Hoffentlich greift unsere Rechtsprechung insoweit, dass die "Käuferin", obwohl Harz IV anstelle einer Geldbuße zu Arbeitsstunden am besten im ansässigen Tierheim verurteilt wird. Weiterhin hoffe ich, dass sich jemand vor Ort aus dem Tierschutz der "Hinterhofzucht" annimmt und der Sache einen Riegel vorschiebt.Barbara
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