Hallo Caro,
da gebe ich Dir Recht, das es zwei verschiedene paar Schuhe sind aber auch im VDH gibt es leider keine Standardverträge und so liegt die Vertragsauslegung beim Züchter.
Bei einer Verweigerung des Rückkaufsrechts wird bei mir eine Vertragsstrafe von einer nicht unbeachtlichen Summe fällig.
Ich denke das scheint schon einmal ein Argument zu sein, das der Züchter beabsichtigt den Hund im Fall der Fälle zurückzunehmen.
LG
Dimi


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