Guten Morgen,

vielleicht kann ja jemand aus der Duisburger Fraktion zunächst mal mit dem Tierheim direkt klären, welchen Hintergrund das ausgesprochene Besuchsverbot hat. Evtl. stehen Verhaltensauffälligkeiten oder krankheitsbedingte Einschränkungen entgegen. Wenn hierzu eine klare Aussage erfolgt ist, kann man sich die weiteren Schritte überlegen. Grundlos kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Tierheim ein Besuchsverbot erteilt.


Barbara