Hallo Emiliy,
ich schätze da tippt der Thomas richtig![]()
Ich kenne unter "Anwartschaft", dass man erst mal ein Mitglied auf
Probe ist. Nach einer gewissen Zeit (in deinem Falle ein halbes Jahr)
entscheiden die Vereinsmitglieder, ob sie einen in ihren Verein aufnehmen
wollen, die Anwartschaft verlängern oder denjenigen gar nicht bei sich
behalten möchten.
Wie eine Probezeit bei einer Neuanstellung.
"Jahresbeitrag Vollmitgleid"
ist der zu zahlende Unkostenbeitrag, wenn man in diesem Verein Vollmitglied ist.
Evtl. wird einem aber auch genau der selbe Betrag in Rechnung gestellt, wenn
man noch in seiner "Probezeit" ist.
Je nach Satzung wird das ganze individuell geregelt.
LG
Andy


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