalteverbot ausgenommen.
Natürlich ist es schöner wenn das Meerschwein einen Garten hat. Es kann aber auch drin artgerecht gehalten werden.Und in den meisten Hochhäusern gibt es auch Fahrstühle somit ist das auch kein Problem für den Hund wenn er im obersten Stockwerk wohnt. Welche Größe soll denn dem Nager als artgerechte Haltung in einer kleinen Wohnung zur Verfügung stehen ?

Außerdem würde mich interessieren wie die artgerechte Haltung von Schlangen und Reptilien allgemein draußen aussieht bei dem schönen Deutschen Wetterbedingungen. Schlangen und Reptilien gehören nicht in die Wohnung, sondern dahin, wo sie herkommen in die Sumpfgebiete bzw Regenwälder.


Meine Hündin hat sich meines er achtens nach sehr wohl in der 2Zimmer Wohnung gefühlt. Wir hatten sowohl Main als auch den Wald praktisch vor der Tür trotz der kleinen wohnung hat es ihr an nichts gefehlt und ja ich würde es wieder so machen... leider gibt es aber auch die Vermieter die sich nicht mit einem gut erzogenen(evtl nachweislich BH Prüfungsschein), Tagesbetreutem Haftpflichtversichertem Hund zufrieden geben war ich wiederum sehr schade finde da es dann leider nicht einfach ist eine Wohnung zu finden und manche Menschen ihren Begleiter dadurch wiederum abgeben.:( Wenn ich eine Wohnung/Haus suche, dann wohl nicht von jetzt auf gleich. Also bemühe ich mich im Vorfeld eine Wohnung zu finden wohin ich mit meinem Hund einziehen kann.

Hallo Julia, ich habe Dir mal meine Anmerkungen reingeschrieben.

Juchhu
22.03.2013, 12:25
Ein schönes Thema.
Perfekt geeignet, um die wahren Besserhalter erkennen zu können.

Hundehalter, die als Vermieter grundsätzlich nicht oder nur nach ihren 'hohen' Beurteilungskriterien ihren Grundbesitz vermieten, sind wirklich die wahren Besserhalter. Stellt sich nur die Frage, ob sie bei einem Rollentausch als Mieter mit Hund in ihrer eigenen Wohnung/Haus ihren eigenen Vermieter-Kriterien gerecht werden würden.

Großes Kino mit hohem Unterhaltungswert.

In sofern bin ich meiner Vermieterin sehr dankbar,
dass bei meiner erneuten Anfrage,
ob die Hundehaltungserlaubnis nun auch auf Tashi bezieht,
ein "Selbstverständlich, ich freue mich, dass Sie sich wieder einen Hund holen wollen!"
erhalten habe.

EDIT:

Wer als Vermieter verständlicherweise Angst vor Schäden hat, fügt einen entsprechenden Passus in den Mietvertrag ein. Unsere damaligen Katzen hatten einen Schaden von über 2.000 Euro am Parkettboden angerichtet. Im Urlaub hatte der Katzensitter nicht die notwendige tägliche Sorgfalt beim Säubern der Katzentoiletten an den Tag gelegt. Ergebnis: Die Katzen haben auf den Teppich im Fernsehzimmer gepinkelt.
Das haben wir leider erst bei unserer Rückkehr bemerkt. Der Ammoniak hatte aber bereits das Parkett verfärbt/beschädigt. Da es ein Allmählichkeitsschaden war, winkte die Privathaftpflicht ab. Repariert lassen, bezahlt, Mund abgewischt. Und den Katzensitter, der leider zur Verwandtschaft gehört, einen Kopf kürzer gemacht.

Rosemarie Karsten
22.03.2013, 12:33
Also ich als Single würde keinem Hund eine so kleine Wohnung in einem Mietshaus und noch dazu im vierten Stock zumuten, allein weil es für das Tier nicht gut ist und dass der ein oder andere Mitmieter sich beschwert, ist für mich nachvollziehbar.

Aber das sollte ja jeder für sich selbst entscheiden.

