AW: Gesucht: RR Akido - er wird schmerzlich vermisst
Zitat von Loca Sonique
Ich dachte immer, dass man bei gutgläubigem Erwerb die "Sache" nicht wieder herausgeben muss??? So jedenfalls der "Normalfall".............
einer, der eine Sache unterschlägt, kann eine Sache "besitzen", erwirbt aber durch seine Dieberei nicht das Eigentum an einer Sache. Folglich kann er Eigentumsrechte auch nicht verkaufen.
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