Hallo Ines

Das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe und Verantwortung die ihr da angenommen habt. Und ich kann mich da nur Nicol anschliessen.

Ich habe mir das bevorstehende thüringer Hundegesetz mal angesehen. Das mit dem Bedarfsnachweis ist ja der Hammer. Weiss nicht, wie das geht, nachzuweisen, dass man den Hund braucht?
Wieso nicht den "Mut" haben und dazu stehen, dass man diese Rassen verbieten will. So hätte man einen klaren Ansatz mit dem man sich auseinandersetzen kann. So zeigt das Gesetz doch nur eine windige, politische Rückgradlosigkeit der Regierung.

Off-Topic:

Hier mal wie das im Tessin gehandhabt wird, man achte welche Rassen die da zusammengestellt haben.

Rassenliste
30 Rassen sind im Kanton Tessin bewilligungspflichtig:
Rottweiler, Amerikanische Bulldog, Deutsche Dogge, Fila Brasileiro, Dogo argentino, Mastiff, Masino napoletano, Dogue de Bordeaux, Bullmastiff, Tosa Inu, Ciarplanina, Mastino del Tibet, Anatolischer Schäferhund, Kaukasischer
Schäferhund, Schäferhund von Zentralasien, Cane Corso, Deutscher Schäferhund, die vier belgischen Schäferhunde, Holländischer Schäferhund, Tschechoslowakischer Wolfshund, Beauceron, Komondor, Kuvasz, Südrussischer Schäferhund, Schäferhund der Tatra, Dobermann, Bull Terrier, American Pitbull, Staffordshire, Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Dobermann und ihre Mischlinge
Der Bewilligungsantrag beinhaltet:
Auszug aus dem Strafregister (Leumundszeugnis), 18 Jahre, Bewilligung der Gemeinde, nachdem der Lebensraum vom Hund ( Zwinger, Höhe des Gartenzauns usw.) geprüft wurde.
Auflagen
Zu den Auflagen gehören: Leinenzwang in öffentlichen Zonen, Haftpflichtversicherung von 3 Millionen, Obligatorische Erziehungskurse, zudem müssen die Halter mit dem Hund einen Test bestehen. Eine Nachkontrolle des Tests ist vorgesehen.
Über die vorgeschriebenen Kurse konnte uns das Veterinäramt des Kantons Tessin auf Anfrage noch keine Details angeben.

auch eine Möglichkeit, etwas zu verunmöglichen.

liebe Grüsse
Eva