TierSchHuV § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten


(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

Ein Posting von mir, dann bin ich wieder weg.
Ich lese immer nur, man kann nichts machen. Für mich steht im Gesetztestext doch klar drin, wo man anpacken könnte. Ich habs mal fett und unterstrichen dargestellt. Also, für mich ist die Unterbringung nicht der Rasse angepasst, was durch einige Veröffentlichungen in einschlägiger Literatur zu beweisen wäre. Ausreichend Freilauf ausserhalb des Zwingers ist wohl auch, bei der geschilderten Verhaltensweise der Halter, nicht gewährleistet.

Mit Verlaub, Quito, mit genau diesen Aspekten würd ich mal bei der örtlichen Behörde vorsprechen.


So, das wars. Mehr sag ich zu dem Thema nicht. Die Angifterei soll ein Ende haben.