Hallo Renate,
wer hat Dir denn gesagt Du must für einen RR einen Sachkundenachweis ablegen ? Diesen Nachweis müssen doch nur Hundehalter ablegen die lt. Gefahrenabwehrverordnung Halter von gefährlichen Hunden sind und da zählen doch unsere RR` s doch nicht zu.

Gruß Kai