Oh je, in dem Fall ist guter Rat echt teuer!

Ich finde die Art der Haltung natürlich genauso daneben wie ihr, aber:

Ich denke, das Vet-Amt wird sich sehr schwer tun, einzuschreiten! Außenhaltung ist nicht verboten, Schutzhütte hat er (egal wie wir das sehen, ok. hier könnte überprüft werden ob "der Körpergröße angemessen" zutrifft), angebunden ist er nicht dauerhaft, wurde nur gesagt. Also keine Angriffsfläche seitens des Vet-Amtes.
Das einzige : er ist durch den Zaun gekommen, den wird er ausbruchsicher machen müssen!

Das dein Hund euren Garten nicht nutzen kann, weil noch nicht abrufbar, wird allein euer Problem sein.

Biete ihm doch an, dass sich die beiden Hunde abgesprochen zum Spielen treffen dürfen, damit sie sich auch in Zukunft freundlich am Zaun begegnen können, vielleicht klappt es so mit dem Nachbarn und er nimmt ein paar Ratschläge an.

Viele Grüße,
Steffi und Tamy