Auregung verständlich - kenn ich!!
Hallo Michele.
als Autofahrer ist man 1. zu defensiver Fahrweise und 2. zu Rücksicht auf schwächere Verkehrsmitglieder verpflichtet. Ich glaub seit Sommer 2002 ist es per EU-Gesetz sogar so geregelt, dass im Falle eines Unfalls mit schwächeren Verkehrsmitgliedern der Autofahrer IMMER eine Teilschuld erhält.
Wenn Du Zeugen und Autokennzeichen hast, kannst Du den Autofahrer wegen Nötigung belangen.
So kannst Du nur hoffen, dass Du das Auto nochmal siehst.
Wir erleben so was ständig von einem bestimmten Herrn bei unsren Ausritten (ebenfalls ungebremst ganz dicht an den Pferden vorbeifahren) vom Nachbar der Stallbetreiberin. Nur nicht so extrem, ich warte, dass er einmal ein wenig weitergeht als bisher, dann ist er fällig. Bisher hat die Stallbetreiberin aus Nachbarschaftsgründen immer versucht mit ihm zu reden, er reagiert aber nicht. Jetzt hab ich ihn gerad letzte Woche besucht und ihn gefragt, ob er mir zuhört oder ich ihn gleich anzeigen soll. Hab ihm gesagt, dass im Falle eines Unfalles 8 Personen adhoc bereit stehen und gegen ihn aussagen, wenn er seine Fahrweise nicht ändert, siehe oben stehende Gründe.
Der Typ bei uns hasst Pferde und Hunde und meinte, wir sollten mal lieber aufpassen, auf unsere Viecher.
Also viel Erfolg
Grüsse
Elke