Wäre ich Besitzer eines Hochhauses wäre die Tierhaltung strikt untersagt und zwar für jedweder Art von Tier. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund dass ich Käfighaltung strikt ablehne und Katzen für mich nach draußen gehören.

Hunde habe auch in einem Hochhaus nichts zu suchen.
Barbara



Völliger Quatsch mit Soße!

Meine Schwester lebt mit ihrem Mann und Hund ( Dackel ) Benny seit 12 Jahren in einer Eigentumswohnung im Hochhaus.

Dem Hund geht es sowas von gut! Er ist täglich drei Stunden in seinen Lieblingsgassigebieten spazieren und hat darüber hinaus noch seine kleinen "Ründchen" für die Geschäfte zwischendurch.

Was ist das für eine grenzenlose Diskriminierung der HH, die in einem Hochhaus wohnen? - Unfassbar...

MiraLady
22.03.2013, 12:35
Und Hunde gehören wieder in die Wildniss... aber es gibt eben Liebhaber sowohl von Hunden als auch von Reptilien und sicher auch Menschen die diese Artgerecht in einer kleinen wohnung halten können, dafür braucht man nicht mal ein Garten. (hier haben wir z.B einen Garten und eine Terasse und bis jetzt war sie ein mal 5s mit meiner Oma draußen.

Meiner Meinung nach langt für 2 Meerschweinchen ein käfig (aus holz der ausgelegt ist mit wasserdichtem Material und Plexiglas in zwei bis dreistöckiger Form. Ich denkte 1x2/2,5 und das mal 3 ist finde ich ausreichend. Meine Meerschweinchen sind in einem kleinen im Geschäft gekauftem Käfig 7 Jahre alt geworden.(damals war ich 6 Jahre alt)


Ich suche schon knapp 3 Monate nach einer neuen Wohnung nur leider ist es mit hund (wenn man kein wirklich Großes budge hat) nicht sehr leicht.

elainee
22.03.2013, 13:02
das ist nicht julia, barbara, das sieht man doch:blink:


bischen ahnung von hunden hab ich ja mittlerweile, also würde ich wohl als vermieter gern auch den infrage kommenden hund sehen.

ich habe bereits eine wohnung gesehen in der der hund, resultierend aus einer "unbehandelten" trennungsangst, den putz von der wand geholt und schränke zerlegt hat.

bodenerneuerung etc hatten wir ja weiter oben auch schon.

ich habe keine ahnung inwieweit die hunde-haftpflicht dafür aufkommt. mit der kaution kommt man da ganz sicher nicht weit.

ist ein für und wieder, welches sicher von fall zu fall anders ausgehen kann...

MiraLady
22.03.2013, 13:16
das ist nicht julia, barbara, das sieht man doch:blink:



wo sieht man das denn Bitte?...Ich sehe jedenfalls nichts.

Christl
22.03.2013, 13:26
Pssssssst, ich setze noch einen drauf: ich habe sogar schon als alleinerziehende Mutter mit Kind und Hund nach einer Wohnung gesucht. Was für ein Spass! Und da ich ländlich wohnen wollte, ich habe ja schließlich Hund, waren es oftmals Häuser in denen der Vermieter auch selbst wohnte. Hey, was für gruselige Gestalten da manchmal die Tür öffneten, aber Ansprüche haben, als wolle man eine Villa am Starnberger See mieten :D

Aber nun ist alles gut (wink zu Heins rüber :D)

HG
Christl

anando
22.03.2013, 13:27
...

EDIT:

Wer als Vermieter verständlicherweise Angst vor Schäden hat, fügt einen entsprechenden Passus in den Mietvertrag ein. Unsere damaligen Katzen hatten einen Schaden von über 2.000 Euro am Parkettboden angerichtet. Im Urlaub hatte der Katzensitter nicht die notwendige tägliche Sorgfalt beim Säubern der Katzentoiletten an den Tag gelegt. Ergebnis: Die Katzen haben auf den Teppich im Fernsehzimmer gepinkelt.
Das haben wir leider erst bei unserer Rückkehr bemerkt. Der Ammoniak hatte aber bereits das Parkett verfärbt/beschädigt. Da es ein Allmählichkeitsschaden war, winkte die Privathaftpflicht ab. Repariert lassen, bezahlt, Mund abgewischt. Und den Katzensitter, der leider zur Verwandtschaft gehört, einen Kopf kürzer gemacht.


