strafrechtlich ist vorerst wohl nichts zu beweisen. Loca Sonique hat Recht: das Zivilrecht ist passend. Ein Anwalt hat dann noch die Möglichkeit, die Geschichte zeitnah und außergerichtlich zu beenden, indem er der gegnerischen Partei die möglichen Folgen fortwährender Sturheit möglichst drastisch bereits im Vorfeld eines Prozesses darlegt.
Und sollte jemand Akido "gutgläubig" erworben haben, macht er sich zwar nicht der Hehlerei schuldig, muss den Hund aber wieder zurückgeben.


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