Normalerweise fällt ein solcher Fall von Vernachlässigung unter nicht Artgerechter Haltung und ist Strafbar. Das Vet. Amt müßte da einschreiten. Das Tierheim müßte Anzeige erstattet haben.Oder bin ich wieder einmal zu Blauäugig?
LG
Gerda
Normalerweise fällt ein solcher Fall von Vernachlässigung unter nicht Artgerechter Haltung und ist Strafbar. Das Vet. Amt müßte da einschreiten. Das Tierheim müßte Anzeige erstattet haben.Oder bin ich wieder einmal zu Blauäugig?
LG
Gerda
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