Da kannst Du soviele Zusatzklauseln in den Mietvertrag aufnehmen, wie Du willst.

Wenn die Mieter kein Geld haben, kommen sie für Schäden nicht auf. Klagst Du die Begleichung der Schadenskosten ein, trägst Du das finanzielle Risiko und bleibst u. U. auch auf den Gerichts- und Anwaltskosten noch sitzen. Und die Mieter bekommen Prozesskostenbeihilfe...

Du kannst vorab verlangen, dass die Mieter Haftpflichtversicherungen abschließen. Dann werden die Beiträge nicht bezahlt und die Versicherung kündigt.
(Abgesehen davon: Eine Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden nicht, die über längere Zeiträume entstehen, beispielsweise zerkratzte Treppen.)


Glaubs mir, alles schon erlebt, leider.

Ich war selbst jahrelang Mieterin mit Hund und hatte in dieser Zeit nie Probleme, Wohnungen zu finden.
Aber es gibt nun mal auch die andere Sorte Mieter, und man kann den Leuten nur vorn Kopp gucken. Das Risiko, dass man sich als Vermieter in den Leuten täuscht, ist immer da.

chilli09
22.03.2013, 13:31
wundert dich das? mich nicht.

meine güte, wer einen hund halten will, der soll sich doch bitte erst einmal ein haus mit einem grossen garten zulegen oder erben. wäre ja noch schöner!
Natürlich muss eine Haftpflicht mit einer Mrd. Deckungssumme bestehen, Hundekrankenversicherung selbstverständlich auch. Daneben muss Herr Rütter als Hundesitter zur Verfügung stehen, falls man mal einkaufen muss. Die Schafe fürs das natürliche BARFEN stehen im Stall und ein THP wohnt ganz klar nebenan. Ich würde unser Haus jederzeit an Bekannte mit Hunden vermieten, meine Kinder waren über die Jahre gesehen , für weitaus mehr Schäden verantwortlich. Auch in einem Hochhaus kann ein Hund glücklich alt werden. Und in einem parkähnlichen Garten nebst Villa verfällt die Dogge am Kamin in schwerste Depression ....

jalu-jindo
22.03.2013, 14:09
Rosemarie,

es liegt mir fern, irgendjemand wegen seines Wohnen zu diskriminieren, sollte das so rübergekommen sein, bitte ich um Entschuldigung. Ich komme vom Land, hier gibt es lediglich ein paar Hochhäuser für den sozialen Wohnungsbau, mehr nicht.

in den Großstädten ist das anders, das weiss ich schon, dort würde ich auch keinen Hund halten wollen (ich weiss, Protest ist schon vorprogrammiert). Aber so sind die Ansichten halt verschieden.

Christl,

wenn Du als Alleinerziehende mit Hund auf dem Land nach einer Wohnung fragst, ja warum denn nicht? Nachfragen und plausible Erklärungen würdest Du schon liefern müssen wegen der Auslastung des Hundes, wenn alles zu meiner Zufriedenheit verlaufen wäre, warum solltest Du die Wohnung nicht bekommen ?

Julia,

vielleicht liegt es an Deiner persönlichen Situation, warum Du Schwierigkeiten hast, eine Wohnung zu finden. Da ist Dein Hund zunächst mal zweitrangig.

So, ich denke, alle unter einen Hut zu bekommen bei diesem Thema wird nicht gelingen.

Mathuni
22.03.2013, 14:33
... meine Kinder waren über die Jahre gesehen , für weitaus mehr Schäden verantwortlich...

Oh, ja... Meins auch.

