Zitat Zitat von sputnik Beitrag anzeigen
Wenn ich unrechtmäßig erworbene "Ware" (unsere Hunde werden ja noch als Sache u. nicht als Lebenwesen gesehen) kaufe, muss ich sie wieder herausgeben.

Beispiel: Das heißt, kaufe ich einen Fernseher von dessen Herkunft mir nichts bekannt ist, über irgendwen und es handelt sich um Diebesgut, muss ich den rausrücken und zwar ohne das ich mein Geld zurückerhalte.

Beispiel: Rashida wurde damals auch als Ware angesehen, hier gilt ebenso wie bei Gegenständen 2 Jahre Gewährleistung.
Nur so, über die Gewährleistung habe ich vom Produzenten "Schadensersatz" erhalten.

Ja, hört sich alles ein bischen blöd an, ist aber so.......leider!

eine kleine Ergänzung: seit 2003 haben Tiere auch Grundrechte §20a GG. Sachen sind sie seither nicht mehr