Wenn ich demnächst hier ausziehe, gibt es sage und schreibe einen einzigen "Hundeschaden", der auszubessern ist: Ein Kratzer in der Wandfarbe (! nicht mal bis in den Putz) neben der Haustür durch eine Hundekralle. Der Fußboden hat kaum gelitten. Das wirklich wenige Leiden wurde vor allem von Runterfalldingern von uns Menschen erzeugt und fällt wohl unter "normalen Gebrauch", aber stammt nicht von den Hunden. Juniors Liste ist da deutlich länger und nicht mal eben in 5 Minuten mit Farbe und einem Pinsel zu beseitigen, und auch ich selber kann mit meinem Schusseltum deutlich mehr beitragen als die Hunde. Das ist alles insgesamt nix Großartiges, aber ich mach es halt noch, bevor ich ausziehe - und Moki ist da der intensivste Ursachenfaktor.

Die paar Hundepieselflecken auf dem Rasen vor dem Haus zähl ich nicht mit - auf einen Fleck von Rose kommen zehn von Vermieters Hund und da stört sich auch keiner dran. Wenn ich mich bei den Mitbewohnern und den Vermietern entschuldige, krieg ich nur zu hören: "Jessas, mach kein Theater - das sind halt Hunde und gut ist es..."

Wirklich leicht zieh ich hier nicht weg und je näher der Umzug rückt, desto schwerer wird mir das Herz...

LG

Susanne

Juchhu
22.03.2013, 15:04
Da kannst Du soviele Zusatzklauseln in den Mietvertrag aufnehmen, wie Du willst.

Wenn die Mieter kein Geld haben, kommen sie für Schäden nicht auf. Klagst Du die Begleichung der Schadenskosten ein, trägst Du das finanzielle Risiko und bleibst u. U. auch auf den Gerichts- und Anwaltskosten noch sitzen. Und die Mieter bekommen Prozesskostenbeihilfe...

Du kannst vorab verlangen, dass die Mieter Haftpflichtversicherungen abschließen. Dann werden die Beiträge nicht bezahlt und die Versicherung kündigt.
(Abgesehen davon: Eine Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden nicht, die über längere Zeiträume entstehen, beispielsweise zerkratzte Treppen.)


Glaubs mir, alles schon erlebt, leider.

Ich war selbst jahrelang Mieterin mit Hund und hatte in dieser Zeit nie Probleme, Wohnungen zu finden.
Aber es gibt nun mal auch die andere Sorte Mieter, und man kann den Leuten nur vorn Kopp gucken. Das Risiko, dass man sich als Vermieter in den Leuten täuscht, ist immer da.

Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber bei Dir liegt wohl eine ungünstige Kombination von Lage Deiner Vermietobjekte und Auswahl Deiner Mieter vor. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Quote der "faulen" Mieter unter Hundehalter nicht schlechter ist als unter Nichthundehaltern.

Penfold
22.03.2013, 15:16
Ihr solltet dem Thema jetzt langsam eine andere Überschrift verpassen :D

Joe Black
22.03.2013, 16:25
na, da bin ich ja nun richtig zuversichtlich, wenn ich denn wirklich demnächst mit kaya eine neue bleibe im norden suchen sollte :D
hier brauch ich gar nicht zu fragen :devil:

ich wohne mit kaya zur miete, seitdem ich sie habe, in wohnungen unterschiedlicher größe und bisher gab es weder von nachbarn, noch von vermietern irgendwelche klagen deswegen oder schäden im wohnraum... schade, dass menschen (egal in welchem bereich) dazu neigen, alle über einen kamm zu scheren...

Stefanie R.
22.03.2013, 17:07
Perfekt geeignet, um die wahren Besserhalter erkennen zu können.

Was soll denn das schon wieder?

Es ist sehr leicht, Sprüche zu klopfen, wenn man in einer solchen Situation noch nie selbst gewesen ist.

Auch wir haben schon an eine Familie mit Hund vermietet und haben mehr oder weniger Glück gehabt. Zwar machte der Hund keinen Schaden, allerdings wurde der Boxermischling (obwohl Mutti nicht extern arbeitete und sich hauptberuflich um die beiden Kinder kümmerte) 12 - 16 Std. pro Tag (!) alleine gelassen und die Leute waren auch noch stolz darauf, dass der Hund das so toll mitmachte, nicht die Wohnungseinrichtung zerstörte und dabei auch noch ruhig war. :kotz:

Es ist so ähnlich wie beim Welpenkauf: man kann den Leuten nur vor den Kopf schauen und wenn man mal einen richtigen finanziellen Schaden oder auch einfach "nur" einen Haufen Ärger deswegen hatte, kann ich verstehen, dass man da ablehnend wird.

Leider sind die Maßstäbe, die hier an Hundehaltung gelegt werden, nicht der Standard. Da braucht man sich nichts vorzumachen.

Viele Grüße,
Stefanie mit BamBam

aron2000
22.03.2013, 17:30
Ist es meine Aufgabe als Vermieter zu gucken, ob der Familienhund genug Auslauf hat, bestimmt nicht, ich frag ja auch nicht bekommen ihre Kinder genug zu essen? Und warum soll kein Dackel oder Katze in einem Hochhaus wohnen? Ne Rassekatze, für die ich viel Geld bezahle, würde ich sicher nicht auf die Straße lassen!

Allerdings würde ich mir die Mieter sehr genau angucken, ich denke ein bissel sieht man schon, wie sie mit Kind und Hund umgehen, und wenn mir das nicht paßt, dann bekommt die Wohnung nen anderer. Das hat aber was mit Sympathie zu tun und nicht mit Hund ja oder nein.

Stefanie R.
22.03.2013, 17:50
Ist es meine Aufgabe als Vermieter zu gucken, ob der Familienhund genug Auslauf hat, bestimmt nicht, ich frag ja auch nicht bekommen ihre Kinder genug zu essen?

Wenn man wie wir in einem Zwei-Familien-Haus wohnt, kann man das genauso schwer ertragen wie eine alleinerziehende Mutter, die aus lauter Überforderung ihr Kind jeden Tag verprügelt.

Die Leute machten einen guten Eindruck und waren überaus sympathisch, sonst hätten sie die Wohnung nicht bekommen. Die Miete kam auch regelmäßig. Das ist aber nun einmal nicht alles, wenn man sich das jeden Tag angucken muss. Unser Glück war, dass sie damit einverstanden waren, dass wir den Hund mittags erlösten. Das war unser Einstieg in die eigene Hundehaltung. Somit müsste ich ihnen eigentlich dankbar sein. :blink:

Ich betrachte nur die Wohnung als Objekt und nicht die darin wohnenden Lebewesen. Irgendwie muss das auf beiden Seiten passen. Das entwickelt sich möglicherweise anders, wenn Haus und Vermieter räumlich getrennt sind.

Mit Hund im Hochhaus hätte ich persönlich auch kein Problem, sofern da ein Fahrstuhl vorhanden ist und die Umgebung Spaziergänge zulässt.

Viele Grüße,
Stefanie mit BamBam

SaBine
22.03.2013, 18:54
Ich war mit Hund auch Mieterin - das war überhaupt kein Problem. Es war im übrigen eine DG-Wohnung im vierten Stock :D in der Fussgängerzone einer mittelgrossen Stadt. Geht alles. Ist auch verantwortungsbewusst machbar. Es kommt auf das WIE an, und da schaue ich schon hin.

Verallgemeinerungen führen nicht weiter - und genau das besagt doch das vorliegende Urteil. Es kommt auf den Einzelfall an.

An moralinsaure Schwindelprediger würde ich übrigens eine Wohnung auch dann nicht vermieten, wenn es die letzten Mieter auf Erden wären. Dann lieber trocken Brot.

anando
22.03.2013, 20:40
...bei Dir liegt wohl eine ungünstige Kombination von Lage Deiner Vermietobjekte und Auswahl Deiner Mieter vor. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Quote der "faulen" Mieter unter Hundehalter nicht schlechter ist als unter Nichthundehaltern.

Nee Martin BesserVermieter, das liegt einfach an der Anzahl der Mieter, die ich mit den Jahren schon erleben durfte.
Da kommen so allerlei Erfahrungen zusammen :cool:

Was Deine Quote betrifft, hast Du selbstverständlich recht.
Da es hier aber um hundehaltende Mieter geht, habe ich von hundehaltenden Mietern gesprochen.

Sollte es mal irgendwann einen Fred zum Thema "nichthundehaltende Mieter" geben, kann ich auch dort gerne jede Menge Erfahrungen beisteuern. Ich freu`mich schon drauf :p :devil:

galathee
22.03.2013, 21:45
Tja - an der deutschen Grundhaltung über was Richtig und was Falsch ist wird die Welt schon noch gerettet werden...



Meine erste Wohnung mit Hund war eine 28qm Single Wohnung in Oberhausen, 4 Stock, Altbau. Mit Hund - Labrador aus dem TH. Platz ist in der kleinsten Hütte und zumindest ich kann rückblickend sagen: Meine Hunde fielen in den entsprechenden Wohnungen nie auf, die lagen in ihren Ecken und das war es. Es kommt weder auf die Größe der Wohnung an, noch auf die Größe des Hundes. Es kommt darauf an wieviel Bewegung der Hund hat.

Als kleiner Seitenhieb: Deine Hunde scheinen nicht so viel Bewegung zu bekommen, da Du ja explizit auf einen Garten als Ausschlußkriterium hinweist. Das sagt eigentlich nur etwas über Deine Motivation die Hunde zu bewegen, sonst nichts.

Willst Du mir damit sagen, dass ich die Haltung von Hunden, die > 8 Std alleine gelassen werden, fördern soll? Tue ich ganz sicher nicht, wenn ich es in der Hand habe, an wen ich vermiete. Mein persönlicher Beitrag zum Tierschutz.

Zu Deinem Seitenhieb... da kann ich herzlich lachen: meine Hunde haben sehr viel Bewegung und sind mehrere Stunden täglich mit mir oder meinem Mann im Gelände und dabei im Freilauf. Trotzdem gönne ich ihnen den Garten, genauso wie dem alten Hund meiner Mieter. Als Bewegungsersatz oder zur Aufbewahrung dient der Garten sicherlich nicht, da sie noch nie länger als zwei Stunden alleine bleiben mussten. Warum sollen Hunde nicht selbst entscheiden dürfen, wann sie nach draußen wollen? Sei es zum Sonnenbaden, zum Scannen der Gegend oder für eine Spielrunde zwischendurch. Steigert die Lebensqualität finde ich.

MiraLady
23.03.2013, 07:14
Willst Du mir damit sagen, dass ich die Haltung von Hunden, die > 8 Std alleine gelassen werden, fördern soll? Tue ich ganz sicher nicht, wenn ich es in der Hand habe, an wen ich vermiete. Mein persönlicher Beitrag zum Tierschutz.

Wie du ja schon selbst festgestellt hast gibt es durchaus auch Menschen die ihren Hund nie oder nur kurz alleine lassen. Wieso verallgemeinerst du dann an sich sofort HH? Unter denen die ihren Hund 8std alleine lassen gibt es sicher auch welche die ihren mit auf die Arbeit nehmen können oder eine Betreuungsmöglichkeit für ihren Vierbeiner zu Verfügung haben.:(

chilli09
23.03.2013, 07:28
Also ich möchte aus Bequemlichkeit nie im Leben auf unseren Garten verzichten. Die Hunde gehen gerade im Sommer hundertmal rein und raus. Sonne tanken auf dem Rasen, abkühlen auf den kalten Fliesen. Und wenn ich da jedesmal raus müsste, könnte ich mir gleich ein Zelt im Park aufstellen. Meine Freundin hält ihren Hund in einer 50qm Wohnung im zweiten Stock. Wohnt neben einem Park und der Hund kommt im die Arbeit mit. Funktioniert genau so. Ich bin davon überzeugt, dass Hunde extrem anpassungsfähig sind und wir als Menschen ihnen immer unsere Ansprüche unterstellen.

Juchhu
23.03.2013, 09:30
Was soll denn das schon wieder?

Es ist sehr leicht, Sprüche zu klopfen, wenn man in einer solchen Situation noch nie selbst gewesen ist.
[...]

Viele Grüße,
Stefanie mit BamBam

Wir hatten bis vor 10 Jahren in Berlin, Dresden, Köln und Bonn über 130 Objekte (MFH) in der Vermietung/Verwaltung.
Ich klopfe also keine Sprüche, da ich beide Seiten aus eigener Erfahrung kenne.
Sicher hatten wir auch schon mal Ärger mit Hundehaltern, aber in den vielen Jahren und bei den Hunderten von Einheiten hatten wir nie die hier dargestellten Probleme. Wenn es Probleme gab, dann mit den leidigen Diskussionen um NKs und deren Abrechnung sowie Kinderlärm. Letzteres ist zwar traurig aber wahr. In meiner Erinnerung spielten Probleme mit Hundehaltern wg. Vernachlässigung, Lärm- und Geruchsbelästigung, Schäden, Mietausfall keine wahrnehmbare Rolle.

Gerade Hundehalter als Vermieter sollten in dieser Diskussion mit mehr Toleranz an die Entscheidung gehen, ob der nächste Mieter auch Hundehalter sein darf.

r.i.d.g.e.
23.03.2013, 11:15
Willst Du mir damit sagen, dass ich die Haltung von Hunden, die > 8 Std alleine gelassen werden, fördern soll? Tue ich ganz sicher nicht, wenn ich es in der Hand habe, an wen ich vermiete. Mein persönlicher Beitrag zum Tierschutz.

Zu Deinem Seitenhieb... da kann ich herzlich lachen: meine Hunde haben sehr viel Bewegung und sind mehrere Stunden täglich mit mir oder meinem Mann im Gelände und dabei im Freilauf. Trotzdem gönne ich ihnen den Garten, genauso wie dem alten Hund meiner Mieter. Als Bewegungsersatz oder zur Aufbewahrung dient der Garten sicherlich nicht, da sie noch nie länger als zwei Stunden alleine bleiben mussten. Warum sollen Hunde nicht selbst entscheiden dürfen, wann sie nach draußen wollen? Sei es zum Sonnenbaden, zum Scannen der Gegend oder für eine Spielrunde zwischendurch. Steigert die Lebensqualität finde ich.

Wer schrieb hier von irgendwelcher Zeit vom alleine bleiben? heisst das das Deine Hunde >8 Stunden alleine bleiben müssen - aber Du das ok findest weil Du einen Garten hast?

elainee
23.03.2013, 12:24
sag mal, hast du den ersten absatz gelesen ?

chilli09
23.03.2013, 18:40
:devil:"Nacht um drei Uhr hat mein Nachbar bei mir geklingelt. Da ist mir doch vor lauter Schreck fast die Bohrmaschine aus der Hand gefallen!"

das war der Grund, warum wir ein Haus gebaut haben. Nachbars Hunde störten uns schon damals nicht...

pete23021972
23.03.2013, 19:46
Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig :( Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.
HG
Christl

seh ich ähnlich und ich bin auch nicht stolz auf meine eigene einstellung. fakt ist jedoch, ich kenne zu viele menschen, die sich eine altersvorsorge mit einer immobilie aufbauen. ob dies dem grunde nach klug ist lassen wir offen, sie tun es.

wenn diese vermieter dann erhelich geschädigt werden, weil der nette mieter seine hunde walten und der rechtsstaat ihn im stich lässt, dann verstehe ich die ablehnung. und guten gewissen kann ich eine vermietung an hundehalter nicht empfehlen.


Ein schönes Thema.
Perfekt geeignet, um die wahren Besserhalter erkennen zu können.

Hundehalter, die als Vermieter grundsätzlich nicht oder nur nach ihren 'hohen' Beurteilungskriterien ihren Grundbesitz vermieten, sind wirklich die wahren Besserhalter. Stellt sich nur die Frage, ob sie bei einem Rollentausch als Mieter mit Hund in ihrer eigenen Wohnung/Haus ihren eigenen Vermieter-Kriterien gerecht werden würden.

Großes Kino mit hohem Unterhaltungswert.

In sofern bin ich meiner Vermieterin sehr dankbar,
dass bei meiner erneuten Anfrage,
ob die Hundehaltungserlaubnis nun auch auf Tashi bezieht,
ein "Selbstverständlich, ich freue mich, dass Sie sich wieder einen Hund holen wollen!"
erhalten habe.

EDIT:

Wer als Vermieter verständlicherweise Angst vor Schäden hat, fügt einen entsprechenden Passus in den Mietvertrag ein. Unsere damaligen Katzen hatten einen Schaden von über 2.000 Euro am Parkettboden angerichtet. Im Urlaub hatte der Katzensitter nicht die notwendige tägliche Sorgfalt beim Säubern der Katzentoiletten an den Tag gelegt. Ergebnis: Die Katzen haben auf den Teppich im Fernsehzimmer gepinkelt.
Das haben wir leider erst bei unserer Rückkehr bemerkt. Der Ammoniak hatte aber bereits das Parkett verfärbt/beschädigt. Da es ein Allmählichkeitsschaden war, winkte die Privathaftpflicht ab. Repariert lassen, bezahlt, Mund abgewischt. Und den Katzensitter, der leider zur Verwandtschaft gehört, einen Kopf kürzer gemacht.

martin, du hast völlig recht, ich danke meinen früheren vermietern auch. aber nicht jeder besserhalter ist so reich und erfolgreich wie du. den meisten tut es weh, wenn sie im schadensfall erkennen, dass die hundehlaterhaftplicht nicht bezahlt war oder eben nicht aufkommt, da aufgequollener boden wegen hundeurin nicht versichert ist. versichert ist auch nicht der schaden, enn andere mieter die miete mindern, weil es laut ird oder gar ausziehen, weil sie angst haben. und oft eben auch zu grund.

dagegen hilft keine versicherung.

pete

galathee
23.03.2013, 20:53
Wer schrieb hier von irgendwelcher Zeit vom alleine bleiben? heisst das das Deine Hunde >8 Stunden alleine bleiben müssen - aber Du das ok findest weil Du einen Garten hast?

Hmmmm.... kannst Du zwei Aussagen auseinander halten und mehr als einen Absatz lesen?

Stefanie R.
23.03.2013, 22:33
n Hunderten von Einheiten hatten wir nie die hier dargestellten Probleme.

Und was hilft das bezüglich meiner Aussage? :rolleyes: Ein Vermieter, der EINE Wohnung zu vermieten hat, wird nicht mehr an Hundehalter vermieten, wenn er richtig schlechte Erfahrungen gemacht hat. Da kannst du auch 500 Wohnungen ohne nennenswerten Schaden vermietet haben.

Ich selbst würde Hundehaltung auch nicht direkt ablehnen, vielleicht auch, weil dies unser Einstieg war und ich trotz der Traurigkeit dahinter auch ein Stück weit gute Erinnerungen damit verfolge. Ob das nun rational ist oder nicht.

Viele Grüße,
Stefanie mit BamBam

anando
24.03.2013, 10:28
...

Ich selbst würde Hundehaltung auch nicht direkt ablehnen, vielleicht auch, weil dies unser Einstieg war und ich trotz der Traurigkeit dahinter auch ein Stück weit gute Erinnerungen damit verfolge. Ob das nun rational ist oder nicht.

Viele Grüße,
Stefanie mit BamBam

Ich auch nicht, ganz im Gegenteil. Trotz aller schlechten Erfahrung.
Und nein, das ist nicht rational :blink:

r.i.d.g.e.
24.03.2013, 10:57
Hmmmm.... kannst Du zwei Aussagen auseinander halten und mehr als einen Absatz lesen?
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